Süddeutsche Zeitung

Lichtenberg:Die mysteriöse Aussage über Peggys Leiche und das Bushäuschen

Der verhaftete Manuel S. hat sein Teilgeständnis zurückgezogen. Hört sich spektakulär an. Doch es hätte ihn vor Gericht noch verdächtiger gemacht.

Von Olaf Przybilla, Lichtenberg

Es klingt wie die nächste spektakuläre Wende im Fall Peggy, der an solchen Wenden ja ohnehin nicht arm ist. Der Anwalt von Manuel S. hat erklärt, sein Mandant, gegen den am Dienstag Haftbefehl wegen Verdachts auf Mord erlassen wurde, ziehe das Teilgeständnis vom September zurück. Nach stundenlanger Vernehmung hatte der 41-Jährige vor drei Monaten angegeben, er habe das leblose Mädchen von einem anderen Mann in einem Lichtenberger Bushäuschen übernommen. Zudem hatte er zu Protokoll gegeben, er habe noch versucht, das leblose Mädchen zu beatmen. Als dies nicht gelang, habe er Peggy in eine rote Decke gewickelt, in den Kofferraum seines Audi gelegt und in ein Waldstück in Thüringen gebracht. Dorthin, wo das Skelett 15 Jahre nach dem Mord an dem Mädchen zufällig von einem Pilzsammler entdeckt worden ist.

Dies, sagte der Rechtsanwalt Jörg Meringer nun der Süddeutschen Zeitung, habe S. nur deshalb gesagt, weil er erschöpft gewesen sei. Nach zehn Stunden Vernehmung ohne Anwalt. Er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt und den Ermittlern das gesagt, was sie seiner Wahrnehmung nach hätten hören wollen. In Wahrheit, so ist der Hofer Strafverteidiger überzeugt, habe sein Mandant weder etwas mit dem Tod an Peggy zu tun, noch mit dem Verbringen der Leiche in einen Wald. Meringer will Beschwerde gegen den Haftbefehl einlegen, "notfalls auch durch alle Instanzen".

So spektakulär, wie dies zunächst klingen mag, ist die Rücknahme des Teilgeständnisses allerdings keineswegs. Denn dass Manuel S. mit seinem Teilgeständnis etwas gesagt haben könnte, das womöglich zwei Seiten ziemlich gut in den Kram passt, darüber war schon im September häufig spekuliert worden. Vor allem in Lichtenberg und bei jenen, die sich für den geistig beeinträchtigten Ulvi K. eingesetzt haben und dies weiterhin tun. Tatsächlich klang dieses Teilgeständnis so, als würde es vor allem Manuel S. selbst nutzen. Denn würde die Geschichte mit dem Bushäuschen zutreffen, dann hätte der 41-Jährige lediglich einem Mörder geholfen, eine Tat zu verheimlichen. Strafrechtlich wäre dies keine Mittäterschaft an einem Mord, sondern lediglich Strafvereitelung. Eine Tat also mit deutlich geringerer Strafzumessung und überdies, nach Auffassung vieler Juristen, sehr wahrscheinlich verjährt.

Nicht ganz ungelegen - so zumindest vermuteten das viele in Lichtenberg - wäre dieses Teilgeständnis unter Umständen auch den Ermittlern gekommen. Denn hätte es sich bei der mysteriösen Person, von der S. die Leiche am Bushäuschen übernommen haben wollte, vermeintlich um Ulvi K. gehandelt, dann wäre der viel kritisierte Polizei- und Justizskandal in Sachen "Peggy" womöglich doch nicht so groß gewesen, wie von vielen immer angenommen. Ulvi K. war 2001 wegen Mordes verurteilt, zehn Jahre später aber freigesprochen worden. Und nun stand, zumindest in der Teilgeständnis-Story des Manuel S., da eben doch wieder ein Verdacht im Raum.

Der Frankfurter Anwalt Michael Euler, der das Wiederaufnahmeverfahren für Ulvi K. erstritten hat, hatte im SZ-Gespräch schon vor drei Monaten eher belustigt auf das scheinbare Teilgeständnis reagiert. Die einzigen, denen dieses wirklich schade, seien Ulvi K. einerseits - und dessen Verteidigern andererseits. Ernst nehmen aber könne man diese Geschichte nicht.

Dass das Teilgeständnis nicht sehr plausibel klang - das war tatsächlich selbst für Hobbyermittler erkennbar. Warum sollte einer, scheinbar spontan, am Bushäuschen halten und am helllichten Tag eine Leiche in den Kofferraum legen, im Wald verscharren und anschließend 17 Jahre lang darüber schweigen? Und damit im Übrigen jemandem helfen, den er eigentlich gar nicht mag. Die etwa gleichaltrigen Ulvi K. und Manuel S. galten in jungen Jahren als befreundet, mindestens gut bekannt miteinander. Später aber wechselten sie die Straßenseite, wenn sie sich sahen.

"Bloß dass ich meine Ruh' hab"

Rechtsanwalt Meringer sagt, sein Mandant habe in der Vernehmung im September folgenden Satz zu Protokoll gegeben: "Ich überlege die ganze Zeit, ob ich euch sage, dass ich sie verschafft habe, bloß dass ich meine Ruh' hab." Für den Anwalt ist das bezeichnend. Man habe seinem Mandanten suggeriert, man wisse genau, dass er an der Verbringung der Leiche beteiligt gewesen sei. Daraufhin habe der sich nicht anders zu helfen gewusst, als dies einzuräumen - allein, um nicht noch länger vernommen zu werden. Rein rechtlich deutet Meringer dies nicht so, dass sein Mandant von Ermittlern unter Druck gesetzt worden ist. Aber unter Druck gesetzt gefühlt habe er sich eben. Was nachvollziehbar ist - allerdings immer so sein dürfte, wenn man nach 17 Jahren mit einer möglichen Beteiligung an einem Mordfall konfrontiert wird.

Nach drei Monaten gehen die Ermittler offenbar davon aus, dass eine Übergabe einer Leiche am Bushäuschen so nicht stattgefunden hat. Zum einen, weil diese Variante immer schon unglaubwürdig war. Zum anderen, weil nach Überprüfung aller Details die Zeitabläufe im tatrelevanten Zeitraum kaum mit dieser Theorie übereinstimmen können. Nun gibt es aber Indizien, die dafür sprechen, dass S. irgendwie in die Tötung von Peggy involviert war. Spuren am Skelett des Mädchens können so gedeutet werden. Auch erschüttern Videoaufzeichnungen aus einer Sparkasse das Alibi von Manuel S. Und weiteres mehr.

Auch weil die Geschichte vom Bushäuschen kaum in Frage kommt, steht S. nun unter dringendem Tatverdacht, als "Täter oder Mittäter" für die Tötung Peggys verantwortlich zu sein. Vor Gericht jedenfalls wäre S. mit seiner Variante wohl nicht weit gekommen, er hätte sich eher verdächtig gemacht. Insofern wirkt die Rücknahme des Teilgeständnisses nur folgerichtig. Als so spektakulär, wie sie sich anhört, deuten sie Verfahrensbeteiligte jedenfalls nicht.

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Quelle:
SZ vom 14.12.2018/sim
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