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Verhaltenskodex:Lobbyregister gilt auch für Kabinettsmitglieder

Das von Anfang 2022 an geltende bayerische Lobbyregistergesetz gilt auch für alle Mitglieder der Staatsregierung. Das Kabinett beschloss am Dienstag den inhaltsgleichen Verhaltenskodex für den Ministerrat, der vom 1. Januar an auch bereits für die Abgeordneten des Landtags gilt. Theoretisch kann auch eine Person Mitglied des Kabinetts sein, die kein Abgeordnetenmandat innehat. "Damit wird mehr Transparenz beim Einfluss von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf demokratische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse geschaffen", teilte die Staatskanzlei in München zum Beschluss mit.

Der Verhaltenskodex formuliert einheitliche Grundsätze und Verhaltensregeln für die Interessenvertretung gegenüber Landtag und Staatsregierung. Der Landtag hatte das Lobbyregister bereits im Sommer beschlossen, die Landespolitik hofft, dass sie ihr durch Affären und Skandale teils massiv angekratztes Image in der Öffentlichkeit verbessern kann. Damit dürfen sich nur noch offiziell registrierte Lobbygruppen an Gesetzgebungsprozessen von Landtag und Staatsregierung beteiligen. Verstöße sollen mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Das Register kann künftig von allen Personen eingesehen werden. Kernpunkte sind weitreichende Informations- und Mitwirkungspflichten für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, ein Verbot von Erfolgshonoraren sowie ein Verbot unlauterer Mittel bei der Informationsbeschaffung, etwa durch finanzielle Anreize.

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