Süddeutsche Zeitung

Luftqualität:Umwelthilfe: Freistaat droht Zwangsgeld

Im Streit um die Luftqualität und mögliche Fahrverbote in München hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2000 Euro gegen den Freistaat Bayern beantragt. Einen entsprechenden Antrag reichte die Umweltorganisation am Freitag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Die DUH reagiert damit darauf, dass der Freistaat ein Gutachten zur Luftbelastung zurückhält, das auf Geheiß des Verwaltungsgerichtshofs bis zum 29. Juni hätte veröffentlicht werden müssen. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) habe bei seinem Amtsantritt einen Eid abgelegt, der ihn zum "Gehorsam gegenüber den Gesetzen" verpflichte, sagte Jürgen Resch, der Geschäftsführer der DUH. "Offensichtlich hält er die Münchner Bürger für nicht mündig genug, mit den erschreckenden Ergebnissen der von seinem Landesamt gefertigten Luftbelastungsgutachten umgehen zu können."

In dem Antrag auf das Zwangsgeld wird das Gericht zudem aufgefordert, "einschneidendere Zwangsmaßnahmen" zu prüfen, falls die zuständigen Behörden weiter nicht einlenken. Dazu gehöre etwa die "Androhung von Zwangshaft gegen den Behördenleiter". "Wir bitten zu erwägen, ob derartige Hinweise in die Begründung des hier zu treffenden Beschlusses aufgenommen werden, um zu bewirken, dass ein entsprechendes Verfahren unnötig wird", heißt es in dem Schreiben. Die Deutsche Umwelthilfe kämpft seit Jahren für saubere Luft in deutschen Städten und hat mit Klagen dazu auch häufig Erfolg.

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SZ vom 01.07.2017 / bov
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