Angriff beim Überlandwerk RhönLebenslange Haft für tödliche Messerattacke auf Kollegin

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„Ich habe die Frau gehasst“: Vor dem Urteil erklärte der Angeklagte seine Motive.
„Ich habe die Frau gehasst“: Vor dem Urteil erklärte der Angeklagte seine Motive. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Ein 22-Jähriger sticht im vergangenen Sommer bei der Arbeit auf eine Kollegin ein. „Ihm kam es darauf an zu töten“, sagt selbst seine Verteidigerin. Nun ist das Urteil gefallen.

Immer wieder fällt im Prozess das Wort „Hinrichtung“: Wegen tödlicher Messerstiche auf eine Kollegin im fränkischen Mellrichstadt hat das Landgericht Schweinfurt einen 22-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Strafkammer legte dem jungen Mann Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben noch nicht rechtskräftig. Die besondere Schwere der Schuld, auf welche die Staatsanwaltschaft und die Nebenklagevertreter gedrungen hatten, wurde nicht festgestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Mord aus Mordlust, Heimtücke und Ermöglichungsabsicht vorgeworfen. „Prägend war sein innerstes Verlangen, jemanden zu töten“, sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. „Die Tat wurde geplant.“ Auch die Pflichtverteidigerin hatte einen Mord als erwiesen angesehen. „Ihm kam es darauf an zu töten“, sagte die Anwältin des 22-Jährigen.

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Der Angeklagte, wohnhaft in Thüringen, hatte in seinem letzten Wort vor Gericht gesagt: „Ich möchte mich bei allen geschädigten und betroffenen Personen entschuldigen. Ich wünschte, ich hätte die Tat nicht begangen.“

Der 22-Jährige hatte in dem Verfahren gestanden, seine Kollegin mit einem Messer getötet zu haben. „Ich habe die Frau gehasst“, hatte er nüchtern erklärt. „Wir haben uns nicht gut verstanden.“ Er habe sich von der Kollegin, die er seit seiner Ausbildung gekannt habe, schlecht behandelt gefühlt, Zorn und Wut verspürt.

Die Nebenklagevertreter und der Ankläger sprachen in dem Prozess von einer regelrechten „Hinrichtung“ der arg- und wehrlosen Frau sowie tiefsten Abgründen menschlichen Handels. Der Angriff war am 1. Juli vergangenen Jahres beim Stromversorger Überlandwerk Rhön erfolgt.

Bei der Attacke auf die zweifache Mutter hatte der Angeklagte zudem einen Vorgesetzten lebensgefährlich verletzt, der der Frau helfen wollte. Auch ein weiterer Kollege erlitt Verletzungen.

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