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Bundesverfassungsgericht:Mietendeckel-Urteil ist auch Ende des bayerischen Volksbegehrens

"Enttäuschend" finden die Initiatoren die Entscheidung der Karlsruher Richter. Das bayerische Bündnis will sich jetzt darauf konzentrieren, einen Mietenstopp auf Bundesebene zu erreichen.

Das Verfassungsgerichtsurteil zum Berliner Mietendeckel bedeutet auch das Aus für das bayerische Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp. Stattdessen will die Initiative sich jetzt darauf konzentrieren, einen Mietenstopp auf Bundesebene zu erreichen, wie sie am Donnerstag mitteilte.

"Ein enttäuschendes Urteil", sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstoße.

Mit der Entscheidung herrsche nun Klarheit für das bayerische Volksbegehren, hieß es von der Initiative. Bei einer anderen Entscheidung hätte man beim Innenministerium darauf gedrungen, mit dem Volksbegehren weitermachen zu können, dies sei nun aber hinfällig. Stattdessen brauche es jetzt eine bundesweite Lösung - das Problem hoher Mieten sei mit dem Urteil ja nicht aus der Welt.

Das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" war im Oktober 2019 in Bayern gestartet worden und sammelte bis Februar 2020 knapp 52 000 Unterschriften. Der bayerische Verfassungsgerichtshof wies das Volksbegehren Mitte Juli dann allerdings ab - mit einer ähnlichen Begründung wie sie nun bei der Berliner Mietpreisbremse angeführt wird: Das Mietrecht sei Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für Landesgesetze zulässig, begründete die Kammer damals ihre Entscheidung. Hinter dem Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein, die SPD und die Linke. Sie wollen die Mieten auch bei Staffel- und Indexmietverträgen in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren.

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SZ.de/dpa/infu, van
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