Mitten in Bayern:Gutschein für Wirtshaus-Krise

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Zweimal essen, einmal zahlen - mit diesem Konzept machen Wirte Werbung und ziehen neue Gäste an. In Corona-Zeiten allerdings auch viel Ärger

Kolumne von Johann Osel

Gutscheine sind für Geschäftsleute eigentlich lukrativ. Sie werden verkauft, verschenkt und landen oft in Schubladen daheim - uneingelöst. Für bis zu einem Drittel aller Gutscheine werden, so besagen es Studien, die Gegenleistungen gar nicht eingefordert. Ein Blick in die Schublade des Autors dieser Zeilen fördert zutage: Gutscheine für ein Restaurant, das es nicht mehr gibt; eine Lomi-Lomi-Massage, auf die irgendwie nie Lust aufkam; eine Brotzeitplatte in einer Brauerei, die ab vom Schuss liegt und endlich mal besucht werden will. Dazu vergilbte Hendlmarken aus Bierzelten und dubiose Rabattflyer der Sorte: "Kaufen Sie zwei zum Preis von dreien und Sie erhalten eins umsonst." Von vielen Leuten eifrig eingelöst werden dagegen Gutscheinhefte, mit denen es in Lokalen Vorteile gibt. Teilnehmende Wirte erhoffen sich davon Werbung und neue Gäste.

Ein solches Heft beschert nun Stefan Fuchs, Wirt des Mülhamer Kellers im niederbayerischen Osterhofen, viel Ärger. Herrlich liegt der Biergarten am Donau-Radweg, er ist beliebt bei Einheimischen wie Ausflüglern. Jedoch hat Fuchs die Corona-Krise zu schaffen gemacht - nach wie vor, weil er nur den halben Biergarten nutzen darf, bei vollem Personal und vielen Hygieneauflagen. Vor Corona ließ er sich auf das Projekt ein: Kommt ein Paar, gibt's zum ersten Essen ein günstigeres dazu, ein Gratis-Schnitzel zum Zwiebelrostbraten. Andere Zeiten waren das, sagt Fuchs: der Betrieb sei gebeutelt, "absoluter Wahnsinn", er könne das schlicht nicht einhalten. So bat er Gäste, den Gutschein erst später einzulösen (in hoffentlich besseren Zeiten), und den Verlag um Entgegenkommen. Folge: eine Abmahnung, 2500 Euro wegen Vertragsbruchs.

In der Region wird die Causa heftig debattiert, nachdem der Osterhofener Anzeiger berichtet hatte. Die Meinungen sind geteilt. Selbst schuld, Vertrag ist Vertrag, sagen die einen. Solidarität mit Wirten in Not, fordern andere - keiner wolle, dass Lokale dichtmachen müssen. Wie geht's nun weiter im Mülhamer Keller? Mit Grillripperl, die stehen diesen Mittwoch auf der Mittagskarte. Den Rest klären Anwälte. Die pauschale Vertragsstrafe sei "unwirksam", sagt der des Wirts. Außerdem könne - wenn - nur ein Kunde klagen; und durch die Pandemie habe sich eben die Geschäftsgrundlage völlig geändert.

© SZ vom 08.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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