Justiz:Lebenslange Haftstrafe im Deggendorfer Mordprozess

Justiz: Am Montag ging in Deggendorf der Prozess um die Tötung einer jungen Frau im niederbayerischen Freyung mit einem Mordurteil zu Ende.

Am Montag ging in Deggendorf der Prozess um die Tötung einer jungen Frau im niederbayerischen Freyung mit einem Mordurteil zu Ende.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Ein 28-Jähriger war wegen Totschlags an seiner Ex-Freundin zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Im Wiederaufnahmeverfahren sprechen ihn die Richter nun wegen Mordes schuldig.

Mit einem Mordurteil ist vor dem Landgericht Deggendorf der aufsehenerregende Prozess gegen einen 28-Jährigen zu Ende gegangen. Nach Überzeugung der Richter tötete der Angeklagte im Oktober 2016 seine Ex-Freundin mit zahlreichen Messerstichen - und zwar heimtückisch, als sie bereits schlief. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Georg Meiski verurteilte den Mann am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe. Auf die von Staatsanwalt und Nebenklage zusätzlich geforderte Feststellung der besonderen Schuldschwere verzichteten die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger, die auf Totschlag plädiert hatten, kündigten Revision an.

Dem Urteil war ein sechs Monate dauernder Prozess vorausgegangen. Die Angehörigen des Opfers reagierten erleichtert. Die Mutter der getöteten 20-Jährigen rang während der Urteilsbegründung um Fassung. Später bedankte sie sich unter Tränen und mit einer festen Umarmung bei ihrer Anwältin Petra Hödl. Diese sprach von einer gerechten Strafe für den Angeklagten und von Gerechtigkeit für das Opfer. Insbesondere die Dauer des Prozesses und das wiederholte Ausbreiten von Details habe die Angehörigen zunehmend belastet - auch, wenn dies für die Urteilsfindung wichtig gewesen sei.

Richter Meiski schilderte die Tatnacht folgendermaßen: Nach einem langen Hin und Her in der Beziehung zwischen Täter und Opfer sei die Trennung bevorgestanden. Die 20-Jährige habe sich für einen anderen Mann entschieden. Abends sei sie ins Bett gegangen und habe lange mit diesem per Handy gechattet. Der Angeklagte habe währenddessen in der Wohnung Wodka getrunken. Die letzte Nachricht der Frau lautete: "Ich liebe Dich über alles." Dann, so der Richter, sei sie eingeschlafen.

Das sei die Stunde des Täters gewesen: Dieser sei mit einem Messer in das Zimmer geschlichen und habe seinem wehrlosen Opfer die Kehle durchgeschnitten. Die 20-Jährige sei wach geworden und habe noch vergeblich versucht, etwas zu sagen und sich zu wehren. Die Blutspuren unter anderem an der Matratze sowie die Verletzungen an Kopf, Hals und Schultern deuteten darauf hin, dass das Opfer im Bett liegend getötet worden sei, sagte der Richter.

Außerdem: Hätte die Frau in der Küche selbst nach dem Messer gegriffen und wäre auf den Angeklagten losgegangen - wie dieser dies geschildert hatte - hätte sie kaum nebenbei mit ihrem künftigen Freund chatten können und wäre nicht ausgerechnet in das Schlafzimmer gegangen, wo ihr kleiner Sohn schlief, und hätte sich wohl auch nicht auf das Bett in eine wehrlose Position begeben.

Als glaubhaft stufte die Strafkammer mehrere Zeugenaussagen ein. So gaben sowohl der Bruder des Angeklagten wie auch ein früherer Freund und dessen damalige Freundin an, der Angeklagte habe erzählt, die Frau getötet zu haben, als sie schlief. Den Bruder beispielsweise habe das Wissen belastet. "Es brachte ihn um den Schlaf." Weil das seiner Freundin nicht verborgen geblieben sei, habe er sich ihr anvertraut. Dieses menschliche Mitteilungsbedürfnis, wie es der Richter nannte, habe auch der Angeklagte gehabt. Von der Tat zu erzählen, sei kein Renommiergehabe gewesen. Vielmehr habe er Hilfe benötigt, etwa bei der Beseitigung der Spuren und der Leiche, und Vertraute gesucht. Diesen habe er keine gefälschte Geschichte auftischen wollen.

Anders als Staatsanwalt und Nebenklagevertreter sah die Kammer das Mordmerkmal der niederen Beweggründe nicht als gegeben an und verzichtete auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Zwar gingen die Richter davon aus, dass der Täter an seinem Opfer den postmortalen Geschlechtsverkehr vollzog, jedoch sei das nicht der Grund für die Tötung gewesen. Der Mann habe sich gekränkt und gedemütigt gefühlt, weil sich seine Freundin dem Nebenbuhler zugewandt hatte. Zudem habe er nicht einsehen wolle, dass die Frau über seinen Umgang mit dem gemeinsamen Sohn entscheiden würde. Der Angeklagte - bei der Tat 22 Jahre alt - sei damals emotional noch nicht gefestigt gewesen, weswegen sein Verhalten nicht als auf niedrigster Stufe stehend gewertet werden könne.

Die Urteilsverkündung verfolgte er äußerlich ungerührt. Während der Urteilsbegründung gähnte er - wie so oft im Laufe des Prozesses - mehrfach. In einem ersten Prozess war der Mann 2017 vor dem Landgericht Passau rechtskräftig wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage hatte auch auf Mord gelautet, jedoch hatte sich aus Sicht der Richter damals nicht zweifelsfrei nachweisen lassen, dass der Mann sein Opfer erstach, als es bereits schlief. 2019 wurden dann zwei Zeugen, die im ersten Prozess zugunsten des Angeklagten ausgesagt hatten, wegen Falschaussage verurteilt. Das machte das Wiederaufnahmeverfahren möglich. Denn: Die Deggendorfer Richter schlossen nicht aus, dass ihre Passauer Kollegen 2017 ohne die Falschaussagen ein Mordurteil gesprochen hätten.

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