Süddeutsche Zeitung

Mordfall Ursula Herrmann:Und dennoch bleiben Zweifel

Prozess im Mordfall Ursula Herrmann: Zwei Angeklagte, ein umstrittenes Alibi und eine Menge Indizien - die nüchterne Aufteilung des Verbrechens in einzelne Kapitel.

Hans Holzhaider

Die Angeklagten

Werner M., 58, ist in Oberhausen geboren und aufgewachsen. Er ist ausgebildeter Kfz-Mechaniker und Fernsehtechniker. 1971 kam er mit seiner damaligen Ehefrau nach Bayern. Von 1973 bis zum Oktober 1982 wohnte er in Eching am Ammersee, etwa 300 Meter entfernt vom Wohnhaus der Familie Herrmann. 1976 gründete er in Utting einen Reparaturbetrieb für Fernsehgeräte. 1980 musste er seine Firma wegen erheblicher Schulden verkaufen.

Im selben Jahr wurde seine erste Ehe geschieden. 1981 zog seine jetzige Ehefrau Gabriele F. bei ihm ein. 1982 zog das Ehepaar nach Gschwend. Später ließ sich Werner M. in Kappeln in Schleswig-Holstein nieder. Dort betrieb er bis zu seiner Festnahme im Mai 2008 ein Geschäft für Bootsbedarf.

Gabriele F.-M., 62 Jahre alt, ist in München geboren und gelernte Schneiderin. 1976 lernte sie über gemeinsame Bekannte Werner M. kennen. 1979 erlitt sie bei einem Verkehrsunfall eine schwere Hüftverletzung; seitdem ist sie auf den Rollstuhl angewiesen.

Die Anklage

Werner M. ist des erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge, seine Ehefrau der Beihilfe zu diesem Verbrechen angeklagt. Die Anklage lautet nicht auf Mord, weil eine Tötungsabsicht nicht nachzuweisen ist. Am Abend des 15. September 1981 soll er Ursula Herrmann aufgelauert, sie vom Fahrrad gerissen und in die Kiste gesperrt haben, die er danach vollständig mit Erde bedeckte. Er habe dadurch zumindest leichtfertig den Tod des Kindes verursacht.

Gabriele F.-M. soll ihren Ehemann unterstützt haben, indem sie Textteile aus Zeitungen ausschnitt, die zur Herstellung der Erpresserbriefe verwendet wurden.

Das Alibi

Werner M. konnte sich bei seiner ersten Vernehmung knapp vier Wochen nach der Tat nicht erinnern, was er am Tag der Entführung gemacht habe. Einen Tag später erschien er bei der Polizei und diktierte genaue Angaben über den Ablauf des Entführungstags und der darauffolgenden Tage.

Am Abend des 15. September 1981 habe er mit seiner Frau und zwei Bekannten das Gesellschaftsspiel "Risiko" gespielt, erklärte er. Einer dieser Zeugen- er ist mittlerweile verstorben - bestätigte das. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass das Alibi nachträglich zwischen M., seiner Frau und den angeblichen Zeugen abgesprochen wurde.

Die Zeugen

Eine Reihe wichtiger Zeugen ist verstorben, so zum Beispiel Klaus P., der im Februar 1982 bei der Polizei aussagte, er habe im Auftrag M.s in dem Waldstück "Weingarten" ein 160 Zentimeter tiefes Loch gegraben. P. widerrief diese Aussage aber schon am folgenden Tag. Verstorben ist auch Armin W., ein wichtiger Zeuge für M.s angebliches Alibi. Auch die Nachbarin, die beobachtet haben soll, wie Gabriele F.-M. eine Zeitung zerschnipselte, lebt nicht mehr.

Zum jetzt beginnenden Prozess hat die Staatsanwaltschaft mehr als 200 Zeugen benannt, unter ihnen mehr als 30 Angehörige der ehemaligen Soko Ursula Herrmann. Allein mehr als 40Zeugen wurden benannt, um die Angaben des Angeklagten über die Herkunft des angeblich bei der Erpressung benutzten Tonbandgeräts zu widerlegen.

Die Indizien

Das wichtigste Indiz für die Schuld des Angeklagten ist ein Tonbandgerät, das bei einer Wohnungsdurchsuchung im Oktober 2007 sichergestellt wurde. Dieses Gerät weist einem Gutachten zufolge drei individuelle Merkmale auf, die sich bei der Aufnahme und Wiedergabe von Geräuschen bemerkbar machen. Daraus ergebe sich die "Wahrscheinlichkeit", dass eben dieses Gerät bei den Erpresseranrufen bei der Familie Herrmann benutzt worden sei.

Als belastend wertet die Anklage auch ein Fernglas, das einige Meter von Ursula Herrmanns Fahrrad entfernt gefunden wurde. M. und seine Frau hatten immer bestritten, ein solches Fernglas besessen zu haben; Zeugen gaben jedoch an, sie hätten ein Fernglas dieses Typs in M.s Wohnung gesehen. Im Mai 2008 erklärte die Ehefrau im Widerspruch zu ihren früheren Aussagen, ihr Mann habe doch ein solches Fernglas besessen.

Die Erpresserbriefe waren aus Buchstaben zusammengesetzt, die insbesondere aus der Bild-Zeitung und Bild am Sonntag ausgeschnitten waren. Werner M. und seine Frau bestritten, dass sie diese Zeitungen im Haus gehabt hätten. Im Mai 2008 gab die Ehefrau an, M. habe doch regelmäßig die Bild-Zeitung gelesen.

Entlastende Umstände

M.s Verteidiger Walter Rubach führt an, dass alle belastenden Umstände mit Ausnahme des Tonbandgeräts schon bei den früheren Ermittlungen bekannt waren und dass alle Ermittlungsbehörden damals zu dem Schluss kamen, die Beweise für eine Täterschaft M.s reichten nicht aus.

Auch das Tonbandgerät sei kein Beweis für M.s Schuld. Die technischen Merkmale dieses Geräts könnten ebenso gut bei Tausenden anderen Geräten desselben Typs auftreten.

Gegen die Schuld des Angeklagten spricht, dass trotz eingehendster Untersuchung aller Tatmittel nicht ein einziger Fingerabdruck und keine noch so kleine DNS-Spur gefunden wurde, die Werner M. zuzuordnen wären. Das wäre, wenn Werner M. wirklich die Kiste gebaut und ausgerüstet hätte, nur schwer erklärbar.

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Quelle:
SZ vom 19.02.2009
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