Migrationspolitik:Leben auf Abruf

Migrationspolitik: Giorgi ist zwar in Fürth geboren, doch der Sohn einer abgelehnten Asylbewerberin aus Georgien ist "vollziehbar ausreisepflichtig".

Giorgi ist zwar in Fürth geboren, doch der Sohn einer abgelehnten Asylbewerberin aus Georgien ist "vollziehbar ausreisepflichtig".

(Foto: Bayerischer Flüchtlingsrat/oh)

Schwere Krankheiten machen den fünfjährigen Giorgi abhängig von der ärztlichen Hilfe in Deutschland - doch ihm und seiner Mutter droht die Abschiebung

Von Dietrich Mittler, München/Fürth

Unter gleich acht schweren Erkrankungen leidet der fünfjährige Giorgi, Sohn einer abgelehnten Asylbewerberin aus Georgien. Zusammen ergeben die genetisch bedingten Entwicklungsstörungen für das Kind einen lebensbedrohlichen Mix, wenn ihm die notwendige medizinische Versorgung entzogen wird. Nun aber droht dem Fünfjährigen, wie die Erlanger Rechtsanwältin Giannina Mangold betont, mit seiner Mutter die Abschiebung. Fatal - schon allein angesichts seiner Probleme, Nahrung zu sich zu nehmen. Mittlerweile muss das Kind über eine Ernährungspumpe verköstigt werden, da es nicht eigenständig in der Lage ist, "in ausreichendem Maß zu trinken, beziehungsweise zu kauen und zu schlucken", wie Nürnberger Ärzte in einem Attest schreiben. Seitens der Universitätsklinik in der georgischen Hauptstadt Tiflis erfuhr Mangold zudem, dass das Gesundheitssystem des Landes "leider keine Versorgungsmöglichkeiten" für den Buben biete.

Die in Zirndorf bei Nürnberg ansässige Zentrale Ausländerbehörde von Mittelfranken sieht derzeit aber keinen Grund, den Buben und seine Mutter nicht abzuschieben. Das geht aus dem der Süddeutschen Zeitung vorliegenden Schriftwechsel mit der Erlanger Anwältin hervor. Mangold hatte beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für Mutter und Sohn ein Abschiebungsverbot beantragt und sich dabei auf den Paragrafen 60 des Aufenthaltsgesetzes berufen. Demnach dürften Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihnen "eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" droht. Das gelte auch bei "lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch Abschiebung wesentlich verschlechtern würden".

Dass genau dieses Schicksal dem in Fürth geborenen Buben bei einer Abschiebung bevorsteht, hatte die Rechtsanwältin durch zahlreiche Atteste deutscher Ärzte zu belegen versucht, darunter auch Arztbriefe von Medizinern des Universitätsklinikums Erlangen. Überdies, so Mangold weiter, solle doch bitte auch Berücksichtigung finden, dass der Fünfjährige zur Covid-19-Risikogruppe gehöre.

Seitens der Behörde hieß es indes, Mangolds Antrag berühre die "bestehende vollziehbare Ausreisepflicht nicht". Die Vermutung der Reisefähigkeit sei durch die vorgelegten Unterlagen "nicht erschüttert", und sollte die Mutter mit ihrem Kind nicht ihre freiwillige Ausreise in die Wege leiten, so werde "die Abschiebung unmittelbar eingeleitet". Zudem hatte der zuständige Sachbearbeiter der Anwältin dargelegt, dass die Frau mit ihrem schwerkranken Kind bei einer freiwilligen Ausreise doch auch auf "reguläre Unterstützungsleistungen" bauen könne - etwa Medikamente für drei Monate, medizinische Hilfsmittel bis 200 Euro oder für maximal 2000 Euro Maßnahmen in Form von ärztlichen Eingriffen, jedenfalls innerhalb der ersten drei Monate nach Ankunft im Zielland.

Mutter und Sohn leben augenblicklich noch in einer Gemeinschaftsunterkunft in Fürth. Dort kümmert sich die 37-Jährige nicht nur nach allen Kräften um ihr Kind, das den Pflegegrad drei zugesprochen bekommen hat. Ihr ist es auch wichtig, in Zukunft selbst für ihren gemeinsamen Lebensunterhalt sorgen zu können. Gelegenheit dazu bietet ihr der Ausbildungsvertrag zur Kranken- und Altenpflegefachhelferin, den ihr Mitte August die Arbeiterwohlfahrt Fürth ermöglicht hat. Seit gut drei Wochen läuft die Ausbildung nun. Der Fünfjährige hat einen Kindergartenplatz in einer integrativen Einrichtung bekommen. So sehr sich Giorgis Mutter - sie ist zudem auch noch alleinerziehend - über ihre Ausbildung freut, die drohende Abschiebung und das Damoklesschwert, das über ihrem Kind hängt, rauben ihr den Schlaf. "Sollte Giorgi nicht mehr mit der ihm jetzt hier in Deutschland zur Verfügung stehenden Ernährungspumpe ernährt werden können, so würde dies zu einer deutlichen Reduzierung seiner Lebenserwartung führen", beschreibt Rechtsanwältin Giannina Mangold die Ängste der Mutter. Auch das hat sie die Zentrale Ausländerbehörde durch beigelegte Arztbriefe wissen lassen: Da der Bub häufig unter Husten leidet, erbreche er - wenn er jetzt Essen auf natürlichem Wege zu sich nehme - auch "große Teile seiner Sondennahrung".

Mangold ist durchaus bewusst, dass ihre Mandantin unter normalen Umständen als rechtskräftig abgelehnte Asylbewerberin keine Chance hätte. Doch die Umstände seien nun mal nicht normal, betont auch der Bayerische Flüchtlingsrat, der sich ebenfalls für die Mutter und ihren kranken Sohn einsetzt. "Es kann nicht sein, dass die Ausländerbehörde in dieser Situation weiter an der Abschiebung festhält, zumal das Bamf augenblicklich den Fall auf Mangolds Betreiben hin erneut prüft", sagt David Förster, Mitarbeiter des Flüchtlingsrats in Nürnberg. Ein Sprecher der Zentralen Ausländerbehörde von Mittelfranken hatte am Freitag auf Nachfrage versichert, es werde zu diesem Fall eine Stellungnahme geben. Mit ihr sei zu Beginn dieser Woche zu rechnen.

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