Lockdown:Liefern erlaubt, Abholen verboten

Händler ärgern sich darüber, dass "Click und Collect" untersagt ist

Zu heißt zu: Die vielen Geschäfte, die seit Mittwoch im Zuge des Lockdowns geschlossen sind, dürfen auch keine Waren von Kunden abholen lassen. Dieses sogenannte Click und Collect sei nur jenen Läden erlaubt, die weiter öffnen dürfen, heißt es in einem Informationsschreiben des Gesundheitsministeriums. Das heißt: Wer zum Beispiel ein Buch online oder telefonisch bestellt, darf es beim Buchhändler nicht abholen - denn der fällt unter den Lockdown. Dieser dürfte das Buch aber an seine Kunden ausliefern.

Um diese Regelung hatte es in den vergangenen Tagen einiges Hin und Her gegeben. Der Einzelhandel hatte darauf gehofft, durch solche Abholungen zumindest einen kleinen Teil des Weihnachtsgeschäfts zu retten. Und im Bund-Länder-Beschluss vom Sonntag, auf dem die bayerischen Regeln basieren, war die Rede davon, dass "Abhol- und Lieferdienste" erlaubt bleiben sollten. Bei der konkreten Umsetzung hat das die Staatsregierung aber nicht getan. Warum, darauf war bisher keine Antwort des Gesundheitsministeriums zu erhalten. Auch in der Regierungskoalition von CSU und Freien Wählern wurde dieses Thema bis zuletzt debattiert. Fabian Mehring, parlamentarischer Geschäftsführer der FW-Fraktion, hatte am Dienstagabend im Landtag gesagt, seine Fraktion wolle die Abholung ermöglichen, und er sei "zuversichtlich, dass wir da zu einer Lösung kommen". Am Mittwoch sagte Mehring, momentan könne er mit dem Verbot leben, denn Abholungen brächten zusätzlichen Publikumsverkehr in die Innenstädte. Dies müsse aber eine Perspektive für die Zeit nach den Ferien sein.

Der Einzelhandel ist verärgert. "Bei uns herrscht Unverständnis, große Wut und Kopfschütteln", sagte der Geschäftsführer des Handelsverbands Bayern, Bernd Ohlmann. "Was ist bei einem Buchhändler, der an der Türe bestellte Ware ausgibt, denn anders als bei Essen zum Mitnehmen?", fragt er. Offenbar gebe es Sorgen, dass es an Baumärkten oder großen Möbelhäusern zu Aufläufen komme, vermutet Ohlmann. Doch das hätte sich mit Sicherheitspersonal und klaren Regeln organisieren lassen. So lasse man den Handel jetzt "am ausgestreckten Arm verhungern", kritisiert er. Andere Bundesländer erlaubten Abholungen.

Seit Mittwoch dürfen generell nur noch Läden offen haben, die Lebensmittel oder Dinge des täglichen Bedarfs verkaufen. Wenn diese im gemischten Sortiment eines Geschäfts überwiegen, darf es ebenfalls offen bleiben. Ein Kaufhaus allerdings muss jene Abteilungen schließen, die nicht unter die Ausnahmen fallen: Es darf also beispielsweise die Lebensmittelabteilung betreiben, in die Schuhabteilung aber darf keiner. Klargestellt hat die Staatsregierung auch: Friseure müssen ihre Salons nicht nur schließen, sie dürfen ihren Kunden auch nicht zu Hause die Haare schneiden. Zwar sind Handwerkerbesuche in Wohnungen erlaubt, das gelte aber nicht für "körpernahen Dienstleistungen" wie Friseure oder Kosmetiker.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: