Mitten in Bayern:Da capo in Burggen

Wenn ein Bürgermeister seinen Bürgern etwas mitteilen möchte, kann er das natürlich tun. Allerdings sollte er den richtigen Zeitpunkt dafür wählen

Glosse von Matthias Köpf

Ein Gemeinderat ist laut Gemeindeordnung beschlussfähig, "wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist". Als Ratssitzung hätte der Termin am Montag im Verwaltungsgericht München also nicht getaugt, obwohl die Mehrheit der insgesamt zwölf Gemeinderäte von Burggen anwesend war. Bürgermeister Joseph Schuster von der Bürgerliste sowie die fünfköpfige Fraktion der Unparteiischen Wählergemeinschaft waren sogar ordnungsgemäß geladen, doch die zwei BL-Räte hinten im Saal waren es nicht. Stimmberechtigt sind im Gericht aber sowieso nur die Richter, und wie deren Spruch lauten würde, darüber ließ die Vorsitzende ein Jahr nach der Kommunalwahl keine Zweifel: Die Burggener Bürger werden noch mal einen Bürgermeister wählen müssen, weil ihnen Schuster zur falschen Zeit sein gemeindliches Mitteilungsblatt ins Haus flattern ließ.

Dass er das just zwei Tage vor der Wahl getan hatte, hielt die UWG schon damals eher für unlauteren Wahlkampf als für eine neutrale Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde. Das Landratsamt Weilheim hatte sich der Beschwerde angeschlossen und die Bürgermeisterwahl im 1700-Einwohner-Ort für ungültig erklärt. Dagegen wiederum hatte der mit 579 zu 428 Stimmen wiedergewählte Schuster geklagt - am Ende ohne Erfolg, wie sich vor Gericht schnell abgezeichnet hat. Sein damaliger und wohl auch zukünftiger Gegenkandidat Richard Lang hätte es gern gesehen, wenn sich das Gericht auch mit dem Wahrheitsgehalt von Schusters wie immer selbst verfassten Mitteilungen beschäftigt hätte. Doch mit Lokalpolitik mochte sich die Vorsitzende nicht aufhalten und führte gleich das Bundesverfassungsgericht ins Feld. Das hatte 1977 der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben, dass sie "im nahen Vorfeld der Wahl" keine Arbeits-, Leistungs- und Erfolgsberichte vorlegen dürfe, selbst wenn diese noch so korrekt sein sollten. Also darf der Burggener Bürgermeister das auch nicht, schloss das Gericht. Schuster hatte dem Verfassungsgericht wenig entgegenzusetzen und will auf eine weitere Instanz verzichten. Falls er nun nicht auch auf gemeindliche Mitteilungen verzichten will, sollte er sich damit beeilen. Denn bald ist wieder Wahl in Burggen.

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