Süddeutsche Zeitung

Merk zum Fall Mollath:"Die Dauer der Unterbringung wirft Fragen auf"

Die weitere Unterbringung von Gustl Mollath in der Psychiatrie ist nach Ansicht von Bayerns Justizministerin Merk fragwürdig. Allerdings müsse man auch die von Mollath laut rechtskräftiger Entscheidungen ausgehende Gefahr berücksichtigen.

Von Olaf Przybilla

Justizministerin Beate Merk (CSU) hat in ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht in Zweifel gezogen, dass die Unterbringung Gustl Mollaths noch verhältnismäßig ist. "Gerade die Dauer der Unterbringung des Herrn Mollath wirft Fragen auf", teilte Merk an diesem Dienstag in München mit.

Sie habe die Stellungnahme dazu genutzt, umzu unterstreichen, "dass die Dauer der Unterbringung mit zunehmendem Zeitablauf" bei jeder weiteren Überprüfung "immer stärker ins Gewicht fallen" müsse. Es gehe ihr aber nicht darum, "eventuell falsche gerichtliche Entscheidungen zu verteidigen" oder "rechtlich zutreffende, aber als ungerecht empfundene Urteile zu kritisieren".

Das Landgericht Nürnberg habe festgestellt, dass Mollath seine Frau geschlagen, gebissen, mit Füßen getreten, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und in der gemeinsamen Wohnung festgehalten sowie Fahrzeuge verschiedener Personen beschädigt haben soll. Betrachte man diese sogenannten "Anlasstaten" nähere man sich nach nunmehr sieben Jahren "Schritt für Schritt einer möglichen Unverhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung", sagte Merk.

Allerdings müsse man auch die von Mollath laut rechtskräftiger Entscheidungen ausgehende Gefahr berücksichtigen. Eine Gefährlichkeitsprognose werde durch die fehlende Bereitschaft Mollaths, sich erneut begutachten zu lassen, erschwert. Für seinen Fall könne jedoch eine Rolle spielen, "dass Herr Mollath in der Öffentlichkeit großen Zuspruch und Unterstützung erfahren" habe, so Merk. Es sei zu klären, "ob und inwieweit diese bestärkenden Geschehnisse positiven Einfluss" auf ihn hätten.

In ihrer Stellungnahme würden ausdrücklich Gesichtspunkte für und gegen die Fortdauer der Unterbringung vorgetragen, erklärte Merk. Das Bundesverfassungsgericht, bei dem inzwischen auch der Mollath-Anwalt Gerhard Strate Beschwerde eingelegt hat, hatte um die Stellungnahme gebeten - und eine Frist bis zum 23. Juli gesetzt. Bis dahin muss auch die Bundesanwaltschaft Stellung nehmen.

U-Ausschuss will Abschlussbericht vorlegen

Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben. Er selbst sieht sich dagegen als Opfer seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe.

Im Mollath-Untersuchungsausschuss im Landtag soll am Dienstag der Abschlussbericht vorgelegt werden. Regierung und Opposition konnten sich aber nicht auf eine einheitliche Bewertung des Falls einigen - der Ausschuss endete mit Streit. Sowohl Regierungsparteien als auch Oppositionsparteien legten deshalb eigene Ausschussberichte vor.

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