Süddeutsche Zeitung

Fall Gustl Mollath:"Es ist ein Wunder, dass ich nicht durchgedreht bin"

Lesezeit: 3 min

Von Matthias Köpf, München

Er ist Deutschlands bekanntestes Justizopfer, und als er fünf Jahre nach seinem bisher letzten Prozess am Mittwoch wieder vor Gericht steht, da nimmt Gustl Mollath erstmals auf der Klägerseite Platz. Auf der Gegenseite sitzt wieder der Staat, doch diesmal nicht in Gestalt von Staatsanwälten, Gutachtern, Ärzten und Richtern, sondern vertreten einzig von Rechtsanwalt Michael Then. Er ist die Seite des Beklagten, denn Mollath verlangt vom Freistaat Bayern in einem Zivilprozess Entschädigung für die mehr als sieben Jahre, die er zu Unrecht in psychiatrischen Einrichtungen verbringen musste.

Dass Gustl Mollath Unrecht geschehen ist, das hat das Landgericht Regensburg mit seinem Freispruch im Jahr 2014 festgestellt. Nun verlangt er insgesamt 1,8 Millionen Euro als Entschädigung. Die 15. Zivilkammer im Landgericht München I lässt in der Verhandlung erkennen, dass es durchaus eine Grundlage für seine Ansprüche sieht.

Mollath und sein Anwalt Hildebrecht Braun hatten die Klage vor einem Jahr eingereicht, seither hatte es zwar außergerichtliche Verhandlungen und zuletzt ein Angebot über insgesamt 170 000 Euro gegeben, aber keine Einigung. Der Freistaat, bei dem vier Ministerien unter Federführung des Justizministeriums mit dem Fall befasst sind, hat Mollath aber bereits 70 000 Euro bezahlt - unter Vorbehalt einer Rückforderung und auf Grundlage des Strafentschädigungsgesetzes, das Tagessätze von gerade einmal 25 Euro pro zu Unrecht abgesessenem Hafttag vorsieht.

Dafür hätte Mollath eigentlich binnen eines halben Jahres nach seinem Freispruch einen Antrag stellen müssen, sagt der Anwalt des Freistaats. Es gehe nun auch nicht darum, dass im Fall Mollath alles richtig gemacht worden sei, sondern um die Frage, ob sich aus Fehlern ein Anspruch auf Amtshaftung ergebe. Gleichwohl sei der Freistaat zu weiteren Gesprächen über Ansprüche und deren Rechtsgrundlagen bereit, nur müsse eine Lösung überprüfbar und in sich schlüssig sein. Einen Vergleich schließen könne er an diesem Tag jedoch unter keinen Umständen, denn dazu sei eine Abstimmung mit allen vier Ministerien nötig.

Mollaths Anwalt kritisiert scharf, dass nicht ein einziger Ministerialbeamter an der Verhandlung teilnimmt, obwohl das Justizministerium eine Etage über dem Gerichtssaal im Münchner Justizpalast seinen Sitz habe. Der Freistaat verfahre nach der Devise "alle haben alles richtig gemacht, nur Herr Mollath ist bedauerlicherweise siebeneinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie gelandet". Es sei aber "ein Mensch bei dieser Gelegenheit kaputt gemacht worden unter unerträglichen Bedingungen".

Mollath selbst ergreift nur kurz das Wort und schildert beispielhaft diese Bedingungen und die Wehrlosigkeit, die er als zwangseingewiesener vermeintlicher Wahn-Patient in seinen insgesamt 2747 Tagen in der Psychiatrie erleiden musste. Beispielsweise sei nachts im Bezirkskrankenhaus Bayreuth alle zwei Stunden und in der geschlossenen Abteilung in Straubing jede Stunde sein Zimmer ausgeleuchtet worden. Noch heute, fast sechs Jahre nach seiner Entlassung, wache er deswegen jede Nacht mehrmals schweißgebadet auf.

"Es ist ein wirkliches Wunder, dass ich in diesen siebeneinhalb Jahren, in denen immer wieder unglaubliche Dinge passiert sind, nicht durchgedreht bin" - und wenn wirklich jemand durchdrehe, werde das als Beweis für seinen Wahn gewertet, sagt Mollath, der für solche Sätze vernehmbar Zustimmung von den wenigen, aber kritischen Zuhörern im Saal erhält, von denen sich einige selbst als Justizopfer sehen.

Mollaths Fall hat sich über die Jahre zum Skandal ausgeweitet und zu einem Untersuchungsausschuss im Landtag samt Rücktrittsforderungen an die damalige Justizministerin Beate Merk (CSU) sowie zu einer Änderung der Gesetze für den Maßregelvollzug in psychiatrischen Kliniken geführt.

Mollath berichtet im Landgericht nun selbst über die Anfänge der Affäre. 2002 hat seine damalige Frau ihn kurz vor der Scheidung angezeigt, weil er sie eineinhalb Jahre zuvor geschlagen und gewürgt habe. Ein erster Gutachter attestierte ihm gravierende psychische Störungen, weitere Gutachten sollten folgen. Mollath hat sich entsprechenden Untersuchungen immer wieder verweigert, schon früh wurde er zweimal zwangsweise zur Untersuchung eingewiesen.

Seinen Vorwürfen, seine Frau habe sich als Mitarbeiterin der Hypo-Vereinsbank zusammen mit Kollegen und Kunden an Steuerhinterziehung und Schwarzgeldgeschäften beteiligt, schenkte die Justiz keinen Glauben - bis 2012 ein damals schon neun Jahre alter interner Bericht der Bank bekannt wurde, der die Vorwürfe zu großen Teilen bestätigt.

Mollath hatte da schon sechs Jahre in der Psychiatrie verbracht, nachdem ein Gutachter ihm paranoide und wahnhafte Störungen zugeschrieben hatte und das Landgericht Nürnberg-Fürth ihn wegen der angeblichen Gewalttaten gegen seine Frau zwar als schuldunfähig freigesprochen, aber zugleich als unzurechnungsfähig und gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen hatte. Allerlei andere Instanzen, Gutachter und Strafvollstreckungskammern hatten sich dem bis 2012 stets angeschlossen. 2014 folgte der Freispruch in Regensburg.

Dem Landgericht München dankt Mollath für dessen akribische Vorbereitung und für eine Verhandlungsführung, wie er sie bisher nicht erlebt habe. Die Kammer sieht zwar im deutschen Recht gewisse Hindernisse für Mollaths Ansprüche, verweist aber auf die Europäische Menschenrechtskonvention, aus der sich wohl durchaus ein Anspruch herleiten lasse. Das Strafverfahren am Landgericht Nürnberg-Fürth habe wohl schnell beendet werden sollen und sei "sicher nicht mit der gebotenen Sorgfalt geführt" worden, sagt der Vorsitzende Richter Frank Tholl. "Nach derzeitiger Einschätzung tendieren wir dazu, das Urteil als rechtswidrig im Sinne der Menschenrechtskonvention anzusehen." Das Verfahren in München wird nun zunächst schriftlich fortgeführt. Ob es zu einer weiteren öffentlichen Verhandlung, zu einer Einigung oder einem Urteil kommt, ist offen.

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SZ vom 21.03.2019
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