Katholische KircheRatzinger-Erbe: Deutsche Justiz nicht zuständig

Mögliche Erben des früheren Papstes Benedikt XVI., hier eine Figur in Altötting, zu finden, ist nicht Aufgabe der deutschen Justiz, urteilte jetzt ein Gericht.
Mögliche Erben des früheren Papstes Benedikt XVI., hier eine Figur in Altötting, zu finden, ist nicht Aufgabe der deutschen Justiz, urteilte jetzt ein Gericht. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Ein Missbrauchsbetroffener wollte, dass das Amtsgericht München die Rechtsnachfolger des verstorbenen Papstes ermittelt. Doch das OLG argumentiert: Zuständig ist der Vatikan.

Von Annette Zoch

Die deutsche Justiz ist nicht dafür zuständig, mögliche Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. zu ermitteln. Das hat jetzt das Oberlandesgericht München entschieden. Rechtsanwalt Andreas Schulz, der den Missbrauchsbetroffenen Andreas Perr vertritt, hatte vom Amtsgericht München gefordert, eine sogenannte Nachlasspflegschaft anzuordnen, um Erben des Joseph Ratzinger zu ermitteln.

Andreas Perr klagt derzeit vor dem Landgericht Traunstein gegen das Erzbistum München und Freising. Perr wurde Mitte der 1990er-Jahre von dem damaligen Priester Peter H. in Garching an der Alz sexuell missbraucht. Als H. vom Bistum Essen ins Erzbistum München versetzt wurde, war Joseph Ratzinger Erzbischof.

Nach dessen Tod an Silvester 2022 ist aber immer noch unklar, wer seine Rechtsnachfolge antritt und auch den Rechtsstreit erben würde. Das Verfahren gegen Ratzinger ist deshalb ausgesetzt, bei der sogenannten Amtshaftung haftet aber ohnehin die Dienstherrin des Priesters, also das Erzbistum.

Das Oberlandesgericht sieht die Zuständigkeit für eine Erbenermittlung im Vatikanstaat: Dort habe der emeritierte Papst seit 2005 gelebt. Außerdem sei dem Gericht kein „positives Nachlassvermögen“ Ratzingers bekannt. Sowohl sein Elternhaus in Marktl am Inn wie auch sein Haus in Pentling gehörten einer kirchlichen Stiftung.

Perrs Anwalt kritisierte die OLG-Entscheidung: „Sie berücksichtigt nicht, dass ein deutscher Staatsangehöriger nach vatikanischem Recht gar keinen Zugang zu einem vatikanischen Nachlassgericht hat, um einen Nachlasspfleger bestellen zu lassen“, sagte er der SZ.

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