Verwaltungsgericht:Flächendeckend rechtswidrig

Der Landkreis Miesbach hat es nun schwarz auf weiß, dass ein großer Teil seiner Landschaftsschutzgebiete hinfällig ist.

Was sich schon während der mündlichen Verhandlung Mitte Juni abgezeichnet hatte, das hat das Landratsamt in Miesbach nun schriftlich: Sechs Landschaftsschutzgebiete, die zusammen weite Teile des Landkreises umfassen, sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts München rechtswidrig. Dies geht aus der schriftlichen Begründung für das Urteil hervor, welches das Gericht im Juni über den Umbau der Söllbachaualm bei Bad Wiessee in eine neue Almwirtschaft namens Saurüsselalm gesprochen hat.

Diesen von einigen Naturschutzverbänden heftig kritisierten Umbau hat das Gericht weitgehend gutgeheißen und damit eine Klage des Vereins zum Schutz der Bergwelt abgewiesen. Nur die vom Landratsamt ebenfalls genehmigten 15 Abend-Events pro Jahr samt Shuttlebus-Service hat das Gericht untersagt, ein Tanzboden und ein zweistöckiger "Ziegenstall" gelten ihm als Schwarzbauten und müssen weg. Bei der Gelegenheit hat das Verwaltungsgericht aber zugleich das Landschaftsschutzgebiet "Tegernsee und Umgebung" für hinfällig erklärt und dafür zwei Gründe genannt: Zu einen sind dem Landratsamt die Original-Karten aus den 1950er-Jahren abhanden gekommen, weshalb das Gebiet nicht mehr exakt definiert sei. Zum anderen enthält die Verordnung ein absolutes Bauverbot im Schutzgebiet, was laut dem Gerichtsurteil den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Beide Punkte treffen so auch für fünf von zehn weiteren Schutzgebieten im Landkreis zu.

Bisher hat man sich in Miesbach bei Bauvorhaben stets damit beholfen, die betreffenden Flächen per Beschluss der Kreisräte aus dem jeweiligen Schutzgebiet herauszuschneiden. Nachdem 2019 ein Richter in einer anderen Sache auf die fehlenden Karten hingewiesen hatte, hatte das Landratsamt noch versucht, die Gebiete auf Grundlage von jüngeren Kartenkopien neu beschließen zu lassen. Allerdings fehlten im Protokoll der Sitzung wieder die Karten. Nun soll das Flickwerk ein Ende haben und der Landschaftsschutz auf eine solide Grundlage gestellt werden.

Die Saurüsselalm, die seit Herbst in Betrieb ist, bleibt trotz des nun schriftlich vorliegenden Urteils umstritten. Der Verein zum Schutz der Bergwelt misst dem Fall grundsätzliche Bedeutung bei. Er erwägt eine Berufung und hat dafür nun vier Wochen Zeit.

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