Missbrauchsprozess Kloster Ettal:Bewährungsstrafe für Pater

  • Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen ist ein 45-jähriger Pater des Klosters Ettal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
  • Zudem muss er sich einer Sexualtherapie unterziehen.
  • Als strafmildernd wertete das Gericht das umfassende Geständnis des 45-Jährigen.

Bewährungsstrafe für Pater

Ein Benediktinermönch aus dem Kloster Ettal ist wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Außerdem muss er sich einer Sexualtherapie unterziehen. Der 45 Jahre alte Pater hatte vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts München II sexuelle Übergriffe auf zwei Buben und den versuchten Missbrauch eines weiteren Schülers eingeräumt. Im Gegenzug war dem ehemaligen Internatslehrer eine Bewährungsstrafe zwischen 21 und 24 Monaten zugesichert worden.

Zu den Vorfällen war es von 2001 bis 2005 gekommen. Als strafmildernd wertete das Gericht neben dem umfassenden Geständnis auch die Aussagen der Opfer, dass sie keine nachhaltigen Schäden durch die Taten erlitten hätten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Auch die Verteidiger beantragten eine Bewährungsstrafe, nannten aber kein genaues Strafmaß. "Ob das Strafmaß des Urteils unserem Gerechtigkeitsempfinden entspricht, das kann man in der Tat bezweifeln", teilte der Ettaler Abt Barnabas mit.

Kirchliches Strafverfahren angekündigt

Er kündigte ein kirchliches Strafverfahren gegen den Pater an und zeigte sich tief enttäuscht: "Auch uns im Kloster bleibt eine große und tiefe Verbitterung. Denn letztlich wurden auch wir zehn Jahre lang bewusst und vorsätzlich belogen." Das Mitgefühl der Benediktiner gelte den Opfern, "weil sie durch die Unehrlichkeit des Paters G. solange auf ein Urteil warten mussten".

Erst nach einer Banklehre war der 45-Jährige ins Kloster eingetreten. Er wurde zum Priester geweiht und unterrichtete seit dem Schuljahr 2001/2002 am Gymnasium des Klosters das Fach Religion. Als Präfekt betreute er jeweils zehn bis zwölf Schüler. In seinem Präfektenzimmer und einmal auch auf einer Berghütte kam es zu den Annäherungen, bei denen der Angeklagte den Jungen unter die Shorts griff. Er wurde nach Beschwerden von Schülern als Lehrer abgelöst.

Ins Visier der Staatsanwaltschaft geriet er aber erst im Zuge der Aufdeckung zahlreicher Sex-Skandale an überwiegend geistlichen Internaten. Von der Anklageerhebung bis zum Prozessbeginn vergingen unter anderem wegen Überlastung der Jugendkammer über vier Jahre. Wegen dieser Verzögerung gilt ein Monat seiner Strafe als verbüßt. Zum Prozessauftakt hatte der 45-Jährige die Übergriffe noch bestritten und lediglich eine gewisse "Distanzlosigkeit" zu den Jungen eingeräumt. Erst nach der nicht öffentlichen Aussage eines Betroffenen mit Ausweitung der Vorwürfe gestand der Angeklagte seine Verfehlungen und bat um Verzeihung.

Bei den Gesprächen zwischen den Beteiligten erklärte er sich zur Zahlung einer Wiedergutmachung von 3000 Euro an den einzigen Nebenkläger im Verfahren bereit. Die Hälfte wird ihm erlassen, wenn er 1500 Euro binnen Monatsfrist bezahlt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Auch die Verteidiger beantragten eine Bewährungsstrafe, nannten aber kein genaues Strafmaß.

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