945 Nächte hat Sebastian T. in der Justizvollzugsanstalt verbracht. Er hat in Haft dreimal seinen Geburtstag gefeiert und dreimal Weihnachten. An diesem Freitagmittag aber wird Sebastian T., inzwischen 23 Jahre alt, wieder ein freier Mann. Und er, der im Frühjahr 2024 als Mörder verurteilt worden war, hat nun auch beste Chancen, dass er bald freigesprochen werden wird von aller Schuld.
Die 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein hat am Freitag den Haftbefehl gegen Sebastian T. aufgehoben. In einer Mitteilung schreibt die Kammer, „ein dringender Tatverdacht“ sei „derzeit nicht mehr anzunehmen“. In ihrem Beschluss bezieht sie sich auf das aussagepsychologische Gutachten des Berliner Psychologen Max Steller. Dieser hatte sich genauer angeschaut, was im ersten Prozess Adrian M. gesagt hatte.
Der Zeuge hatte behauptet, dass ihm Sebastian T. in der Haft gestanden hatte, in den Morgenstunden des 3. Oktober 2022 die 23 Jahre alte Medizinstudentin Hanna Wörndl auf ihrem Heimweg durch Aschau ermordet zu haben. Der aussagepsychologische Sachverständige Steller, der sich alle Unterlagen zum Zeugen Adrian M. angeschaut hatte, kam zum Ergebnis, nicht feststellbar sei, dass M. dieses Geständnis tatsächlich erlebt habe. Laut Steller habe M. eine ausgeprägte Neigung zum Lügen. Da er selbst kurz vor einem Prozess unter der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler stand, die auch das erste Verfahren gegen Sebastian T. geführt hatte, habe er zudem ein Motiv zu einer Falschaussage gehabt. Dieser Einschätzung schließt sich die 1. Jugendkammer an. Es sei davon auszugehen, „dass den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehle“.
Yves Georg, einer der beiden Verteidiger von Sebastian T., sagt am Telefon: „Das Gutachten hat ergeben, was die Verteidigung seit der Hauptverhandlung fast schon gebetsmühlenartig gepredigt hat: Die Aussage des Zeugen M. ist unglaubhaft, vor allem, weil nicht ausgeschlossen werden kann, sondern sogar näher liegt, dass es sich um eine bewusste Falschaussage, also um eine Lüge handelt.“ Daran werde sich auch nichts mehr ändern. Verteidiger Georg sagt: „Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass sich auch aus einer etwaigen künftigen persönlichen aussagepsychologischen Untersuchung nicht ergeben könnte, dass die Aussage doch glaubhaft wäre. Hinter den Befund der Unglaubhaftigkeit kommt man nicht mehr zurück.“

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Sebastian T. war in dieser Oktobernacht 2022 in Aschau joggen, Zeugen hatten gesehen, wie er kurz vor halb drei über den Parkplatz vor dem Club „Eiskeller“ gelaufen war. Er lief dann weiter um den Schlossberg herum, in Richtung seines Elternhauses, in dem der Anlagenmechanikerlehrling wohnte. Um Hanna Wörndl auf ihrem Heimweg zu treffen, hätte er eine Extrarunde komplett um den Schlossberg herumlaufen müssen. Beweise dafür hatten die Ermittler keine. Dann aber meldete sich kurz nach Prozessbeginn im Oktober 2023 Adrian M.
Rund um Weihnachten 2022 habe ihm Sebastian T. in der Zelle bei Kartenspiel und Spekulatius gestanden, dass er die Studentin von hinten attackiert habe, dass er sie „bewusstlos geschlagen“ habe, damit sie sich „nicht wehren“ könne. Dann habe er sie in den Bärbach geworfen.
Am Nachmittag des 3. Oktober 2022 war Hanna Wörndl leblos in der Prien gefunden worden, zwölf Kilometer flussabwärts von Aschau. Die Gerichtsmediziner sahen bei ihrer Obduktion Anzeichen für ein Gewaltverbrechen. Eine Tatwaffe fanden die Ermittler nicht. Hätte sich Adrian M. nicht gemeldet, hätte die 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein wenig gehabt, um Sebastian T. zu verurteilen. So aber stand im Urteil, dass die Aussage von Adrian M. „konstant, widerspruchsfrei und schlüssig“ gewesen sei. Der Psychologe Steller hingegen, sagt Verteidiger Georg, „weist zu Recht darauf hin, dass schon die Beweiswürdigung im aufgehobenen Urteil aus aussagepsychologischer Sicht an schwerwiegenden Defiziten gelitten hat“.
Bereits zweieinhalb Monate vor ihrem Urteil hatte sich die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler darauf festgelegt, dass Adrian M. der entscheidende Zeuge sei. In einer Mail an den zuständigen Staatsanwalt schrieb sie, dass „die Aussage des M. zum Tötungsvorsatz ganz wichtig ist“. Schon damals deutete sie an, was sie letztlich auch urteilen würde: gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord. Diese Mail hatte Verteidigerin Regina Rick zufällig in einem Nebenordner der Akte gefunden. Anfang April hatte der Bundesgerichtshof daher das erste Urteil wegen der Besorgnis der Befangenheit der Vorsitzenden Richterin Aßbichler aufgehoben.
Der zweite Prozess soll im September beginnen. Seit Freitag stehen die Chancen gut, dass Sebastian T. dann freigesprochen werden könnte.

