Regensburger Korruptionsaffäre:Bundesgerichtshof hebt erstes Urteil gegen Wolbergs auf
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Der frühere Oberbürgermeister von Regensburg muss sich erneut wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht verantworten. Der BGH folgt damit der Überzeugung der Staatsanwaltschaft, wonach das Urteil 2019 zu milde war.
Von Deniz Aykanat, Leipzig
Der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat das erste Urteil gegen den ehemaligen Oberbürgermeister von Regensburg, Joachim Wolbergs, gekippt. Er wird sich erneut vor Gericht verantworten müssen und dann droht ihm womöglich eine härtere Strafe. Der Strafsenat verwies den Fall nicht an das Landgericht Regensburg zurück, er wird künftig an einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I verhandelt. Das Urteil aus dem Jahr 2020, bei dem Wolbergs wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden war, bleibt bestehen.
Die Verhandlung zog sich bis in den späten Abend, zeitweise wirkten die langen und detaillierten Redebeiträge der Anwälte der Verteidigung wie eine Rekapitulierung der aberdutzenden Prozesstage, die in den letzten Jahren durchgestanden wurden. Und dann war da noch Wolbergs selbst, der das letzte Wort hatte: "Ich habe hier eine Kammer erlebt, die sich offensichtlich Tag und Nacht mit diesen Dingen beschäftigt hat." Wolbergs begann mit einem Lob, bog dann aber recht schnell in eine lange, emotionale Anklage ab. Prozessbeobachter und Journalisten, die die Causa Wolbergs schon länger begleiten, kennen diese Szenen. "Ich habe bei den Prozessen am Landgericht jede Gelegenheit genutzt, um mich einzulassen", kam er den Seufzern zuvor. "Weil ich felsenfest der Meinung bin, dass das, was mir vorgeworfen wird, falsch ist!"
Letztlich folgten die Richter nach diesem langen Tag aber weitgehend der Argumentation der Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof. In einer fast einstündigen Ausführung hatte Staatsanwältin Claudia Kohlschmidt zu Beginn der Verhandlung dargelegt, warum aus ihrer Sicht die Urteile gegen Wolbergs aus den Jahren 2019 und 2020 teilweise aufgehoben und neu verhandelt werden sollten. Die Liste der sachlichen und rechtlichen Mängel, die die Staatsanwältin auflistete, ist lang, vor allem das nun gekippte Urteil von 2019 beanstandete sie.
In den beiden Prozessen 2019 und 2020 ging es um Spenden von Bauträgern, die vor und nach den Kommunalwahlen 2014 an den Regensburger SPD-Ortsverein Stadtsüden flossen, also auf das Wahlkampfkonto des damaligen OB-Kandidaten Wolbergs. Insgesamt fast eine halbe Million Euro hatte der Bauträger über Strohleute an den Ortsverein überwiesen, immer in Tranchen von knapp unter 10 000 Euro, der Veröffentlichungsgrenze für Parteispenden, und über mehrere Jahre verteilt.
Das Regensburger Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Spenden den Zweck hatten, sich die Gunst des OB-Kandidaten zu erkaufen. Wolbergs wurde dann auch wegen Vorteilsannahme verurteilt - aber nur für die Spenden von insgesamt 150 000 Euro zwischen 2015 und 2016, also während seiner Zeit als Oberbürgermeister. Die Argumentation der Richter: Vor 2015 war Wolbergs noch Dritter Bürgermeister von Regensburg und als solcher nicht mit Bauthemen betraut.
"Wolbergs ist wie die Sau durchs Dorf getrieben worden"
In beiden Prozessen wurde Wolbergs schuldig gesprochen, im ersten blieb er allerdings straffrei, weil er aus Sicht des Gerichts gemäß Paragraf 60 des Strafgesetzbuches schon gestraft genug sei. Es wurde ihm außerdem bescheinigt, dass er nicht wissentlich kriminell handelte. Im zweiten Verfahren, das der BGH nicht beanstandet, wurde er zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
In Leipzig wurden drei zentrale Punkte geprüft: Der erste ist grundsätzlich und dürfte auch außerhalb Regensburgs auf großes Interesse stoßen. Anhand der Frage, ob nur die Parteispenden in der Zeit als Oberbürgermeister im Fall Wolbergs relevant sind, sollte geklärt werden, inwieweit ein Spender einen politischen Amtsträger beeinflussen darf. Es geht um den Vorwurf des sogenannten "Anfütterns" eines Politikers für den Fall, dass dieser in ein Amt gewählt wird.
Die Staatsanwältin kritisierte, dass das Landgericht die Spenden in den Jahren von 2011 bis 2015 außen vor ließ. Wolbergs sei zwar in jener Zeit für Sozialthemen der Stadt zuständig gewesen, doch da gebe es auch Überschneidungen mit dem Baubereich, zumal Wolbergs den damaligen Oberbürgermeister gelegentlich vertreten habe. Zwar keine konkrete, aber eine abstrakte Zuständigkeit sei bei Wolbergs somit auch als Dritter Bürgermeister gegeben gewesen, die Spenden aus dieser Zeit also auch relevant. Der sechste Strafsenat folgte dieser Argumentation. Die Annahme, Wolbergs habe sich vor seiner Wahl zum Oberbürgermeister noch nicht zu rechtswidrigen Diensthandlungen für die Zeit nach seiner Wahl bereiterklären können, ist nicht tragfähig, so das Gericht.
Der zweite Punkt kreiste um den Paragrafen 60 des Strafgesetzbuches, wonach von einer Strafe abgesehen wird, wenn die Folgen einer Tat schon Strafe genug für einen Verurteilten sind. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert. Das Gericht hingegen war der Ansicht, dass Wolbergs bereits gestraft genug war, beispielsweise durch die sechswöchige Untersuchungshaft.
Diesen Punkt monierte die Staatsanwältin besonders. Das Rechtsempfinden der Bevölkerung wäre empfindlich gestört, wenn es bei Straffreiheit bliebe, argumentierte Kohlschmidt. Sie erklärte den Paragrafen 60 mit einem typischen Beispiel: Ein Vater fährt beim Einparken in der Garage sein eigenes Kind tot. Er ist schuldig, wird aber nicht bestraft. "Dass der Status des Angeklagten damit vergleichbar wäre, liegt fern."
Wolbergs Verteidigung hatte im Zusammenhang mit Paragraf 60 auch immer wieder argumentiert, dass die Untersuchungshaft und die mediale Berichterstattung, den Ex-OB beruflich und wirtschaftlich ruiniert hätten. Staatsanwaltschaft und anschließend auch das Gericht ordneten die mediale Berichterstattung jedoch als verhältnismäßig ein.
Wolbergs habe sogar während der Suspendierung als OB weiterhin seine Bezüge erhalten, so die Staatsanwältin. Auch sei seine politische Karriere nicht vorbei. Wolbergs sitzt inzwischen wieder im Stadtrat. Wolbergs Anwalt Peter Witting widersprach: "Nein, nein nein! Wolbergs ist wie die Sau durchs Dorf getrieben worden." Hierzu äußerte sich das Gericht nur knapp. Die Anwendung des Paragrafen 60 ist mit der Aufhebung des Urteils nichtig, denn eine Strafzumessung muss nun neu verhandelt werden.
Der dritte Punkt: Handelte Wolbergs im Verbotsirrtum? Die Regensburger Staatsanwaltschaft beanstandete unter anderem diesen Punkt bei ihrer Revision. "Zu Recht", wie Staatsanwältin Kohlschmidt befand. Und auch das Gericht ist dieser Ansicht. "Der Verbotsirrtum ist vom Landgericht Regensburg nicht tragfähig begründet worden", sagte der Vorsitzende Richter Günther Sander.
Wolbergs hatte seine Verurteilung ohne Strafe damals für sich zu einem "faktischen Freispruch" umgedeutet. Futter für diese eigensinnige Theorie war die Feststellung des Gerichts, Wolbergs habe irrtümlich gehandelt und nicht vorsätzlich kriminell. Wie die Straffreiheit nach Paragraf 60 wird auch der "Verbotsirrtum" kaum je angewendet. Und hätte es auch in diesem Fall nicht sollen, wie Kohlschmidt befand.
Juristen hatten schon vor der Entscheidung vermutet, dass dies vom BGH beanstandet werden würde. Ein Oberbürgermeister, der sich nicht so recht mit dem Parteiengesetz auskennt und das auch nicht muss? Der nicht die Möglichkeit gehabt haben soll, sich bei Juristen über das korrekte Prozedere bei Parteispenden zu informieren? "Beinahe skandalös" und "fragwürdig" nannten Juristen dieses Urteil des Regensburger Landgerichts. Nun also muss der Fall neu aufgerollt werden. Nach Regensburg und Leipzig, geht es nun also nach München.