"Wir können auch anders", soll der Polizeibeamte gesagt haben, und dann habe er dem Zeugen, der nicht so aussagte, wie die Polizei sich das gewünscht hatte, seine Dienstpistole an den Kopf gehalten. So hat es der Schrotthändler Heinrich H., 65, als Zeuge in dem Prozess um den Tod des Landwirts Rudolf Rupp berichtet, der angeblich von seiner Familie ermordet und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen worden war (und dessen Leiche später im Auto sitzend in der Donau gefunden wurde).
Der Staatsanwalt hat dann nicht etwa ein Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Polizeibeamten aus Ingolstadt eingeleitet, sondern den Schrotthändler angeklagt: wegen falscher Verdächtigung. Jetzt hat der Landshuter Amtsrichter Bernhard Suttner den Schrotthändler freigesprochen.
Er habe begründete Zweifel daran, dass der Angeklagte den Polizisten zu Unrecht verdächtigt habe, sagte der Richter. Mit anderen Worten: Es ist durchaus denkbar, dass der Polizist den Schrotthändler wirklich mit der Waffe bedroht hat.
Wenn drei Polizeibeamte als Zeugen auftreten und übereinstimmende Aussagen machen, dann hat der Angeklagte in der Regel keine Chance. Dieses Verfahren allerdings war so reich an Absonderlichkeiten, dass Amtsrichter Suttner aus dem Staunen nicht herauskam.
Der Schrotthändler H. wurde von der Polizei verdächtigt, das Auto des vermeintlich ermordeten Landwirts Rupp beseitigt zu haben. Der Ingolstädter Oberstaatsanwalt Christian Veh ließ deshalb das Anwesen des Schrotthändlers durchsuchen, sonderbarerweise von der Wasserschutzpolizei.
Der Sinn dieser Maßnahme kam bei der Vernehmung des Schrotthändlers zutage. Die Wasserschutzpolizei hatte zwar keine Spur des gesuchten Autos, aber dafür, wie erwartet, etliche Umweltdelikte entdeckt - unsachgemäß gelagerte Schadstoffe und dergleichen.
Als die Vernehmung des Schrotthändlers nicht zum gewünschten Ergebnis führte, schlug Oberstaatsanwalt Veh einen Deal vor: ein Geständnis in der Mordsache, dafür Entgegenkommen bei den Umweltdelikten. Heinrich H. biss jedoch nicht an und musste das mit 8000 Euro Geldstrafe büßen.