Vergangene Woche hat Günther Felßner, bis dahin Bundesagrarminister in spe, seinen Verzicht auf dieses Amt erklärt. Zuvor hatten, so die offizielle Formulierung der Polizei, „mehrere Personen eine Protestaktion“ auf dessen landwirtschaftlichem Hof „durchgeführt“. Woraufhin Markus Söder nicht weniger als eine „Sonderermittlung“ forderte.
Söder ist bekanntlich Ministerpräsident. Eine knappe Woche später darf man da mal fragen: Gibt es die? Und was soll das eigentlich sein?
Wenn das jemand wissen müsste, dann ja die zuständigen Ermittlungsbehörden. Frage also bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth: Hat sie eine „Sonderermittlung“ eingeleitet? Gibt es gar einen „Sonderermittler“ in der Causa?
Pressearbeit kann in schwerwiegenden Fällen kurz nach der Erstversorgung durch die Polizei von der Staatsanwaltschaft übernommen werden. In diesem Fall? Man möge sich doch bitte ans Polizeipräsidium Mittelfranken wenden, sagt eine Sprecherin. Und was ist mit Söders „Sonderermittlung“? In Justizkreisen herrscht da das große Achselzucken. Was genau soll damit gemeint sein?
Fragen an die Polizei also. Sind sie dort etwa zu finden, Söders Sonderermittler? In der Polizeiarbeit gebe es lediglich den Begriff „Sonderkommission“, sagt ein Sprecher. Die werde eingerichtet in besonders aufwendigen Fällen, etwa bei Kapitalverbrechen mit erhöhtem Personal- und Koordinierungsbedarf. Eine solche Kommission also? Ermittler, so ist es in Polizeikreisen zu hören, wären gewiss dankbar, könnte man wegen mutmaßlichen Hausfriedensbruchs einfach mal ein paar Beamte abstellen, die sich über einen langen Zeitraum ausschließlich mit dergleichen beschäftigen.
Gibt es sie also, Söders „Sonderermittlung“ – was auch immer das sein soll? Der Polizeisprecher ist da sympathisch klar: „nein“.
Man habe, wie in der entsprechenden Polizeimeldung mitgeteilt, Ermittlungen eingeleitet und dazu die Identität von 13 Personen festgestellt. Zuständig sei – des mutmaßlich politischen Hintergrunds wegen – die Abteilung Staatsschutz. Diese prüfe auch etwaige andere infrage kommende Delikte, neben dem des möglichen Hausfriedensbruchs. Das Ermittlungsergebnis werde man in der Folge der Staatsanwaltschaft vorlegen. Alles wie immer.
Ganz normale Ermittler-Arbeit also. Was die Beamten schon so gesagt hatten, nachdem die sogenannten Aktivisten die Werbetrommel für ihre – auf privatem Gelände fraglos verwerfliche – „Protestaktion“ gerührt hatten. Immer noch so gesagt haben, nachdem jene „Aktion“ zum groß orchestrierten Landes- und Bundespolitikum geworden ist. Und exakt dabei bleiben, wenngleich die Aktivisten – infolge einer vermeintlich drohenden „Sonderermittlung“ – „an den Haaren herbeigezogene Hausdurchsuchungen“ mit „traumatisierender“ Wirkung fürchten.
Die Beamten ermitteln, nicht mehr und nicht weniger. Und sind dafür ausdrücklich zu loben. Sonderermittlungen? Sind, wie das ein bayerischer Staatsanwalt a. D. auf Anfrage formuliert, „ein reiner Popanz ohne jeden Halt in der Rechtsordnung“.