Prozess in SchweinfurtAngeklagter gesteht Missbrauch von Heimkindern

Beim Berufungsverfahren in Schweinfurt hat der Angeklagte seine Taten gestanden.
Beim Berufungsverfahren in Schweinfurt hat der Angeklagte seine Taten gestanden.
Foto: Pia Bayer/dpa

Vor mehr als 26 Jahren sollen Heimkinder sexuell missbraucht worden sein, die in einem Kinderdorf in Unterfranken lebten. Nun räumt der Verdächtige überraschend die Vorwürfe ein.

SZ bei Google bevorzugen

Ein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Heimkindern angeklagter Mann hat im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Schweinfurt eingeräumt, sich an zwei Jungen vergangen zu haben. Der 56-Jährige sagte allerdings, er könne sich nicht konkret an die Taten erinnern. Wenn die Opfer die Übergriffe - so wie in der Anklage festgehalten - geschildert hätten, werde er dem nicht entgegentreten. „Es tut mir unheimlich leid“, sagte der Angeklagte.

Der Mann war Ende der 1990er-Jahre als Hausmeister in dem Heim im Landkreis Schweinfurt tätig. Die Übergriffe sollen in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände und auf einer Almhütte in Österreich stattgefunden haben.

SZ Bayern auf Whatsapp
:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnieren

Von Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährigen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und versuchten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor. Die Opfer sollen bei den Übergriffen in den Jahren zwischen etwa 1998 bis 2000 zwischen elf und 15 Jahre alt gewesen sein.

Ursprünglich waren in dem Komplex zwei Männer angeklagt – der 56-Jährige und ein 1981 geborener Mann, der als Erzieher in dem Kinderdorf am Rand des Steigerwalds gearbeitet hatte.

Das Amtsgericht Schweinfurt hatte im Januar 2025 den 56-Jährigen zu drei Jahren Haft und den anderen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Der Ältere legte Berufung ein. Im Fall des anderen Angeklagten ging die Staatsanwaltschaft zunächst ebenfalls in Berufung, nahm diese später aber wieder zurück.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten Haftstrafen für beide Angeklagte gefordert.

© SZ/DPA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Bayerischer Krankenhaustrend 2026
:Bayerns Kliniken blicken bang in die Zukunft

Dank befristeter Zuschüsse hatte sich die Lage der Kliniken zuletzt etwas stabilisiert. Noch immer aber schreiben knapp zwei Drittel der Häuser rote Zahlen. Und Bundesgesundheitsministerin Warken verkündet neue Zumutungen.

Von Nina von Hardenberg

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: