Süddeutsche Zeitung

Mitten in Bayern:Der Edelweissprinz muss einpacken

Mancher Bergsteiger jauchzt vielleicht, wenn er einen Gipfel bezwungen hat. Dann aber geht es um Naturgenuss, zum Beispiel auf dem Kehlstein. So sieht das auch das Landgericht Traunstein

Kolumne von Matthias Köpf

Auf den Bergen wohnt die Freiheit", beginnt das König-Ludwig-Lied, und es ist kaum zu bezweifeln, dass der Edelweissprinz auch dieses Lied im Repertoire hat oder es sich zumindest draufschaffen könnte, wo er sich doch die ganze Akkordeonspielerei nach eigenen Angaben auch schon selber beigebracht hat. "Auf den Bergen ist es schön", geht das Lied allerdings weiter, und da beginnen jetzt die Zweifel, begleitet von Geschmacksfragen. Ob es zum Beispiel droben auf dem Kehlsteingipfel bei Berchtesgaden immer noch schön ist, obwohl es erstens ja eh schon der Kehlsteingipfel ist. Und obwohl da zweitens auch noch dauernd ein gewisser Edelweissprinz herumsteht und zur Ziehharmonika Zünftiges wie "Bergvagabunden" oder "Auf den Bergeshöh'n, dort ist es wunderschön" singt. Aber die Art von Freiheit wohnt auf dem Kehlstein jetzt sowieso nicht mehr. Das Landgericht Traunstein hat dem Gesang in zweiter Instanz ein Ende gesetzt.

Dabei hat sich das Landgericht wie schon zuvor das Amtsgericht Laufen gar nicht auf Geschmacksfragen eingelassen, sondern sich auf die Frage der Gewerbsmäßigkeit konzentriert. Und da half es wenig, dass der Edelweissprinz sinngemäß versicherte, dass der verfassungsrechtlich garantierte Naturgenuss bei ihm eben mit musikalischer Aktivität und einem erfreuten Publikum einhergehe. Das mit dem offenen Instrumentenkoffer fürs Trinkgeld und mit dem Hinweis auf seine Homepage sei zweitrangig.

Doch die Richter gaben dem Kläger recht, dem Zweckverband Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee, der das Gipfelareal vom Freistaat gepachtet hat und den Edelweissprinzen nach insgesamt 43 Kehlsteinkonzerten zwischen Mai 2018 und März 2019 auf Unterlassung verklagt hatte. Die Musik störe nicht nur die Gäste am Gipfel, sondern auch diejenigen im gut 200 Meter entfernten Kehlsteinhaus. Und das Landgericht sah da durchaus das Recht auf freien Naturgenuss - frei von Störungen durch gewerbsmäßiges Musizieren.

Schon das Amtsgericht hatte dem Edelweissprinzen pro Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft angedroht. Und in Ordnungshaft, da wohnt die Freiheit auch nicht. Dafür kann dort das Publikum nicht weg.

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Quelle:
SZ vom 11.02.2020
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