Nach dem tödlichen Schuss auf einen Mitschüler auf einem Schulgelände im unterfränkischen Lohr am Main steht nun das Urteil fest. Das Landgericht Würzburg hat den 15-jährigen Täter zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Der Jugendliche hatte im vergangenen September einem 14-Jährigen von hinten in den Kopf geschossen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft muss der Jugendliche dafür für mehrere Jahre wegen Mordes weggesperrt werden. Der Verteidiger hingegen plädierte auf Totschlag.
Der Deutsche hat den tödlichen Schuss im Prozess eingeräumt. Er habe diesen aber nicht absichtlich abgegeben, sagte er. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue.
Für die Staatsanwaltschaft stand jedoch fest: Die Tat in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg ist als Mord zu werten. Sie sah zudem das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, da der Kopfschuss von hinten kam.
Dem widersprach der Verteidiger des Jugendlichen. Für ihn kam eine Verurteilung wegen Mordes nicht in Betracht, da kein Mordmerkmal verwirklicht sei. Insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke könne aufgrund von Rekonstruktionen und der Umstände der Tat ausgeschlossen werden, befand der Anwalt des Angeklagten in dem nicht öffentlich geführten Prozess. Er hatte eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags beantragt.
Die Eltern des getöteten italienischen Jungen waren Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft weitgehend an. Die Familie hatte zu Prozessbeginn deutlich gemacht, dass ihr die Aufklärung des Motivs und eine Entschuldigung ein großes Anliegen ist. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart.