Süddeutsche Zeitung

Mittenwald:Auf Gedeih und Verderb verbunden

Im Streit um die Karwendelbahn rät der Richter zu mehr Vernunft

Von Matthias Köpf

Die Klage vor dem Landgericht München II dreht sich im Detail um Beschlüsse des Aufsichtsrats, doch Richter Gerhard Specht weiß, dass es zwischen der Marktgemeinde Mittenwald und der Konsortium AG sowieso stets ums Ganze geht: um die Karwendelbahn, die Mittenwald mit dem Dammkar verbindet und die auch die beiden Hauptaktionäre aneinanderkettet - auf Gedeih und Verderb für die Mittenwalder und ihren Fremdenverkehr. Also hält sich der Richter am Donnerstag nicht mit Details auf, sondern skizziert eine große Lösung: Ob beide Seiten nicht Vernunft und Ruhe einkehren lassen wollten, indem die Gemeinde dem Unternehmen dessen Aktien an der Bahn zu einem allseits akzeptablen Preis abkauft? Sonst werde man sich auf absehbare Zeit wohl wegen jeder Entscheidung bei der Bahn wieder hier im Gericht treffen. Doch am Ende musste der Richter den nächsten Termin festsetzen: Mitte August wird wieder verhandelt.

Denn die Streitparteien blieben hart. Ihm gehe es jetzt ums Prinzip, weshalb er die Anteile an der Karwendelbahn vielleicht irgendwem verkaufen würde, aber sicher nicht mehr der Gemeinde, sagte der Unternehmer Wolfgang Reich, der vor einigen Jahren die Konsortium AG samt deren Anteil an der Bahn seinem eigenen Firmengeflecht einverleibt hatte. Schließlich habe er sich mit dem Bürgermeister schon auf einen Verkauf des 45-Prozent-Anteils für knapp 2,5 Millionen Euro geeinigt, was die bisher zu einem runden Drittel beteiligte Gemeinde aber habe platzen lassen. Zweiter Bürgermeister Gerhard Schöner weist jedoch zurück, dass es diese Einigung gegeben hat. Die Gemeinde bot stattdessen höchstens 1,4 Millionen. Schöner sitzt für die Gemeinde im Aufsichtsrat und hatte geklagt, weil dort die von Konsortium gestellte Mehrheit im Februar eine Frau zum neuen Vorstand der AG gemacht habe, die er als Aufsichtsrat noch nie gesehen habe und von der man nur wisse, dass sie 2006 das erste juristische Staatsexamen abgelegt habe. Zumindest namentlich taucht die Frau immer wieder an Spitzenposten von Reich-Firmen auf; bei der Karwendelbahn folgte sie Reich als Vorstand, nachdem er in Stuttgart wegen Verstößen gegen das Aktienrecht verurteilt worden war und als Konsequenz nicht mehr Vorstand einer AG sein darf. Bei der Karwendelbahn agierte er mit Vollmacht seiner abwesenden Nachfolgerin, so wie er es nun auch vor Gericht getan hat. Von seiner Mehrheit im Aufsichtsrat ließ Reich einen Vertrag absegnen, der seiner Konsortium 180 000 Euro einbringen sollte, ohne dass die anderen Aufsichtsräte gewusst hätten, wofür genau. Auch dagegen hatte Schöner geklagt.

Anders als über solche Aufträge oder über einen möglichst lukrativen Verkauf der Anteile ist mit der Bahn aber kaum Geld zu verdienen, während sie sich für die Mittenwalder schon bezahlt macht, wenn sie keine großen Verluste einfährt und weiter Gäste anzieht. Doch im Ort herrscht Sorge, dass für die Betriebserlaubnis notwendige Arbeiten liegen blieben und man den Vorstand wiederum gerichtlich zwingen muss, das Nötige zu tun. Das Gericht regte vorerst an, einen neutralen Vorstand zu suchen. Beide Seiten erklärten sich nach viel richterlichem Zureden zu einem Gespräch darüber bereit.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3047772
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 24.06.2016
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.