Miesbacher Amigoaffäre:Umstrittener Beratervertrag

Auftakt Prozess in Miesbacher Sparkassenaffäre

Georg Bromme war Sparkassenchef im Landkreis Miesbach.

(Foto: Lino Mirgeler/dpa)

Ex-Sparkassenchef soll Geld ohne Leistung kassiert haben

Von Matthias Köpf

Das Ziel, das Jakob Kreidl damals verfolgt haben will, hat er auf lange Sicht nicht erreicht: Er habe verhindern wollen, dass die Sparkasse öffentlich in Misskredit gerät, sagt der frühere Miesbacher Landrat Kreidl. Es sollte "keine öffentlichen Auseinandersetzungen oder gar ein Scherbengericht" geben wegen der Gerüchte über den Sparkassen-Chef Georg Bromme und darüber, dass dessen "Ausgabenverhalten nicht mehr zeitgemäß oder nicht mehr angemessen sei". Die Feier zu Kreidls eigenem 60. Geburtstag 2012 hat zwei Jahre später zu diesem Scherbengericht geführt, weil die Feier zum Großteil von der Sparkasse bezahlt worden war. Ein ordentliches Gericht, das Landgericht München, befasst sich inzwischen auch mit der Miesbacher Amigoaffäre, also mit Vorwürfen dutzendfacher Untreue, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme. Am Montag ging es um das Ende seiner Ära als Sparkassen-Chef, das Bromme 2012 mit einem einträglichen Beratervertrag versüßt wurde.

Bromme hat die Sparkasse da schon mehr als zwei Jahrzehnte als Vorstandschef geleitet, und zwar in einem Stil, der immer mehr Mitgliedern im Verwaltungsrat und im Miesbacher Kreistag als nicht mehr tragbar erschienen war. Für eine weitere Amtszeit hätte Kreidl wohl keine Mehrheit mehr organisieren können und nach eigener Aussage auch nicht wirklich wollen, obwohl er die Verdienste seines Mitangeklagten Bromme in höchsten Tönen lobt. Gut eine halbe Million Euro sollte Bromme der Vertrag samt Büro und Dienstwagen über die fünf Jahre nach seinem Ausscheiden einbringen, bezahlt wurde knapp die Hälfte, weil die Sparkasse den Vertrag im Zuge des öffentlichen Scherbengerichts 2014 gekündigt hat - insgesamt sogar dreimal, denn Bromme ging gegen die Kündigungen vor, bis es 2017 zu einer gerichtlichen Einigung kam.

Sein Ausscheiden als Vorstandsvorsitzer sollte dagegen reibungslos verlaufen, was sich Kreidl, der Verwaltungsrat und die anderen Vorstände nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft mit dem Beratervertrag erkaufen wollten. Die Dotierung sollte so berechnet werden, dass sie zusammen mit Brommes Pension dem entsprach, was der damals 63-Jährige auch bei einer Verlängerung als Vorstandsvorsitzender verdient hätte.

Dem Vorwurf, Bromme habe dafür keine Leistungen erbracht, widersprechen er selbst, sein mitangeklagter Nachfolger und Kreidl vehement. Demnach hat Bromme zwar nicht die Sparkasse beraten, aber in ihrem Auftrag viele ihrer Kunden. Auch um die Rettung des Skigebiets am Sudelfeld habe er sich verdient gemacht. Schriftliche Belege dafür, die der Staatsanwalt vermisst, bieten ihm die Verteidiger in der Sitzung an, dafür hätten sich die Ankläger bisher nur nicht interessiert. Beraterverträge seien üblich, und der bestens vernetzte und eher billige Bromme habe viel teurere andere Berater ersetzt, heißt es. Weder die Prüfungsstelle der Sparkassen noch die Regierung von Oberbayern hätten Einwände gehabt, wobei die damalige Leiterin der Prüfungsstelle aussagt, dass sie - anders als Kreidl behauptet - nicht im Voraus mit dem Vertrag befasst gewesen sei.

Mit dem Beratervertrag, mit einem von Spenden flankierten Grundstückskauf und mit gesponserten Umbauten im Landratsamt hat das Gericht die finanziell und juristisch schwerwiegendsten Brocken abgehandelt, und die Verteidiger sehen Grund zur Zuversicht. In der Folge wird es um das gehen, was Kreidl Brommes "Ausgabenverhalten" nennt. Statt "unkonkreter Gerüchte", die Kreidl einst nur gehört haben will, listen die Ankläger viele konkrete Vorwürfe auf, darunter Vergnügungsreisen und allerlei Aufmerksamkeiten für Verwaltungsräte, Kreisräte, Bürgermeister und Jagdfreunde.

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