Medizin:Bessere Hilfe für Flüchtlinge

Parteien, Verbände und Ärzte fordern eine Gesundheitskarte

Von Dietrich Mittler

Bayerns Hausärzte sind es leid, dass sie jedesmal die Erlaubnis des zuständigen Sozialamtes einholen müssen, wenn sie Asylbewerber zum Facharzt überweisen wollen. Ihre Forderung nach einer Gesundheitskarte, die Flüchtlinge sofort nach ihrer Ankunft für Arztbesuche nutzen können, wird sowohl von der Bayerischen Landesärztekammer als auch von den Grünen und der SPD im Landtag geteilt. Auf dem jüngsten Asylgipfel wurde auf Bundesebene endgültig der Weg für eine solche Lösung geebnet. Die Staatsregierung - konkret das Sozialministerium - hält das jedoch "aktuell" für nicht geboten. Aus Sicht der Diakonie in Bayern ist diese Haltung allerdings wenig hilfreich: "Der Freistaat sollte über seinen Schatten springen", fordert Michael Bammessel, der Präsident des Diakonischen Werkes Bayern. In Hamburg, wo es die Gesundheitskarte für Flüchtlinge bereits seit längerem gebe, sparten die Behörden "Geld für Personal und teure Software", betonte Bammessel, "1,6 Millionen Euro allein in 2014, und das bei steigenden Asylbewerberzahlen".

Nun bezieht auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), die bei der Honorierung von Arztleistungen eine zentrale Rolle einnimmt, deutlich Stellung. Die von mehreren Seiten geforderte Gesundheitskarte für alle Flüchtlinge sei "keine Patentlösung", teilte die KVB mit. Zwar sei es ein Gebot der Menschlichkeit, Schutz suchenden und hilfsbedürftigen Menschen rasch und unbürokratisch medizinische Hilfe zuteil werden zu lassen, doch die bestehenden Regelungen seien ausreichend. Wenn Asylbewerber und Flüchtlinge ärztliche Leistungen uneingeschränkt in Anspruch nehmen dürften, so berge das die Gefahr, "dass die Fallzahlen in den Praxen unkontrolliert ansteigen". Und das will die KVB vermeiden. Die Forderung der Hausärzte will die Kassenärztliche Vereinigung dennoch unterstützen: "Die behandelnden Ärzte sollten bei Bedarf auch direkt Überweisungen zu Fachärzten ausstellen können, ohne dass vorab eine behördliche Genehmigung einzuholen ist", heißt es in ihrer jüngsten Erklärung. Dieser Weg sei längst erfolgreich vom Landratsamt Ansbach und der Stadt Nürnberg beschritten worden.

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