Marktschorgast:Schüler bekommt Taxi zur Schule bezahlt

  • Marcs Schulweg führt über eine kurvige Landstraße. Im Sommer muss der 13-Jährige sie einmal am Tag entlanglaufen, weil dort kein Bus fährt.
  • Seine Eltern können nur eine Fahrt übernehmen und stritten deshalb jahrelang mit dem Landkreis, wer ein Taxi zahlt.

Einmal, erzählt Marc, war es ganz knapp. Da sei ein Auto dicht an ihm vorbeigerauscht und habe ihn fast erwischt. Ob er sich erschrocken hat? Marc macht große Augen. "Ja, ziemlich." Der 13-Jährige kommt aus einem kleinen Ort, der zu Marktschorgast gehört, tief in Oberfranken. Um zu einer weiterführenden Schule im Nachbarort zu gelangen, muss er zur Bushaltestelle laufen - über eine kurvige Landstraße, auf der Tempo 80 gilt.

Marcs Stiefvater Günter Landendörfer ist der Meinung: viel zu gefährlich. "Man kann da ein Kind nicht alleine losschicken", sagt er. "Es sind 2,3 Kilometer, die Hälfte davon auf diesem unübersichtlichen Überland-Weg. Die Strecke ist absolut einsam, links und rechts ist Wald und eine erwachsene Person läuft da eine halbe Stunde." Und Marc habe im vergangenen Jahr eine Operation gehabt. "Der läuft unter Schmerzen. Aber auch für ein gesundes Kind geht das gar nicht." Im Sommer sei der Weg noch gefährlicher als im Winter - wegen des Blätterwerks der Bäume, die die Straße säumen. Landendörfer forderte deshalb, dass das Landratsamt Kulmbach Marc das ganze Schuljahr über eine Taxifahrt am Tag bezahlt. Die andere Fahrt kann in der Regel die Mutter übernehmen.

Der Landkreis Kulmbach war dagegen der Meinung, im Sommer sei der Fußweg zumutbar. Er wollte deshalb nur im Winter für das tägliche Taxi zahlen. Am Dienstag hat die Behörde nun eingelenkt. Nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erklärte sich das Landratsamt bereit, die Kosten zu übernehmen, bis der Schüler die zehnte Klasse abgeschlossen hat. Es folgte damit einer Empfehlung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Die Richter hatten sich am Dienstag selbst ein Bild von dem Weg zur Bushaltestelle gemacht, der über eine kurvige Landstraße ohne Gehweg führt.

Die Beförderung von Schülern ist in Bayern Aufgabe der Kommunen. Die müssen den Transport dann übernehmen, wenn der Schulweg in einer Richtung mehr als drei Kilometer beträgt und es nicht zumutbar ist, den Weg auf andere Weise zurückzulegen. "Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden", erklärte eine Sprecherin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.

Ist Marcs Schulweg als besonders gefährlich einzustufen? Das Landratsamt Kulmbach war bisher der Meinung: zumindest in den Monaten Mai bis September nicht. Weder die Polizei noch der Verkehrssicherheitsbeauftragte im Landratsamt würden eine ganzjährige "besondere Gefährlichkeit" erkennen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte diese Auffassung im November 2017 bestätigt. Die Richter des Verwaltungsgerichtshof kamen bei einer Ortsbesichtigung zu einer anderen Einschätzung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Mit der Einigung ist ein jahrelanger Rechtsstreit beigelegt, das Verfahren wurde eingestellt.

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