Mutmaßliche GeldautomatensprengerErmittler sehen halsbrecherische Flucht als versuchten Mord

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Drei mutmaßliche Geldautomatensprenger aus den Niederlanden waren nach rasender Flucht aus Österreich in Bayern verunglückt.
Drei mutmaßliche Geldautomatensprenger aus den Niederlanden waren nach rasender Flucht aus Österreich in Bayern verunglückt. (Foto: Daniel Scharinger/APA/dpa)

In Österreich explodiert ein Geldautomat, die mutmaßlichen Täter verunglücken im Landkreis Altötting. Einem der Verdächtigen wird nun noch ein weiterer Vorwurf gemacht. Er soll den Tod anderer in Kauf genommen haben.

Nach einer spektakulären Flucht von drei mutmaßlichen Geldautomatensprengern aus Österreich nach Bayern wird gegen einen der Männer nun wegen versuchten Mordes ermittelt. Die Ermittler werfen dem 36 Jahre alten Fahrer „lebensgefährliche Fahrmanöver“ auf der Flucht vor – die Staatsanwaltschaft Traunstein hat daher aufgrund des Verdachtes eines Mordversuchs einen entsprechenden Haftbefehl erwirkt.

Das Trio soll Mitte Mai in Oberösterreich einen Geldautomaten gesprengt und dann ein Auto geraubt haben, nachdem der eigentliche Fluchtwagen bei der Detonation beschädigt worden war. Letztlich flüchteten die Verdächtigen ohne Beute mit einem weiteren Wagen bis nach Deutschland, wo sie auf der Bundesstraße 20 bei Marktl (Landkreis Altötting) mit dem Auto verunglückten. Zuvor sollen sie mit zeitweise bis zu 260 Kilometern pro Stunde der österreichischen Polizei entkommen sein.

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Aufgrund des Unfalls konnten die drei schwer verletzten Niederländer in Bayern festgenommen werden. Auf der Fahrt zuvor soll es mehrfach zu halsbrecherischen Fahr- und Überholmanövern gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft geht deswegen derzeit davon aus, dass der 36-Jährige bei der Flucht den Tod anderer in Kauf genommen hat. Die Kriminalpolizei hofft, dass Zeugen nun noch weitere Hinweise zu der Autofahrt der Verdächtigen geben können.

Die österreichische Justiz hat europäische Haftbefehle für die drei Männer ausstellen lassen und verlangt entsprechend die Auslieferung. Dies wird von der Generalstaatsanwaltschaft in München geprüft. Der neue Haftbefehl der deutschen Staatsanwaltschaft dürfte allerdings vorläufig die Auslieferung des 36-Jährigen unwahrscheinlich machen. „Grundsätzlich geht die Ausführung eines Inlandsverfahrens in Deutschland der Auslieferung vor“, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft.

Die drei Auslieferungsverfahren werden unabhängig voneinander entschieden. Bei einem ersten Verdächtigen sei die Auslieferung bereits bewilligt. „Dieser wird innerhalb der nächsten Tage an die österreichischen Behörden übergeben“, sagte die Sprecherin. Der weitere Beschuldigte befinde sich noch in der deutschen Auslieferungshaft.

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