Wer gelegentlich Gerichtssäle betritt, der weiß, dass ein beträchtlicher Teil der dort verhandelten Fälle auf Vertuschungstaten beruht. Solche folgen stets demselben Prinzip: Jemand tut etwas, was er nicht hätte tun sollen, was ihm peinlich ist, was er moralisch oder juristisch nicht vertreten kann. Und um dies zu verheimlichen, verstrickt er sich immer mehr ins Finstere, oft Illegale oder komplett Dämliche, sodass er am Ende viel anfechtbarer dasteht als nach der ursprünglichen Schandtat.
Und damit nach Kitzingen, wo es nicht mit letzter Sicherheit nachzuweisen ist, dass sich die Stadt auf einen vergleichbar ungünstigen Pfad begeben hat, die Wahrscheinlichkeit aber enorm hoch erscheint. Es ist so: Die historisch stolze Weinhandelsstadt Kitzingen hat ihr Stadtmuseum zugesperrt, 125 Jahre nach der Gründung. Im Juli hatte man es so geschafft, großflächig in der überregionalen Berichterstattung zu landen: Eine Stadt mit 23 000 Einwohnern mitten im Kulturstaat Bayern und in einer Region mit international bedeutenden archäologisch Objekten, eine solche Stadt wickelt ihre eigene Geschichte ab - im Ernst?
Gäb's das Handbuch "Wie zerre ich eine Stadt in den Schmutz", dieses Fallbeispiel hätte gute Chancen auf nachdrückliche Empfehlung. Denn wer soll einen Ort besuchen, der sich selbst offenbar für historisch irrelevant erklärt? Was Schönes zum Ausstellen? Hamm' wer ned!
Ratlos standen im Juli viele vor diesem Phänomen, sich fragend, wie selbsterniedrigend man sein kann. Und nun? Scheint durch einen Prozess am Arbeitsgericht allmählich klar zu werden, was der tiefere Grund für diese Bankrotterklärung in eigener Sache sein könnte: Die Stadt wollte und will offenkundig die Museumsleiterin loswerden. Wohl um ganz sicher zu sein, hat man ihr sogar zweimal gekündigt: Einmal zur vorläufigen Hausschließung, und später nochmals zur - angeblich - endgültigen Schließung.
Könnte also gut sein, dass die Stadt im Schilde führt, das Haus ostentativ dicht zu machen, um einer Führungskraft betriebsbedingt kündigen zu können. Und es später womöglich doch wieder zu öffnen. Wäre dem so, bliebe nur zu hoffen, dass sie doppelt bestraft wird. Durch einen selbst verschuldeten Imageschaden - und zusätzlich vor dem Arbeitsgericht.