Misshandlungen in Domspatzen-Vorschule:Bistum Regensburg zahlt Schmerzensgeld

  • Schläge mit der Faust, dem Stock oder Schlüsselbund. Wer in der Vorschule der Regensburger Domspatzen nicht gehorchte, musste leiden.
  • Laut Bistum liegen inzwischen Berichte von 72 ehemaligen Schülern aus den Jahren 1953 bis 1992 vor.
  • Jetzt will das Bistum etwas Wiedergutmachung - und überweist jedem Opfer 2.500 Euro.

In der Vorschule der weltberühmten Regensburger Domspatzen haben der langjährige Direktor und mehrere Lehrer über Jahrzehnte hinweg Kinder misshandelt. Inzwischen liegen Berichte von 72 ehemaligen Schülern aus den Jahren 1953 bis 1992 vor, teilte das Bistum Regensburg mit. Die Opfer seien so schwer geschlagen worden, dass von Körperverletzung auszugehen sei.

Die Betroffenen berichten von Schlägen mit Fäusten, Stöcken und einem Schlüsselbund. Zudem seien sie mit spitzen Bleistiften malträtiert und persönliche Briefe geöffnet worden.

Das Bistum hat nun beschlossen, die Straftaten anzuerkennen und den Betroffenen ein Schmerzensgeld von jeweils 2500 Euro zu zahlen. "Das Geld ist keine Entschädigung, sondern eine symbolische Anerkennung des Leides, welches Kindern angetan wurde", sagte Generalvikar Michael Fuchs. Viele der damals acht bis zehn Jahre alten Jungen hätten in der Vorschule in einem permanenten Angstzustand gelebt, heißt es im Zwischenbericht des Bistums.

Drakonische Strafen für Lappalien

So hätten Musiklehrer bei fehlerhaftem Spiel den Klavierdeckel zugeschlagen und die Hände der Kinder dabei verletzt. Wer sich aus Angst in der Nacht eingenässt hatte, musste dies mit Flüssigkeitsentzug büßen. Hatten die Kinder während der Nachtruhe gesprochen, mussten einige bis zu einer Stunde barfuß im Flur stehen. Bei dem Bericht des Bistums ging es allerdings um Prügel, nicht um sexuellen Missbrauch. Die Vorfälle beziehen sich nahezu ausschließlich auf die Zeit zwischen 1953 und 1992, als der inzwischen verstorbene Priester Johann Meier die Vorschule geleitet hatte.

Die Taten seien auch nicht mit dem bis in die 1970er Jahre geltenden Züchtigungsrecht zu vereinbaren, erläuterte der vom Bistum beauftragte Rechtsanwalt Andreas Scheulen aus Nürnberg. "Die Straftaten und auch mögliche zivilrechtliche Ansprüche sind inzwischen jedoch verjährt." Der Rechtsanwalt empfahl dem Bistum, die Straftaten anzuerkennen, Schmerzensgeld zu zahlen, therapeutische Hilfen anzubieten und aufzuklären, wie es über einen so langen Zeitraum zu den Übergriffen kommen konnte.

Bischof spricht von "Terrorsystem"

"Das Bistum wird sich an den Empfehlungen ausrichten", betonte Generalvikar Fuchs. Er appellierte an weitere mögliche Opfer, sich an das Bistum zu wenden. Eine Aufarbeitung der Vorfälle werde von einer unabhängigen Stelle überprüft.

Bei den Domspatzen selbst sei das Klima nach den Berichten der ehemaligen Schüler besser gewesen, auch bei dem Knabenchor gab es demnach aber Züchtigung "im Rahmen des Üblichen und zum Teil darüber hinaus".

Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hatte bei der Vesper zu seinem Weihejubiläum Ende Januar die Misshandlungen schwer verurteilt. "Zwei der damaligen Verantwortlichen in Etterzhausen und später in Pielenhofen haben den jungen Buben durch ihr Terrorsystem, dessen einzige pädagogische Maßnahme offenbar die körperliche Züchtigung war, die Hölle bereitet." Er könne die Taten nicht ungeschehen machen und die Betroffenen nur um Vergebung bitten.

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