Mann ficht Landtagswahl an:Ein Kreuz zu viel

Landtagswahl Bayern

Unübersehbar: Ein Kreuz in einem bayerischen Wahllokal.

(Foto: dpa)

Beeinflusst ein Kruzifix bei der Stimmabgabe? Weil ein Holzkreuz die Wähler womöglich irritiert haben könnte, ficht ein Mann aus Unterhaching bei München nun das Ergebnis der bayerischen Landtagswahl an.

Von Korbinian Eisenberger

Beeinflusst ein Kreuz an der Wand die Wähler bei der Abgabe ihrer Stimme? Ein Mann aus Unterhaching bei München nimmt es mit der Trennung von Staat und Kirche jedenfalls ganz genau: Weil ein Kruzifix aus Holz die Wähler in einem Wahllokal womöglich irritiert haben könnte, ficht der 48-jährige Rainer S.jetzt das Ergebnis der bayerischen Landtagswahl an. Er fordert, die Abstimmung gebietsweise zu wiederholen - zwar wieder mit Kreuzchen, jedoch ohne jene an der Wand.

Konkret geht es dabei um ein Wahllokal im Pfarrheim St. Alto in Unterhaching. Schmidtke war dort am Sonntag als Beisitzer im Wahlvorstand des Stimmbezirks eingesetzt. Im Erdgeschoss des Pfarrheims, in dem ein etwa ein Meter hohes Kruzifix an der Wand hängt, sah der Diplom-Ingenieur einen Verstoß gegen das Wahlgesetz.

Das dominante Kreuz habe die Wähler in ihrer Entscheidung beeinflusst, sagte Schmidtke zur Süddeutschen Zeitung. Weil er deshalb im Wahllokal mehrere bissige Kommentare von sich gegeben hatte, wurde S. schließlich von der Wahlleitung des Raumes verwiesen und von seinem Amt als Wahlhelfer entbunden.

In einem Fax an Landeswahlleiter Karlheinz Anding und an Regierungsdirektor Werner Kreuzholz fordert S. jetzt ernsthaft die Annullierung aller Ergebnisse, die in Wahllokalen mit Kruzifixen zustande kamen. Zudem sollen die Kreuze aus den betroffenen Wahllokalen noch vor der bevorstehenden Bundestagswahl am Sonntag entfernt werden.

S. beruft sich dabei auf das Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid. Demnach ist laut Artikel zwölf "jede Beeinflussung der Abstimmenden durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder auf andere Weise (. . .) verboten".

Rechtsanwalt bereits eingeschaltet

Auf seine Beschwerde über den "Gekreuzigten", der "dem Wähler beim Wählen über die Schulter" blicke, erklärte ihm die Landeswahlleitung zunächst, dass ein Kruzifix im Wahllokal "keineswegs verkehrt" sei. Dies sei "schon immer so gewesen". Die Landeswahlleitung ließ verlauten, dass man grundsätzlich "jede Sorge ernst" nehme, wenn es um Wahlmanipulation gehe. Im Fall Schmidtke sei dies jedoch "nicht wirklich" der Fall. Zwar würde die Beschwerde juristisch geprüft. Dass sich daraus jedoch Anhaltspunkte einer Wahlmanipulation ergeben, dürfte den Angaben zufolge recht unwahrscheinlich sein.

Eine offizielle Antwort auf sein Fax habe er noch nicht erhalten, sagt S. Seine Drohung an den Landeswahlleiter sei jedoch ernst, sagt er: Sollte Anding seine Forderungen zurückweisen, die Wahl in Teilen zu wiederholen und die Kruzifixe aus den Wahllokalen zu entfernen, werde er vor Gericht ziehen, sagt S. Einen Rechtsanwalt habe er bereits eingeschaltet.

Sein Zorn richtet sich jedoch nicht nur gegen die Wahlleitung. Bereits vor knapp drei Jahren war S. mit dem Pfarrer von St. Alto so heftig aneinandergeraten, dass dieser ihm Hausverbot für alle Räume erteilte und S.s Sohn den zugehörigen Kindergarten verlassen musste. Rainer S. war daraufhin aus der katholischen Kirche ausgetreten.

Ob der Gekreuzigte im Unterhachinger Wahllokal der CSU eher genützt oder geschadet hat - das bleibt allerdings offen.

Ein Nachtrag zu dieser Geschichte:

Der Gemeinde Unterhaching ist eine Diskussion über das Kruzifix im Wahllokal nicht bekannt. Nach Rücksprache mit der Leiterin des Wahllokals im Pfarrheim St. Alto sowie zwei weiteren Wahlhelfern teilte Rathaussprecher Simon Hötzl mit, das Kreuz sei kein Thema gewesen. Er bestätigte zwar den Ausschluss Schmidtkes, betonte aber, dies sei geschehen, "um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Auszählung zu gewährleisten".

Der Wahlhelfer sei zuvor mehrfach dadurch aufgefallen, dass er zu viele Stimmzettel ausgegeben hätte. "Er hat sich als Beisitzer auch nicht an Anweisungen gehalten, daher war die Wahlleitung verpflichtet und berechtigt, ihn auszuschließen", sagte Hötzl. Allerdings sei er nicht "als Öffentlichkeit" ausgeschlossen worden, Schmidtke hätte also nicht den Raum verlassen müssen.

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