Süddeutsche Zeitung

Mahmoud Al-Khatib:Musterbeamter stolpert über das Beamtenrecht

Mahmoud Al-Khatib war Personalchef der Universität Regensburg. Nun wurde er versetzt. Offenbar gegen seinen Willen. Entledigt sich die Uni damit gezielt eines Mitarbeiters, der auf seiner Facebook-Seite immer wieder offensiv die bayerische Landesregierung kritisierte?

Von Sarah Ehrmann

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeichnete ihn einst als "Musterbeamten mit Migrationshintergrund" aus, Christian Ude, SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, holte ihn im vergangenen Jahr als Integrationsexperten in sein Beraterteam: Die Rede ist von Mahmoud Al-Khatib, 38 Jahre alt, Deutsch-Libanese und ehemaliger Asylbewerber. Bis zum Montag war er Personalchef der Universität Regensburg. Nun wurde er versetzt. Zu den Gründen will sich die Universität nicht äußern. Nur soviel: "Herr Al-Khatib hat hausintern andere Aufgaben zugewiesen bekommen."

Entledigt sich die Uni damit gezielt eines Mitarbeiters, der auf seiner Facebook-Seite immer wieder offensiv die bayerische Landesregierung kritisierte? Der Sätze postete wie: "Die restriktive Asylpolitik der Bayerischen Staatsregierung ist ohne Zweifel menschenverachtend." Und der "zwingend personelle Konsequenzen" aus der Geschichte um möglicherweise absichtlich zu hoch geschätzte Altersangaben bei Asylbewerbern forderte.

Pikant daran ist: Der von Al-Khatib so harsch kritisierte Freistaat ist ausgerechnet sein Dienstherr. Das Wissenschaftsministerium wollte die Personalentscheidung nicht kommentieren. "Die Hochschule trifft ihre Entscheidungen selbst", hieß es.

Nach Informationen aus der Uni Regensburg hatte Al-Khatib am Montag von seiner Versetzung erfahren. Er selbst will sich nicht dazu äußern. "Zu internen Vorgängen sage ich nichts", sagte er. Ein von ihm geposteter Eintrag vom vergangenen Dienstag legt aber nahe, dass die Versetzung durchaus mit seinem politischen Engagement und seiner Kritik an der Regierung zusammenhängt: "Liebe Freunde, ich werde mich hier auf Facebook bis auf Weiteres nicht mehr politisch äußern. Meine politischen Inhalte und das, wofür ich stehe, sind hinlänglich bekannt, und daran wird sich auch nichts ändern."

Hatte Al-Khatib den Konflikt nicht kommen sehen? Oder hatte der Jurist, der als Beamter beim Staat angestellt ist, nicht für möglich gehalten, dass seine Einträge mit den Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht kollidieren könnten? Dort heißt es, dass ein Beamter "bei politischer Betätigung Mäßigung und Zurückhaltung" wahren solle. Während seiner Kandidatur für den Landtag war Al-Khatib durch das Abgeordnetengesetz geschützt, das Benachteiligungen am Arbeitsplatz als unzulässig festsetzt.

Weil sich Al-Khatib im März aus familiären Gründen als Kandidat von der SPD-Landtagsliste verabschiedete und Udes Beraterteam verließ, galt dieser Artikel für ihn nicht mehr.

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Quelle:
SZ vom 01.08.2013
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