Brixners Aussage im Mollath-Prozess:Richter Ahnungslos

Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath

Gustl Mollath meldete sich am Donnerstag im Landgericht Regensburg wieder selbst zu Wort.

(Foto: dpa)

Am neunten Verhandlungstag tritt der Mann in den Zeugenstand, der für seinen Umgang mit Mollath Kritik einstecken musste: Richter Brixner hat den Angeklagten 2006 in die Psychiatrie einweisen lassen. Nun gibt er zu, ihm sei womöglich ein Fehler unterlaufen. Aufbrausend reagiert er nur einmal.

Von Ingrid Fuchs, Regensburg

  • Vor dem Landgericht Regensburg sagt am Donnerstagnachmittag der umstrittene Richter Brixner aus - und bestreitet einen näheren Kontakt zu Martin M., dem neuen Mann von Mollaths Exfrau.
  • Im Zeugenstand braust Brixner nur einmal auf - bei der Begrüßung durch den Angeklagten.
  • Als erster Zeuge war Psychiater Michael W. aufgetreten, er hat eine Begutachtung Mollaths 2004 wegen Befangenheit abgelehnt.

Umstrittener Richter verteidigt Einweisung Mollaths

Die Zuschauerreihen sind bis auf den letzten Platz besetzt. Zwischendurch drängen neue Gesichter in den Sitzungssaal des Landgerichts Regensburg, andere müssen ihren Stuhl freigeben. Sie sind gekommen, weil an diesem neunten Verhandlungstag gegen Gustl Mollath jener Mann in den Zeugenstand tritt, der für seinen Umgang mit dem Angeklagten heftige Kritik einstecken musste. Otto Brixner hat im Jahr 2006 am Landgericht Nürnberg-Fürth das Urteil über Mollath gesprochen: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit, Einweisung in die forensische Psychiatrie. Heute ist Brixner, 71, längst im Ruhestand und verteidigt seine Entscheidung.

In den vergangenen Monaten musste Brixner viel Kritik einstecken, angespannt wirkt er deshalb aber nicht. Er sitzt aufrecht in seinem Stuhl, trägt kariertes Sakko, weißes Hemd und beige Hose. Zunächst gibt er im Landgericht Regensburg seine Personalien an. Doch schon nach der ersten Frage der Vorsitzenden Richterin Elke Escher muss Brixner passen.

Was er von dem Verfahren gegen Gustl Mollath noch erinnere? Nichts mehr, sagt der 71-Jährige knapp. Als er aus der Presse von dem Fall gehört habe, seien ihm auch keine weiteren Details eingefallen. Geholfen hätten womöglich seine persönlichen Aufzeichnungen, die habe er allerdings vernichten lassen, als er pensioniert wurde.

"Ich rede sowieso immer laut", sagt Brixner auf die Anschuldigung eines Schöffen hin, von der er in der Zeitung gelesen habe. Karl-Heinz W. hatte dem früheren Richter einen rauen Umgangston gegenüber Mollath vorgeworfen. Auch im Zeugenstand wirkt Brixner schroff.

Dass er die Verteidigungsschrift des Angeklagten nicht entgegengenommen habe, rechtfertigt er schulterzuckend damit, dass diese nicht ordnungsgemäß eingereicht worden sei. "Was soll ich dann damit?"

Brixner bestreitet näheren Kontakt zu Martin M.

Die Vorsitzende Richterin Elke Escher bohrt freundlich weiter, fragt nach den Schwarzgeldvorwürfen. Auch daran: keine Erinnerung bei Brixner. Dann sagt er, er sei sicher, dass sie bei dem Prozess keine Rolle gespielt hätten.

Escher fragt nun nach dem neuen Mann von Mollaths Exfrau: Kennen Sie Martin M., will sie von Brixner wissen. "Aber natürlich kenne ich den", erwidert Brixner mit kräftiger Stimme, "da mache ich keinen Hehl draus, das habe ich auch damals schon gesagt." Er kennt M. aus seiner Zeit als Handballtrainer, privat habe er aber nichts mit ihm zu tun gehabt. Er wisse nicht, was M. beruflich gemacht habe, ob er eine feste Freundin gehabt habe. "Das interessiert mich nicht." Manchmal habe man nach dem Training noch zusammen ein Bier getrunken, dann sei er heimgefahren. Das Privatleben sei dabei kein Thema gewesen.

Escher lächelt noch immer freundlich und fragt nun direkt nach der Begegnung zwischen Brixner und Martin M. am Tag von Mollaths Verhandlung. Der frühere Richter betont: es sei eine zufällige Begegnung auf dem Gang gewesen - und die habe keinerlei Bedeutung gehabt. "Dass ich näheren Kontakt mit dem hatte? Völlig ausgeschlossen."

Brixner gibt möglichen Fehler zu

Auch wenn er wenig zur Aufklärung beitragen kann: Der Zeuge Brixner spricht laut, klingt harsch und bügelt Fragen, die ihm nicht angemessen erscheinen, mit einem Schulterzucken ab. Escher hält ihm Passagen aus dem Urteil von 2006 vor, darunter auch eine Stelle, die schon von einem rechtsmedizinischen Gutachter als "unlogisch" bezeichnet worden ist. Darin wird geschildert, dass Mollaths Exfrau erst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt - und dann am Boden liegend getreten worden sei. Der Gutachter hatte an einem früheren Prozesstag angemerkt, es sei höchst ungewöhnlich, dass eine bewusstlose Person mitbekomme, was mit ihr geschehe. An der Stelle gibt auch Brixner zu, dass diese Schilderung seltsam sei - und ihm womöglich ein Fehler unterlaufen sei. Auch ein Datum war falsch angegeben.

Er hätte den Urteilsentwurf genauer lesen müssen, normalerweise habe er bei solchen Dingen "immer Obacht gegeben". In dem Fall sei etwas durchgerutscht, da "ist's mir halt passiert." Andere Fehler kann Brixner jedoch nicht erkennen.

Dass die gesamte Hauptverhandlung nur vier Stunden gedauert habe? Das sage doch nichts über deren Qualität aus, sagt Brixner und schüttelt genervt den Kopf. Das Urteil habe schließlich sogar die Revision am Bundesgerichtshof überstanden. Der frühere Richter gibt sich trotzig: "Wenn ich, wie heute früh im Radio, höre, dass die ganze Hauptverhandlung schludrig gewesen sein soll, dann muss ich sagen, manche Presseberichte sind auch nicht besser."

Psychiater erklärte sich für befangen

Aufschlussreicher als die Aussage Brixners ist das, was Michael W. am Donnerstag berichten kann. Er sollte Gustl Mollath im Jahr 2004 im Bezirkskrankenhaus (BKH) Erlangen psychiatrisch begutachten - und erklärte sich einen Tag nach dessen Einlieferung für befangen. Vor Gericht erzählt der Leiter der Forensik im BKH Erlangen, dass er Mollath schon vor dessen Klinikaufenthalt getroffen habe, wenn auch unbeabsichtigt.

Mollath sei eines Tages vor seiner Haustüre gestanden. Es sei zu einem Gespräch gekommen, keiner der beiden habe sich dabei aber mit Namen vorgestellt. "Er ist mir auffällig erschienen", sagt W. vor Gericht. Es habe relativ lange gedauert, bis er herausfinden konnte, dass Mollath eigentlich mit seinem Nachbarn sprechen wollte. Diesem erzählte W. wenig später von der ungewöhnlichen Begegnung.

Private Einschätzung zu Mollaths Geisteszustand

Der Nachbar wiederum nutzte das Gespräch mit dem Psychiater: Als Arbeitskollege von Mollaths Exfrau wollte er ihm schon lange von diesem Mann und dessen Schwarzgeldvorwürfen erzählen. Daraufhin habe ihm W. eine private Stellungnahme zu Mollath gegeben. Es sei nur "eine laienhafte Einschätzung" gewesen, "ohne daran zu denken, dass ich damit befasst sein könnte - was aber wenige Tage später der Fall war". Er empfand Mollath als seltsam, aber nicht als aggressiv.

Am 30. Juni 2004 sei Mollath von der Polizei in das Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht worden. Da er sich schon privat eine Meinung von dem Patienten gemacht hatte, stellte W. bereits am Tag darauf einen Befangenheitsantrag.

Scharfe Fragen vom Angeklagten

Nach einer ausführlichen Befragung durch die Prozessbeteiligten meldete sich Gustl Mollath wieder zu Wort. Er stellte seine Fragen an diesem neunten Prozesstag mit lauter Stimme und in forschem Ton. Der Angeklagte beschreibt dem Psychiater seine quälenden Erinnerungen an die damalige Unterbringung, wollte sich von ihm vor Gericht bestätigen lassen, wie es wirklich war. Die Patientenzimmer erinnerten ihn an Gefängnistüren. Er habe beim Hofgang Handschellen tragen müssen, trotz Kameraüberwachung. Doch an viele Details kann sich der Psychiater nicht mehr erinnern.

Viel gemäßigter tritt Mollath gegenüber dem Zeugen Otto Brixner auf. "Guten Tag, Herr Richter a.D., mein Beileid zum Tod Ihrer Frau", begrüßt er Brixner, bevor er ihm seine Fragen stellt. Doch da wird Brixner kurz aufbrausend: "Ach hören Sie doch auf. Der Tod meiner Ehefrau geht niemanden im Gerichtssaal etwas an. Ich brauche auch ihr Mitleid nicht." So klingt Brixner offenbar, wenn er sich wirklich über etwas aufregt. Mehr Anworten kann er trotzdem nicht liefern.

Linktipps

Die einzelnen Berichte zu den bisherigen Prozesstagen:

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