Maskenaffäre in Bayern:Erst abgehört, dann ab in Haft

Lesezeit: 2 Min.

Der CSU-Mann Alfred Sauter hatte geholfen, ein Maskengeschäft einer hessischen Textilfirma mit dem bayerischen Gesundheitsministerium zu arrangieren. Für diesen Deal und weitere Geschäfte flossen 1,2 Millionen Euro an eine Firma, die Sauters Töchtern gehört. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

In der CSU-Maskenaffäre haben die Ermittler einen Geschäftspartner von Alfred Sauter am Telefon belauscht. Danach ging es wegen Fluchtgefahr direkt ins Gefängnis.

Von Klaus Ott, München

Vor neun Monaten ist Münchner Staatsanwälten Deutschlands meistgesuchter mutmaßlicher Wirtschaftsverbrecher entwischt. Der Haftbefehl gegen Jan Marsalek, der als Hauptdrahtzieher des offenkundigen Milliardenbetrugs bei Wirecard gilt, kam drei Tage zu spät. So etwas soll sich nicht wiederholen. Und das erklärt auch, warum die Generalstaatsanwaltschaft München in einer finanziell weit kleineren, aber politisch mindestens genauso großen Affäre zu ungewöhnlichen Mitteln greift und hart durchgreift.

Die Ermittler haben in der Maskenaffäre bei der CSU einen Geschäftspartner des Landtagsabgeordneten Alfred Sauter am Telefon belauscht. Und aus einem abgehörten Gespräch dann die Schlussfolgerung gezogen, Sauters Geschäftspartner könnte sich vielleicht ins Ausland absetzen. Anschließend ging alles ganz schnell: Das Oberlandesgericht München erließ am Mittwoch einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr, dieser wurde am Donnerstag vollzogen, der Verdächtigte kam in Untersuchungshaft.

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Ob das mit der Fluchtgefahr zutrifft, bleibt abzuwarten. Ebenso, ob der Vorwurf der Bestechung sowie der Bestechlichkeit von Abgeordneten zutrifft. Sauter und der wegen der Affäre aus der CSU ausgetretene Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein haben für ein hessisches Unternehmen Geschäfte mit Corona-Schutzmasken mit drei Ministerien in Bayern und im Bund vermittelt. Dafür gab es anschließend hohe Provisionen. Die Generalstaatsanwaltschaft betrachtet das als Schmiergeld. Sauter, Nüßlein und deren drei Geschäftspartner bei dem Deal, gegen die ebenfalls ermittelt wird, bestreiten das. Es sei alles legal gewesen.

Wann die "TKÜ" eingesetzt wird

Dass Ermittler nicht nur bei Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag, Raub und Erpressung, sondern auch bei mutmaßlichen Wirtschaftsdelikten Telefonate abhören, kommt immer öfter vor. Nun auch erstmals beim Verdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Auch hier dürfen die Ermittler am Telefon heimlich mithören, was sie in der Maskenaffäre jetzt auch getan haben. Die Lauschaktion galt aber nach allem, was in Erfahrung zu bringen ist, nicht den Abgeordneten Sauter und Nüßlein. Deren Telefone wurden offenbar nicht angezapft.

Das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), so wird das in der Strafprozessordnung genannt, haben deutsche Ermittler beispielsweise im Cum-Ex-Steuerskandal genutzt. Und auch in der Abgasaffäre bei der Volkswagen-Tochter Audi. Dort wurde vor knapp drei Jahren sogar der Audi-Vorstandschef Rupert Stadler belauscht, was ihn letztlich seinen Managerposten kostete. Aus einem Telefonat Stadlers mit einem Kollegen im VW-Konzern schloss die Staatsanwaltschaft München II, dass Stadler die Ermittlungen behindern wolle. Auch damals, Mitte 2018, ging dann alles ganz schnell: Haftbefehl, Untersuchungshaft.

Der Unterschied zwischen der Masken- und der Abgasaffäre: Bei Stadler war nicht von Fluchtgefahr die Rede, sondern von Verdunkelungsgefahr. Die Ermittler fürchteten, der Audi-Chef könnten mögliche Zeugen aus dem Unternehmen beeinflussen und so die Ermittlungen hintertreiben. Stadler bestritt das und kam nach vier Monaten wieder frei. Heute steht er zusammen mit anderen Audi-Leute wegen Betrugsverdacht in München vor Gericht. Stadler weist alle Vorwürfe zurück. Das gilt nach Angaben von Kennern des Masken-Falls auch für den jetzt verhafteten Sauter-Geschäftspartner. Dessen Anwalt wollte sich auf Anfrage nicht äußern.

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