Süddeutsche Zeitung

Nach Teilerfolgen vor dem BGH:Sparkassenaffäre um Ex-Landrat Kreidl neu vor Gericht

Der frühere Miesbacher CSU-Landrat und der einstige Bankchef Georg Bromme müssen sich abermals wegen Untreue verantworten. Es wird auch um teure Geschenke gehen.

Von Matthias Köpf, Miesbach

Im Chefbüro im Miesbacher Landratsamt gibt es einen hellen, hölzernen Einbauschrank, in dem sich ein Waschbecken nebst Armaturen verbirgt. Der Landrat - es ist inzwischen schon der übernächste - kann sich dort die Hände waschen. Eingebaut wurde der Schrank und das übrige Mobiliar in der Ära des CSU-Landrats Jakob Kreidl, und bezahlt hatte das alles die örtliche Kreissparkasse, deren Verwaltungsrat Kreidl kraft Amtes selbst vorsaß.

Weil die Sparkasse auch sonst recht freihändig in allerlei luxuriöse Fahrten des Verwaltungsrats, in aufwändige Geburtstagsfeiern und in teils recht skurrile Geschenke für verschiedenste Lokalpolitiker investiert hatte, wurde Kreidl 2019 vom Landgericht München II wegen Untreue zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, der langjährige Vorstandsvorsitzende der Bank, Georg Bromme, erhielt eineinhalb Jahre auf Bewährung.

Bromme war das zu viel, der Staatsanwaltschaft waren beide Strafen zu gering - und beide Seiten errangen vergangenes Jahr im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe Teilerfolge. Daher ist bald wieder das Landgericht München II am Zug. Am 22. März soll der vorerst auf zehn Verhandlungstage angesetzte Prozess beginnen, ein neuerliches Urteil könnte demnach Mitte Mai fallen.

Kreidl musste sein Büro schon 2014 räumen. Die ganze Sparkassenaffäre, die sich an der fast 120 000 Euro teuren und großteils von der Sparkasse bezahlten Feier zu seinem 60. Geburtstag 2012 entzündet hatte, hat ihn damals endgültig die Wiederwahl gekostet.

Diese Feier spielte später vor Gericht keine große Rolle mehr, und auch das Sponsoring seiner Büroeinrichtung sah das Landgericht zunächst nicht als strafbar an. Die Staatsanwaltschaft und am Ende auch der BGH jedoch schon, so dass sich nun eine andere Strafkammer des Landgerichts auch wieder mit diesem Büromobiliar befassen muss.

Ebenfalls bestraft wissen wollte der BGH die teuren Weihnachtsgeschenke der Sparkasse an ihre eigenen Vorstände und an etliche Lokalpolitiker aus dem Verwaltungsrat. Nicht als strafwürdig sah es die letzte Instanz hingegen an, dass die Sparkasse auch die Abschlussessen nach einigen von Kreidl veranstalteten Landräte-Treffen bezahlt hatte.

Der überwiegende Teil des Urteils von 2019 hatte jedoch auch in Karlsruhe Bestand, weshalb sich das Landgericht etwa mit den durchaus luxuriösen Fahrten des Verwaltungsrats nach Österreich und in die Schweiz samt Begleitprogramm und teils fünfstelligen Weinrechnungen nun nicht mehr zu befassen braucht und auch kein Zweifel an einer neuerlichen Verurteilung wegen Untreue besteht. In Frage stehen allein die Strafhöhen und die 200 beziehungsweise 300 Sozialstunden, die Kreidl und Bromme für die Aussetzung ihrer Haftstrafen zur Bewährung leisten sollten.

Mit ihrem Antrag, Kreidl und Bromme wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung zu verurteilen, hatte die Staatsanwaltschaft auch in Karlsruhe keinen Erfolg. Die einzige Strafe wegen eines Korruptionsdelikts erhielt in der ganzen Affäre demnach ein früherer Holzkirchner Bürgermeister. Der hatte wegen eines millionenschweren Immobiliengeschäfts der Gemeinde mit der Sparkasse einen Strafbefehl über sechs Monate Haft auf Bewährung wegen Bestechlichkeit akzeptiert, ohne dass dann Bromme entsprechend wegen Bestechung verurteilt worden wäre.

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