Luxushotel am Tegernsee:Investor Schörghuber unterliegt Denkmalschützern

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Aus in höchster Gerichtsinstanz: Die Pläne von Stefan Schörghuber, Gut Kaltenbrunn in ein Luxushotel umzubauen, verstoßen gegen die Bayerische Verfassung.

Hans Kratzer

Das denkmalgeschützte Gut Kaltenbrunn am Nordufer des Tegernsees darf vorerst nicht zu einem Luxushotel ausgebaut werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) hat das Projekt des Münchner Unternehmers Stefan Schörghuber in der geplanten Form verworfen.

Darf laut Bayerischem Verfassungsgerichtshof nicht zum Luxushotel ausgebaut werden: Das Gut Kaltenbrunn in Gmund am Tegernsee (Foto: Foto: dpa)

Der Bebauungsplan der Gemeinde Gmund missachte die Belange des Denkmalschutzes, verstoße damit gegen die Bayerische Verfassung und sei somit nichtig, heißt es sinngemäß in der Entscheidung der Verfassungsrichter.

Die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal begrüßte es, dass der schönste Platz am See nicht durch einen "überdimensionierten Umbau" zerstört werden darf.

Die fünf Bürgermeister des Tegernseer Tals bedauerten dagegen die Gerichts-Entscheidung. Antonia Asensdorfer, Sprecherin der zur Schörghuber-Gruppe gehörenden Gut-Kaltenbrunn-Betriebe sagte, es sei offen, ob das Projekt nun aufgegeben oder ob eine neue Planung in Angriff genommen werde.

Die Familie Schörghuber hatte das Anwesen, das unter König Max I. Joseph zum Mustergut ausgebaut wurde, 1975 gekauft. 2001 hatte Stefan Schörghuber seine Pläne für die Umgestaltung von Gut Kaltenbrunn offengelegt. Der Gemeinderat von Gmund stimmte dem Vorhaben zu, auch ein Bürgerbegehren und ein Ratsbegehren erbrachten dafür deutliche Mehrheiten.

Trotzdem löste das Bauprojekt im Tegernseer Tal Dissonanzen aus, Denkmalschützer und die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal leisteten massiven Widerstand gegen die Hotelpläne.

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Normenkontrollklage einer Nachbarin abgewiesen hatte, griffen sechs Bürger in letzter Konsequenz zu dem selten gebrauchten Instrument der Popularklage, um zu klären, ob der Bebauungsplan im Einklang mit der Bayerischen Verfassung stehe.

Für viele überraschend stellte das Gericht nun tatsächlich fest, "dass im Rahmen des gemeindlichen Planungsvorgangs dem besonders hohen Gewicht des Denkmalschutzes in keiner Weise Rechnung getragen wurde". Der schwerwiegende Abwägungsmangel könne auch durch ein ergänzendes Verfahren nicht behoben werden. Ferdinand Graf Spiegel von der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal nannte die Entscheidung des VerfGH eine "schallende Ohrfeige für CSU und Staatsregierung".

Der bayerische Staat bis hinauf zum Innenministerium habe sich zum "Komplizen der schwerwiegenden Rechtsverstöße der Gemeinde Gmund gemacht", sagte Spiegel. Die Gemeinde habe ausschließlich die Interessen des Bauwerbers Schörghuber beachtet und die Interessen der Allgemeinheit an dem Erhalt des Denkmals Kaltenbrunn völlig missachtet.

Genugtuung bei Heimatpflegern, Enttäuschung beim Bürgermeister

Spiegel hält es für einen Skandal, dass "die schwerwiegenden Rechtsverstöße der Gemeinde Gmund" von der staatlichen Rechtsaufsicht nicht unterbunden worden waren. Der Fall Kaltenbrunn sei ein eklatantes Beispiel für die durch die CSU seit Jahren systematisch betriebene "Politisierung der Verwaltung".

Auch Martin Wölzmüller, der Geschäftsführer des Landesvereins für Heimatpflege, äußerte seine Genugtuung über den Richterspruch. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans seien nicht einmal Mindeststandards eingehalten worden, sagte Wölzmüller. Er glaubt, dass das Urteil Signalwirkung haben werde. "Der Denkmalschutz muss künftig bei der Abwägung wieder mehr Gewicht bekommen."

Georg von Preysing, der Bürgermeister der Gemeinde Gmund, die den Bebauungsplan aufgestellt hatte, reagierte ungläubig auf das gerichtliche Veto. "Das ist ein vernichtendes Urteil, das in dieser Deutlichkeit nicht zu erwarten war", sagte er. Es sei ein schwerer Schlag für das Tegernseer Tal und für den Landkreis, denn das Projekt Gut Kaltenbrunn hätte neuen Schwung für den Tourismus bringen sollen. Die Folgen seien jetzt unabsehbar. "Zukünftige Investoren werden es sich dreimal überlegen, ob sie sich hier noch engagieren."

Unternehmer Stefan Schörghuber weilt zurzeit im Urlaub. Nächste Woche wollen sich die Verantwortlichen aus den Gemeinden und aus dem Landkreis mit ihm treffen. "Wenn er das Gut verkauft, wäre das für uns am schlimmsten", sagt Preysing. Er hofft, dass sich Schörghuber zu einem neuen Anlauf aufrappelt, aber bei den Vorgaben des Urteils sei dies sehr schwierig.

© SZ vom 25.7.2008 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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