Corona-Pandemie:Harsche Kritik an den geplanten Corona-Regeln

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Bayerns Gesundheitsminister verlangt von der Bundesregierung, ihre geplanten Corona-Bestimmungen nachzubessern. Der Pandemie und ihrer weiteren Entwicklung werde der Gesetzentwurf nicht gerecht.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Pläne der Bundesregierung für die neuen Corona-Regeln nach dem 19. März als unzureichend kritisiert und Nachbesserungen verlangt. Die weitere Entwicklung bei Corona sei derzeit nicht absehbar - dem werde der Gesetzentwurf nicht gerecht, sagte Holetschek am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in München. "Der Bund muss seinen Gesetzentwurf dringend nachbessern und den Ländern mehr Werkzeuge an die Hand geben, damit wir im Herbst nicht womöglich sehenden Auges erneut in schwierige Situationen hineinlaufen." Nach dem Gesetzentwurf, auf den sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verständigt haben, sollen am 19. März wie geplant alle tiefgreifenden Corona-Beschränklungen entfallen. Allgemeine Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr oder auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen aber möglich bleiben. Zudem sollen Landesparlamente, wenn sie die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellen, weitere Auflagen beschließen dürfen. "Leider macht sich der Bund bei der Frage nach den künftig möglichen Schutzmaßnahmen einen schlanken Fuß und lässt die Länder im Regen stehen", sagte Holetschek. "Es ist unabdingbar, dass den Ländern auch nach dem 19. März ein funktionierender Notfallkoffer erhalten bleibt. Es muss klar sein, welche Maßnahmen in einer sich zuspitzenden Situation einheitlich möglich sind. Das ist nicht der Fall." Das vorgesehene Verfahren in den Landtagen erschwere es den Ländern, schnell auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren und eventuell notwendige Hotspot-Regelungen zu erlassen, sagte er. Der Bund müsse auch klar benennen, auf welcher validen Zahlenbasis das geschehen solle. "Außerdem gilt: Wenn eine Überlastung der stationären Krankenhauskapazitäten droht, müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können, um dies zu verhindern. Dann müssen zum Beispiel auch Kontaktbeschränkungen unmittelbar möglich sein." Nach der geplanten Neufassung des Gesetzes wäre dies ausgeschlossen.

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