Lichtenberg:Unterstützerkreis von Ulvi K. verklagt Gutachter

Fall Peggy - Prozess Ulvi K.

Der Psychiater Hans-Ludwig Kröber im April 2014 als Zeuge im Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi K.

(Foto: David Ebener/dpa)

Anwälte halten Psychiater für mitschuldig an der Verurteilung wegen Mordes an Peggy. Seine Expertise sei "unwissenschaftlich" und "grob fahrlässig" gewesen

Von Olaf Przybilla, Lichtenberg

Dirk Lauer ist Polizeioberkommissar a. D., mit dem Fall Peggy ist er erst seit ein paar Jahren beschäftigt. Lauer stammt aus Rüsselsheim, was er von Hessen aus über Jahre hinweg wahrgenommen hat - Ermittlungspannen, Fehldeutungen, Irritationen -, das verstörte ihn so sehr, dass er genauer wissen wollte, was da eigentlich los ist, "im schönen Land Bayern", wie er es formuliert. Inzwischen betätigt sich Lauer als Sprecher des Unterstützerkreises, der sich für Ulvi K. einsetzt, den Mann, der 2004 wegen Mordes an dem neunjährigen Mädchen, das 2001 aus dem oberfränkischen Lichtenberg verschwand, zu lebenslanger Haft verurteilt und zehn Jahre später freigesprochen wurde.

An diesem Freitag wird Lauer zum Lichtenberger Waldenfelsplatz aufbrechen, dort ist das Vereinsheim, wo K. seinen Eltern einst geholfen hat, die Mitglieder des TSV Lichtenberg zu bewirten. Nachdem K. in Haft kam, war es vorbei damit. Insofern soll der Veranstaltungsort wohl auch als Mahnmal gedeutet werden. Die Unterstützer von K. wollen dort vor Medienvertretern die Klageschrift gegen den forensischen Psychiater Hans-Ludwig Kröber vorstellen. Ihm werfen sie vor, maßgeblich am Mordurteil gegen K. mitgewirkt zu haben. Kröber soll auf 350 000 Euro Schadenersatz verklagt werden. "Wir sind da sehr optimistisch", sagt der Ex-Kommissar Lauer.

Klageschriften in Zivilverfahren sind mit Vorsicht zu genießen, stellen sie naturgemäß nur die Seite der Klagenden dar, während dem Beklagten die Hände zunächst weithin gebunden sind. Auch Kröber, der Gutachter war in den Verfahren gegen K., sagt im SZ-Gespräch, er könne sich zu den Vorwürfen vorläufig nicht äußern. Der Fall Peggy - respektive Ulvi K. - sei ein "komplizierter Topos". Eine Stellungnahme ohne präzise Kenntnis der gegen ihn erhobenen Vorwürfe sei "sinnlos".

Ob die Klage gegen Kröber, bis 2016 Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie an der Berliner Charité, zugelassen wird, muss das Landgericht Berlin erst entscheiden. Die Vorwürfe auf den 164 Seiten der Klageschrift sind massiv: So sei Kröbers Glaubhaftigkeitsgutachten maßgeblich und ausschlaggebend für die Verurteilung von K. wegen Mordes gewesen. Die Anwaltskanzlei Hanna Henning, die Ulvi K. vertritt, wirft dem Psychiater sogar vor, "grob fahrlässig und mit Vorsatz ein fehlerhaftes, in jedweder Hinsicht unwissenschaftliches Gutachten" abgeliefert zu haben. So habe Kröber dieses nicht erst nach Abschluss der Beweisaufnahme erstattet, am Ende der Hauptverhandlung, sondern bereits zuvor. Auch habe er sich mehrmals vertreten lassen, obwohl er die Pflicht gehabt habe, Ulvi K. persönlich zu begutachten. Eines der Videobänder zur Tatrekonstruktion soll Kröber lediglich akustisch wahrgenommen haben, da dessen Bilder fortlaufend verzerrt gewesen seien.

Auch bleibe angesichts einzelner Feststellungen Kröbers offen, ob er den Inhalt bestimmter Vernehmungen von K. überhaupt zur Kenntnis genommen habe. Kröbers Annahme, der geistig schwer beeinträchtigte K. sei nicht "erhöht suggestibel" - also durch Suggestion etwa von Vernehmungsbeamten beeinflussbar -, sei angesichts der Vernehmungsprotokolle "absurd und lächerlich". K. sei vielmehr vieles von dem, was er ausgesagt habe, vorgegeben worden. Überdies soll Kröber bereits vor der rechtskräftigen Verurteilung von K. eine Publikation eingereicht haben, in der er davon ausgegangen sei, K. habe eine Vielzahl sexueller Handlungen an Kindern vorgenommen. Damit habe er evident gegen das Gebot der Neutralität verstoßen.

Kröber habe die Aussagen von Ulvi K. in den zahlreichen Vernehmungen auch nicht hinreichend auf ihre Konstanz überprüft. So habe K. zehnmal behauptet, Peggy am Tag ihres Verschwindens begegnet zu sein, 13 Mal aber habe er dies bestritten. Die Konstanzanalyse des Gutachters jedoch habe sich auf das - später widerrufene - Geständnis von K. beschränkt und dabei die "Aussageentstehung ignoriert". Alles in allem habe der Gutachter Kröber maßgeblich dazu beigetragen, dass Ulvi K. bis heute "einer dauerhaften und umfassenden Stigmatisierung" ausgesetzt sei.

Der Fall Peggy ist nicht die einzige Causa aus Franken, die Rechtsgeschichte geschrieben hat und in der Kröber eine Rolle spielt. Auch im Fall Mollath war er maßgeblich beteiligt - mit einem Gutachten nach Aktenlage - und wurde dafür heftig kritisiert. Der Anwalt Gerhard Strate nannte Kröber 2014 die "schärfste Allzweckwaffe, die das psychiatrische Establishment zu bieten hat". Kröbers Arbeitsergebnisse deckten sich nicht nur im Fall Mollath "mit den mutmaßlichen Wünschen seiner Auftraggeber". In der Zeit berichtete Kröber 2015, wegen seiner Beteiligung an beiden Fällen habe er Hassmails bekommen. 2017 erklärte Kröber in Spiegel Online zum Freispruch für Ulvi K.: "Jahre danach wurde behauptet, die Polizei hätte Ulvi K. dieses Geständnis eingeredet. Damit war die Beweislage im Wiederaufnahmeverfahren zu dünn; der Freispruch geht in Ordnung. Als Täter kommt er aber weiterhin in Frage." Auch diese Zitate finden sich in der Klageschrift gegen Kröber.

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