Keine Kissen, kein Licht, ständige ÜberwachungAnti-Folterkommission kritisiert Gefängnisse in Bayern

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Die JVA Gablingen, Ort eines der wohl größten Justizskandale in Deutschland.
Die JVA Gablingen, Ort eines der wohl größten Justizskandale in Deutschland. Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter arbeitet in ihrem Jahresbericht die Missstände in der JVA Gablingen auf und kritisiert das Justizministerium. Der Vorwurf: In Bayern wird viel angemahnt, aber wenig beseitigt.

Von Florian Fuchs

Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern an. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat knapp 20 Angestellte der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen im Visier, darunter die frühere Leitung. Es geht, das hat der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) in den vergangenen Monaten mehr als einmal betont, um „gravierende Vorwürfe“. Gefangene sollen von Justizvollzugsbeamten wiederholt misshandelt, sie sollen unter prekären Bedingungen in besonders gesicherten Hafträumen eingesperrt worden sein.

Der am Donnerstag veröffentlichte Jahresbericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, welche die Zustände in der JVA Gablingen mit aufgedeckt hat, listet die Missstände nun noch einmal auf. Sie kritisiert, dass vor allem in Bayern wiederholt Mängel zwar angemahnt, aber immer nur unzureichend beseitigt worden seien. Der Fall der JVA Gablingen sei „ein Beispiel für ungenutztes Präventionspotenzial“, der „die Dringlichkeit frühzeitiger Reformen“ verdeutliche. Zumal die Anti-Folterkommission in ihrem Bericht auch Missstände in anderen bayerischen Gefängnissen anprangert – und gehäufte Beschwerden aus dem Freistaat registriert, die die Unterbringungssituation sowie die medizinische Versorgung in bayerischen Gefängnissen betreffen.

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Die Kommission beschreibt sich als unabhängige nationale Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland. Sie kontrolliert regelmäßig unter anderem Hafteinrichtungen, angekündigt und unangekündigt, um auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungen anzumahnen. Im Jahresbericht 2024 beschreibt die Kommission, wie sie bereits im Jahr 2016 moniert hat, dass in der JVA Passau Gefangene in besonders gesicherten Hafträumen unzureichend bekleidet gewesen seien. Zudem hätten die Prüfer 2022 in der JVA Bernau den Entzug von Matratzen kritisiert.

„Doch anstatt die Bedingungen flächendeckend zu verbessern, wurde die Empfehlung nicht konsequent umgesetzt“, schreibt die Kommission. Solche Fälle zeigten – mit Blick auf die gleichen Vorwürfe über Missstände in der JVA Gablingen – dass vorhandene Präventionsmechanismen nicht die Wirkung entfalten könnten, die sie haben sollten.

In gesicherten Hafträumen werden als ultima ratio Gefangene untergebracht, die sich etwa in einer psychischen Ausnahmesituation befinden und sich selbst oder andere gefährden könnten. In der JVA Gablingen sollen Häftlinge jedoch bereits wegen kleiner Vergehen und zur Strafe in solche Hafträume gesperrt worden sein – laut Kommission teils über Tage hinweg, in mindestens acht Fällen nackt, ohne Zugang zu natürlichem Licht sowie beobachtet von JVA-Beamten über eine Kamera, selbst im Toilettenbereich.

Häftlinge in Gablingen hätten in diesen speziellen Hafträumen teils keine Matratzen oder keine Kopfkissen und Decken erhalten. Sitzwürfel seien zwar vorhanden gewesen, aber nicht an die Gefangenen ausgegeben worden. Die Kommission erachtet aus all diesen Gründen besonders gesicherte Hafträume in der JVA Augsburg-Gablingen als nicht geeignet und menschenunwürdig für eine mehrtägige Unterbringung von Gefangenen. Die Nationale Stelle hegt Zweifel, dass die Isolierung in solchen Räumen eine angemessene Therapie für Gefangene mit psychischen Auffälligkeiten und/oder mit psychiatrischen Störungen zulässt.

Was die Prüfer „besonders irritierend“ finden

Zumal die Kommission grundsätzliche Kritik übt: Die besonders gesicherten Hafträume befinden sich in der JVA Gablingen im Keller, was Lichteinfall erschwert. Dies sei „besonders irritierend“, da es sich um einen Neubau handle, was „grundlegende Fragen zur Einhaltung moderner baulicher Standards und humaner Haftbedingungen aufwirft.“ In anderen Justizvollzugsanstalten wie in München und Hof seien Fenster mit einer Folie beklebt, die den Einfall von Licht mindern. In der JVA Würzburg bekämen Häftlinge ebenfalls keine Sitzwürfel. Die deutschlandweit längste Unterbringung in solch einem Haftraum protokollierten die Prüfer 2024 in der JVA Würzburg: 29 Tage. Wie es anders gehe, zeige die JVA Brandenburg mit nur zwölf Unterbringungen in neun Monaten, keine davon habe länger als zwei Tage gedauert.

Wegen der gravierenden Mängel in der JVA Gablingen fordert die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter aktivere Aufsichtsbehörden, die selbst unangekündigt kontrollieren, sowie einen automatisierten Meldeprozess, etwa beim Entzug von Kleidung oder Matratzen. Mitarbeiter sollten verpflichtend zum Beispiel in Deeskalationstechniken geschult werden. Für Einweisungen in besonders gesicherte Hafträume wünscht sich die Nationale Stelle eine Kontrolle durch eine neutrale Instanz, etwa einen Richtervorbehalt.

Deutlich und ausführlich kritisieren die Prüfer, dass sie nach ihrem Besuch in Gablingen vom Abteilungsleiter im Justizministerium aufgefordert worden seien, künftig unangemeldete Besuche zu unterlassen. Und das, obwohl die Nationale Stelle das Ministerium zuvor unterrichtet hatte, dass es Hinweise darauf gebe, dass die Prüfer an der Pforte der JVA getäuscht und hingehalten worden seien, um die gröbsten Missstände vor der Kontrolle noch zu beseitigen.

Minister Eisenreich hat bereits kundgetan, dass er einen Richtervorbehalt unterstützen würde. Auch andere Mängel hat der Minister im Zuge der Affäre um die JVA Gablingen beseitigen lassen. So ließ er ein Referat einführen, das nun selbst unangekündigte Besuche durchführen soll. Auch ist bayernweit die Meldepflicht verbessert worden bei Unterbringungen in besonders gesicherten Hafträumen, inzwischen gibt es auch eine Berichtspflicht, falls Grundausstattung wie Matratzen vorenthalten werden. Eingaben und Beschwerden beim Ministerium würden seit November 2024 statistisch genau erfasst, um Auffälligkeiten erkennen zu können. Eine unabhängige, interdisziplinäre Kommission soll grundrechtsrelevante Fragen bei der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen klären und Vorschläge für bessere Standards erarbeiten.

Zum Jahresbericht selbst will sich das Justizministerium nicht äußern, da er dem Haus bislang nicht vorliege. Der Kritik am ungenutzten Präventionspotenzial entgegnet das Ministerium allerdings mit dem Verweis darauf, dass alle Vorschläge der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter geprüft würden. Allerdings sei „nicht jede Empfehlung insbesondere aus Sicherheitsgründen sachgerecht und vollzugspraktisch umsetzbar“.

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