Mordprozess gegen 19-JährigeEs ging wohl nur um eine Zigarette

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Wegen Mordes an einem 15-Jährigen muss sich eine 19-Jährige am Landgericht Ansbach verantworten.
Wegen Mordes an einem 15-Jährigen muss sich eine 19-Jährige am Landgericht Ansbach verantworten. (Foto: Daniel Löb/dpa)
  • Eine 19-Jährige muss sich wegen Mordes an einem 15-Jährigen verantworten, den sie nach einem Streit um eine Zigarette an einer Bushaltestelle erstochen haben soll.
  • Der Streit begann mit rassistischen Beleidigungen der Angeklagten gegenüber dem Jugendlichen und eskalierte zu wechselseitigen Beleidigungen und körperlichen Angriffen.
  • Die 19-Jährige soll dem 15-Jährigen heimtückisch ein Taschenmesser in den Hals gerammt haben, woraufhin er noch an der Haltestelle starb.
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An einer Bushaltestelle am See treffen an einem Sommertag ein 15-Jähriger und eine 19-Jährige zufällig aufeinander. Es kommt zu wechselseitigen Beleidigungen, auch rassistischen. Am Ende ist der Jugendliche tot.

Von Olaf Przybilla, Ansbach

Verhüllt betritt Karolina J. den Gerichtssaal, sie legt den verborgenen Kopf auf ihre Arme und bleibt auch regungslos, als ihre Anwältin ihr etwas zuraunt. Die 19-Jährige ist angeklagt wegen Mordes. Sie soll einen 15-Jährigen nach einem sommerlichen Tag am See erstochen haben. Offenbar aus einem komplett nichtigen Anlass.

Gleich nach Anklageverlesung meldet sich Karolina J. zu Wort. Sie wendet sich an die Mutter des 15-Jährigen und sagt unter Tränen: Sie wolle sich „entschuldigen“. Die Mutter erwidert, sie nehme diese Bitte nicht an: „Mein Kind kommt nicht wieder.“

Wenn es zutrifft, was Ermittler rekonstruiert haben, dann saß die 19-Jährige an jenem Juni-Samstagabend seit mehr als einer halben Stunde an einer Bushaltestelle in Ramsberg am Großen Brombachsee. Musik habe man gehört, bestätigt die Angeklagte. Gemeinsam mit ihrer Partnerin, ihrem jüngeren Bruder, einer Freundin und deren Partner sowie der Partnerin ihres anderen Bruders wartete man auf den Bus, der die sechs von der Haltestelle am See nach Hause bringen sollte, nach Nürnberg.

Gegen 21.20 Uhr gesellte sich auf der anderen Seite der Straße eine Gruppe hinzu: der 15 Jahre alte Ricardo C., gemeinsam mit zwei Freunden. Auch sie warteten auf einen Bus, auch sie wollten nach einem sommerlichen Tag am See einfach nach Hause, wenn auch in die andere Richtung, nach Gunzenhausen.

Nach einem Juni-Tag am Brombachsee soll sich die Tat ereignet haben.
Nach einem Juni-Tag am Brombachsee soll sich die Tat ereignet haben. (Foto: Daniel Vogl/dpa)

Die Stimmung? War zumindest bei der 19-Jährigen nicht unbelastet. Sie hatte an jenem Tag Stress mit ihrer Mutter und soll latent „aggressiv“ gewesen sein. Den Ärger räumt die 19-Jährige ein. Mit der Gruppe auf der anderen Seite der Straße dürfte der aber nichts zu tun gehabt haben. Zwar hatten alle Beteiligten den Tag am See verbracht, begegnet aber war man sich dort nicht. Der Auslöser für einen fatalen, am Ende tödlichen Wortwechsel soll vielmehr an Banalität kaum zu überbieten gewesen sein.

Es ging wohl um eine Zigarette.

Die 19-Jährige war demnach im Begriff, sich eine solche zu drehen. Was der 15-Jährige zum Anlass genommen haben soll, von der anderen Straßenseite aus zu rufen, ob er eine haben könne. Der Anklage zufolge lehnte die 19-Jährige das ab, es sollen zunächst die Worte „du erst recht nicht“ gefallen sein. Und gleich darauf der Vorhalt, der 15-Jährige solle für seine Zigaretten arbeiten und in sein Land zurückgehen, gepaart mit rassistischen Herabwürdigungen.

Sollte es zutreffen, was der Staatsanwalt der Angeklagten vorwirft, dann hat sie bald nach der Frage um eine Zigarette den 15-Jährigen, der eine deutsche und brasilianische Staatsbürgerschaft hatte, als „Drecksausländer“ und „Scheißausländer“ beleidigt. Auf dem Gerichtsgang sagt der Vertreter der Nebenklage, Ricardo C. sei seiner dunklen Hautfarbe wegen häufig rassistischen Anfeindungen ausgesetzt gewesen. Dass „Ausländerfeindlichkeit tragendes Motiv“ der Tat gewesen ist, hätten die Ermittlungen freilich nicht ergeben – so hat es die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober, bei Anklageerhebung, erklärt.

Stimmt das mit den Beleidigungen? „Ich kann mich nicht erinnern“, sagt Karolina J. „Ich bin eigentlich nicht ausländerfeindlich.“ Das werfe ihr auch keiner vor, erwidert die Vorsitzende Richterin.

Offenbar infolge der Herabwürdigung eskalierte die zufällige Zusammenkunft an der Haltestelle, der Anklage zufolge soll es zu „wechselseitigen Beleidigungen“ gekommen sein. Demnach hat der 15-Jährige die 19-Jährige gefragt, ob diese „ein Junge oder ein Mädchen“ sei. Gegenseitig habe man sich aufgefordert, doch auf die andere Straßenseite zu kommen. Offenbar, um den Streit dort auszufechten.

Schließlich soll die 19-Jährige gemeinsam mit ihrem Bruder aufgestanden sein. Die Staatsanwaltschaft wirft Karolina J. vor, aus der Handtasche ihrer Partnerin ein Taschenmesser genommen, in ihrer Hand verborgen zu haben und damit ihrem Bruder auf die andere Straßenseite gefolgt zu sein.

Dort soll der 15-Jährige dem Bruder der Angeklagten zunächst gegen den Kopf geschlagen haben, dieser wich zurück. Anschließend soll die 19-Jährige dem 15-Jährigen zunächst mit ihrer Faust ins Gesicht geschlagen und ihm danach die ausgeklappte Klinge des Taschenmessers in den Hals gerammt haben, kurz über dem Schlüsselbein.

Nicht nur das. Den Ermittlungen zufolge hat die 19-Jährige das im Körper des Jugendlichen steckende Messer von der Einstichstelle noch „schräg zur Körpermitte“ nach unten gerissen. Was einer der Gründe dafür sein dürfte, dass die Anklage in diesem Fall nicht auf Totschlag lautet. Sondern auf Mord.

„Ich wollte niemals einen Menschen töten“, sagt Karolina J. Sie wisse, dass es ein Video vom Geschehen gebe. Dieses aber stimme nicht mit ihren Erinnerungen überein. „Mit fällt schwer zu glauben, dass das passiert ist.“

Spurensuche an der Bushaltselle in Ramsberg.
Spurensuche an der Bushaltselle in Ramsberg. (Foto: Goppelt/dpa)

Der Staatsanwalt erwidert: Eine gewisse Erinnerung sei aber schon mal dagewesen. Sinngemäß habe sie Ermittlern gesagt, der 15-Jährige sei ihr „irgendwie ins Messer gelaufen“.

Auf dem Handyvideo ist ein Getümmel an einem Zaun erkennbar, bis einer schreit: „Oh mein Gott, sie hat zugestochen.“ Karolina J. hält sich die Ohren zu, als es im Saal vorgespielt wird. Die Mutter von Ricardo C. wird daraufhin laut: „Halt dir nicht die Ohren zu!“

An eine Auseinandersetzung könne sie sich erinnern, sie plagten seither schlechte Träume, sagt Karolina J. Die Richterin fragt, ob ihr bewusst sei, dass sie in dem Fall nicht das Opfer ist. „Ja, ich weiß“, antwortet sie. So schwer waren die Verletzungen des Jugendlichen, dass er noch an der Haltestelle starb. Ermittlern zufolge blutete die Wunde des 15-Jährigen so stark, dass er einem akuten Herzversagen erlag. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat Ricardo C. in dieser Situation nicht mit einem Angriff auf sein Leben rechnen können, zumal das Messer in der Hand der 19-Jährigen verborgen gewesen und die Attacke überfallartig innerhalb „weniger Sekunden“ erfolgt sein soll.

Nothilfe für ihren Bruder? Auch diese mögliche Sicht der Dinge, ungewöhnlich in diesem frühen Stadium des Prozesses, versucht der Staatsanwalt schon in der Anklageschrift abzuwehren. Der – vom 15-Jährigen offenbar zunächst attackierte – Bruder der Angeklagten habe sich bereits hinreichend entfernt, um vor etwaigen weiteren Attacken in Sicherheit zu sein. Vor der Jugendkammer des Landgerichts Ansbach muss sich Karolina J. deshalb wegen des Verdachtes verantworten, einen Menschen aus Heimtücke ermordet zu haben.

Sie war zunächst zu Fuß geflüchtet. „Alles gut, es ist nichts“, habe ihr Bruder zu ihr gesagt, als sie sich von der Haltestelle entfernt hatte. Fremdes Blut an ihren Händen habe sie wahrgenommen, das schon, sagt sie und weint. Aber erklären habe sie sich das nicht können.

Weder Blutprobe noch Haarprobe geben der Anklage zufolge hinreichend Anlass für die Annahme, Karolina J. könnte eingeschränkt schuldfähig gewesen sein. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil wird im März erwartet.

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