Belästigungsvorwürfe gegen Ex-GerichtspräsidentSie hielt ihn für „einen netten alten Mann“

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Der ehemalige Präsident des Landgerichts Traunstein (Mitte) 2024 als Angeklagter vor dem Amtsgericht im Münchner Strafjustizzentrum. Nun in zweiter Instanz vor dem Landgericht München I hat er zum Teil andere Verteidiger. 
Der ehemalige Präsident des Landgerichts Traunstein (Mitte) 2024 als Angeklagter vor dem Amtsgericht im Münchner Strafjustizzentrum. Nun in zweiter Instanz vor dem Landgericht München I hat er zum Teil andere Verteidiger.  Foto: Matthias Balk/dpa
  • Der ehemalige Präsident des Landgerichts Traunstein steht in München wegen sexueller Belästigung seiner Vorzimmer-Mitarbeiterin vor Gericht.
  • Das Münchner Amtsgericht hatte den Spitzenjuristen vor zwei Jahren zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
  • Die 35-jährige Zeugin sagte per Videoübertragung aus und berichtete von einem erzwungenen Kuss vor viereinhalb Jahren.
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In München steht der ehemalige Präsident des Landgerichts Traunstein wegen sexueller Belästigung seiner Vorzimmer-Mitarbeiterin vor Gericht. Die Karriere des bayerischen Spitzenjuristen ist schon seit längerer Zeit zu Ende.

Von Matthias Köpf, München

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Die Zeugin und der Angeklagte sind einander unzählige Male begegnet, praktisch an jedem Arbeitstag, und oft genug auch zum Ausklang dieser Arbeitstage. Drinnen im Dienstzimmer des Gerichtspräsidenten soll es dann ein paar Gläser Wein gegeben haben oder ein Feierabendbier, und der Präsident hat die Frau aus seinem Vorzimmer laut deren Aussage abends immer öfter zu sich hereingebeten. Wenn es stimmt, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, dann ist der einstige Präsident des Landgerichts Traunstein seiner Vorzimmer-Mitarbeiterin an einem solchen frühen Feierabend vor viereinhalb Jahren endgültig zu nahe gekommen. Umarmungen zum Abschied soll es wieder mal gegeben haben und dann – gegen ihren Willen – einen Kuss auf den Mund.

Ob das damals wirklich so war, das muss nun das Landgericht München I in einem Berufungsprozess herausfinden. Das Münchner Amtsgericht hatte den altgedienten Spitzenjuristen, der einen Professoren-Titel führt und eine lange, ansehnliche Karriere in der bayerischen Justiz hinter sich hat, vor zwei Jahren wegen sexueller Belästigung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der einstige Gerichtspräsident ist schon im Oktober 2023 bei halbierten Bezügen vorläufig vom Dienst suspendiert und kurz danach auf eigenen Antrag mit 66 Jahren in den Ruhestand versetzt worden. Er bestreitet die Vorwürfe und hat ganz zu Beginn des Verfahrens einem Strafbefehl widersprochen, der ihm eine öffentliche Hauptverhandlung erspart hätte. Vor dem Amtsgericht hat er von einem justizinternen „Komplott“ gegen sich gesprochen.

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Im Berufungsprozess kommt die frühere Mitarbeiterin als Hauptzeugin erst am zweiten Verhandlungstag zu Wort. Der erste Tag war mit zahllosen Formalien, Anträgen, Erklärungen und Ankündigungen vergangen, in angespannter Atmosphäre zwischen den beteiligten Juristinnen und Juristen. Schon dass auch dieses Verfahren wegen möglicher Befangenheit der Traunsteiner Justiz in München stattfindet, hatten die Verteidiger mit Verve als falsch kritisiert, weil nicht jeder Richter im großen Landgerichtsbezirk Traunstein einzeln gefragt worden sei.

Auch am Donnerstag muss die Zeugin wieder einige Stunden warten. Denn die drei Verteidiger, die Staatsanwältin und ihre eigene Anwältin werden sich nicht einig über die Notwendigkeit weiterer psychiatrisch-psychologischer Gutachten zu Aussagefähigkeit und Glaubwürdigkeit der Frau. Vor deren Aussage bringen die Verteidiger doch noch eine Einstellung gegen Geldzahlung ohne Schuldeingeständnis ins Spiel. Doch das lehnt die Staatsanwältin kategorisch ab, weil für einen richtigen Täter-Opfer-Ausgleich samt Entschuldigung schon vor dem Amtsgericht mehr als genug Zeit gewesen sei.

Umstritten bleibt auch die Frage, ob die Zeugin wie üblich und gesetzlich vorgesehen im Gerichtssaal aussagen muss, um auch alle Regungen und Reaktionen einschätzen zu können. Oder ob sie ausnahmsweise per Videoübertragung aus dem Nebenzimmer vernommen werden kann, um dem Angeklagten nicht direkt zu begegnen.

Die Vorsitzende Richterin und die beiden Schöffen entscheiden sich für die Videovernehmung. Die inzwischen 35 Jahre alte Zeugin betritt den Nebenraum bereits weinend und mit einem Taschentuch vor dem Gesicht. Denn als ihre Anwältin sie in einer eigens dafür angesetzten Sitzungspause dorthin geleiten sollte, sind beide im Gerichtsflur erst recht wieder auf den Angeklagten getroffen.

Das, so bekräftigt es ihre Anwältin, möchte die Frau unbedingt vermeiden. Der Berufungsprozess war zweimal wegen Krankheit verschoben worden. Die Zeugin leidet laut einem Gutachten seit dem Vorfall unter depressiven Phasen, Angstzuständen, Schlaf- und Essstörungen und einem Alkoholproblem.

Die junge Frau wollte „nicht unhöflich sein“

An jenem Feierabend, so berichtet sie schließlich, sei man schon bei der zweiten Flasche Wein gewesen, als es wieder zu Anzüglichkeiten und Zudringlichkeiten und schließlich zu jenem aus ihrer Sicht erzwungenen Kuss auf den Mund gekommen sei. Danach habe sie sich aus dem Griff des Präsidenten auf ihre Unterarme losgerissen. In den folgenden Wochen habe sie zeitweise weiter gearbeitet, sich um Distanz zum Präsidenten bemüht und es sogar geschafft, ihn auf den Vorfall anzusprechen, was der aber nicht sehr ernst genommen habe.

Erst eine Weile später habe sie einen Therapieplatz in einer Klinik bekommen. Aus der Therapie heraus habe sie sich wegen des Vorfalls an eine justizinterne Beratungsstelle gewandt, zunächst ohne Ort und Namen zu nennen und nur um die Möglichkeit einer Versetzung zu besprechen. Um welchen Präsidenten welches Landgerichts es sich handelte, habe ihre Ansprechpartnerin dann selbst erraten – nach ihrem Eindruck, weil ihre Beschwerde wohl nicht die erste gewesen sei. Ihre Therapeutin habe Zweifel geäußert, ob sie ein Verfahren durchstehen werde, „aber irgendwann hätte wieder wer auf meinem Platz gesessen, wahrscheinlich wieder eine junge Frau“.

So kam das Verfahren gegen den damaligen Gerichtspräsidenten in Gang. Den habe sie lange für „einen netten alten Mann, der es gut mit einem meint“ halten und „nicht unhöflich sein“ wollen ihm gegenüber als Vorgesetztem und einflussreichen Gerichtspräsidenten. Bis zu jenem Abend. Wie es ihr jetzt gehe? Es gehe ihr nicht gut, sie sei inzwischen frühpensioniert. „Jetzt muss das halt einfach mal aufhören hier, und dann schauen wir weiter.“

Der Angeklagte selbst hat sich im Berufungsprozess bisher nicht geäußert. Der Prozess dauert an, ein Urteil könnte das Gericht am 23. März sprechen.

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