Miesbach:Erstes Urteil in Amigoaffäre

Sparkassenmanager wird verwarnt und muss zahlen

Von Matthias Köpf

Im Strafprozess um die Miesbacher Amigoaffäre hat das Landgericht München II am Mittwoch ein erstes Urteil gesprochen. Ein Sparkassenmanager, der von 2009 bis 2011 Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Miesbach war, wurde von der Wirtschaftsstrafkammer wegen Beihilfe zur Untreue verwarnt, eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro setzte das Gericht zur Bewährung aus. Der 50-Jährige, der sowohl in der Affäre als auch im laufenden Prozess nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat, muss der Sparkasse außerdem einen Schaden von 3300 Euro ersetzen sowie 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Das Gericht ahndet mit dem Urteil die Teilnahme des Managers und seiner Ehefrau an einer luxuriösen Reise des Miesbacher Sparkassen-Verwaltungsrats im April 2011 nach Wien. Im Prozess hat er den Fehler eingeräumt und zuletzt auch Geld zurückgezahlt. Das Gericht trennte sein Verfahren vom Prozess gegen den damaligen Sparkassenchef Georg Bromme, gegen dessen bis heute amtierenden Nachfolger sowie gegen den früheren Miesbacher Landrat Jakob Kreidl (CSU) ab. Es sprach ihn nun lediglich wegen Beihilfe schuldig, weil er als Vorstand an der dreitägigen und fast 47 000 Euro teuren Reise in ein Fünf-Sterne-Hotel teilgenommen hat. Die letzte Verantwortung für die von Bromme organisierte Reise trägt aus Sicht des Gerichts aber nicht der Vorstand, sondern der Verwaltungsrat selbst. Diesem Gremium gehörten neben Kreidl als Vorsitzendem noch weitere Lokalpolitiker aus dem Landkreis Miesbach an, gegen die ebenfalls Anklage erhoben wurde. Ein Prozess gegen sie ist aber mindestens bis zum Abschluss des aktuellen, seit Oktober laufenden Verfahrens hintangestellt.

Einstweilen wird gegen Kreidl, Bromme und den derzeitigen Sparkassenchef weiterverhandelt. Anklagepunkte wie Bestechung und Bestechlichkeit sind schon länger vom Tisch. Zuletzt erklärte die Kammer, dass sie auch keine Strafbarkeit wegen Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sehe. Es bleibt der Vorwurf der Untreue, welche der Staatsanwalt an Reisen, an allerlei teuren Geschenken sowie an verschieden Feiern festmacht. Das zum Großteil von der Sparkasse bezahlte Fest zu Kreidls 60. Geburtstag 2012, das zwei Jahre später die Affäre ins Rollen gebracht hat, spielt dabei kaum mehr eine Rolle. Vor allem Kreidl und Bromme drohen noch kurze Haftstrafen auf Bewährung, ein Urteil soll im März fallen.

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