Mordversuch wegen Lebensversicherung:Zehn Jahre Haft für Ehefrau

Mordversuch an Ehemann: Urteil

Mordversuch an Ehemann: Die 42-jährige Angeklagte wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.

(Foto: dpa)

Mit sechs Messerstichen wollte sie ihren Ehemann töten: Eine Verkäuferin aus der Oberpfalz hatte 80.000 Euro Schulden, die wollte sie mit dem Geld aus seiner Lebensversicherung zurückzahlen. Doch ihr Plan scheiterte. Nun wurde die 42-Jährige wegen Mordversuchs verurteilt.

Den Mordversuch an ihren Ehemann muss eine 42-Jährige aus der Oberpfalz mit zehn Jahren Haft büßen. "Die Angeklagte wollte ihren Mann von hinten erstechen", begründete der Vorsitzende Richter, Walter Leupold, die Entscheidung des Landgerichts Weiden am Donnerstag.

Die Verkäuferin aus Grafenwöhr im Landkreis Neustadt an der Waldnaab hatte Schulden in Höhe von 80.000 Euro. Weil ihr Mann davon nichts erfahren sollte, fasste sie den Plan, ihn zu töten. Zugleich wollte sie so seine Lebensversicherung kassieren. "Es sollte jemand sterben, um an das Geld zu kommen", sagte der Richter.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Angeklagte ihren Ehemann Ende November vergangenen Jahres zunächst zum Stammtisch in eine Gaststube bei Pressath gebracht. Schon Tage vorher habe sie den Entschluss gefasst, ihn an diesem Tag zu töten. Um sich ein Alibi zu verschaffen, fuhr die 42-Jährige zu einer Freundin, kehrte aber wenig später an den Tatort zurück und maskierte sich mit einer Sturmhaube. Als ihr Mann herauskam, um an einen Schuppen zu pinkeln, schlich sie sich von hinten an und stach mindestens sechsmal zu.

Das Opfer hatte die Schritte auf dem Schnee offenbar gehört, sich umgedreht und sich gewehrt. Mit der Faust schlug er zweimal ins Gesicht des Angreifers - nicht ahnend, dass sich hinter der Maske seine Ehefrau verbarg. Die 42-Jährige flüchtete nach Hause und legte die Tatwaffe in den Geschirrspüler. Um die Ermittler auf eine falsche Spur zu lenken, verfasste die Ehefrau zwei anonyme Bekennerschreiben auf einer zuvor ausgeliehenen Schreibmaschine. Eines warf sie in den eigenen Briefkasten, das andere klemmte sie an die Windschutzscheibe des Autos ihres Mannes.

"Die Angeklagte ist schon mit recht großer krimineller Energie vorgegangen", erläuterte der Vorsitzende Richter. Wegen der Gesichtsverletzungen kam die Polizei der Frau schließlich auf die Schliche. Der Ehemann war beim Urteil nicht im Gerichtssaal. Die Ehe ist seit dieser Woche geschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte sofort an, Revision einzulegen.

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