Wirtschaft in BayernAlle 117 Jahre eine Mindestlohn-Kontrolle

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Die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll Verstöße gegen das Mindestlohngesetz kontrollieren.
Die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll Verstöße gegen das Mindestlohngesetz kontrollieren.
Nicolas Armer/dpa

Bayerische Betriebe wurden zuletzt weniger überprüft, wie eine Bundestagsanfrage der Linken zeigt. Verstöße werden trotzdem häufig registriert.

Von Thomas Balbierer

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Arbeitgeber in Bayern mussten im vergangenen Jahr Buß- und Verwarnungsgelder in Höhe von 1,4 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz bezahlen. Insgesamt erließen Finanzkontrolleure 335 Bußgeldbescheide und 43 Verwarnungen mit Verwarngeld. Die meisten Beanstandungen gab es in der Gaststätten- und Hotelbranche. So geht es aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die der SZ vorliegt. Bundesweit gab es im vergangenen Jahr mehr als 2700 Sanktionen und Verwarnungen in Höhe von 25,3 Millionen Euro. Das ergab eine weitere Anfrage der Linken.

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der gesetzliche Mindestlohn lag 2024 bei 12,41 Euro pro Stunde und wurde zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro erhöht.

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In Bayern wurden den Angaben zufolge 4600 Arbeitgeber durch die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüft, deutlich weniger als in den Jahren 2023 und 2022. In Bayern gibt es mehr als eine halbe Million Betriebe, beim aktuellen Rhythmus würde ein Betrieb „durchschnittlich alle 117 Jahre überprüft“, rechnet die Linke vor und fordert eine höhere Prüfdichte. „Betriebe, die ihre Beschäftigten um den ohnehin zu geringen Mindestlohn bringen, schaden nicht nur ihren Angestellten, sondern auch ihren Mitbewerbern. Wir müssen hier deshalb noch genauer hinschauen“, sagt Sarah Vollath, Bundestagsabgeordnete aus Ingolstadt und Sprecherin der bayerischen Linken. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat kürzlich angekündigt, die FKS „schlagkräftiger, moderner und digitaler“ aufstellen zu wollen.

1,3 Millionen Beschäftigte in Bayern verdienen weniger als 15 Euro pro Stunde

Neben den Zahlen zum Mindestlohn-Betrug liefert die Antwort der Bundesregierung auch Daten zu niedrigen Einkommen. Demnach verdienen in Bayern rund eine Million Beschäftigte weniger als 14 Euro pro Stunde, weitere 330 000 liegen im Bereich zwischen 14 und 15 Euro – Azubis, Praktikanten oder Ferienjobber nicht eingerechnet. „Dass in einem so wirtschaftsstarken Bundesland wie Bayern knapp 20 Prozent aller Beschäftigten weniger als 15 Euro pro Stunde verdienen, ist ein echter Skandal“, kritisiert Vollath. Die vergleichsweise hohen Lebenshaltungskosten in Bayern seien damit „kaum zu stemmen“.

Nach Plänen der Bundesregierung soll der Mindestlohn im kommenden Jahr auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro steigen. So hat es die Mindestlohnkommission der Regierung vorgeschlagen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD hatten die Parteien noch auf Druck der SPD vereinbart, dass ein „Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar“ sei. Diesen fordert nicht nur die Linke, sondern auch Gewerkschaften. „Wer Vollzeit arbeitet, muss am Ende des Tages auch davon leben können“, sagte etwa Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern. „Es ist doch ein Armutszeugnis, dass wir in einem wohlhabenden Land wie Deutschland immer noch über existenzsichernde Löhne diskutieren müssen.“

Widerspruch kommt aus der Wirtschaft, die über Krisen und Schwierigkeiten am Weltmarkt klagt. „Ein Mindestlohn von 15 Euro ist hier kontraproduktiv. Das Letzte, was die Unternehmen brauchen, sind zusätzliche und überproportionale Belastungen“, sagte Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft.

Am 1. Januar 2015 ist der Mindestlohn in Deutschland eingeführt worden. In Bayern ist die Zahl der Beschäftigten in sogenannten Niedriglohnjobs seitdem stark gesunken. Laut dem Landesamt für Statistik schrumpfte der Sektor von April 2014 bis April 2024 um 51 000 Jobs. Als Niedriglohn gilt ein Einkommen, das weniger als zwei Drittel des mittleren Stundenlohns beträgt. Zuletzt waren das 13,79 Euro.

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