Schon die Anklage las sich wie die Vorlage für einen Splatterkrimi. Demnach sollte ein 32 Jahre alter Mann im Sommer 2019 den 27 Jahre alten Liebhaber einer 32 Jahre alten Frau grausam zugerichtet, ermordet und in einem Wald im Nürnberger Land liegen gelassen haben, wo ihn später ein Pilzsammler fand. Die Frau war verheiratet, hatte aber zu zwei weiteren Männern intensive Beziehungen gepflegt. Einer davon war der 32-Jährige, der nun am Nürnberger Landgericht zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden ist. Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass er den 27-Jährigen mit Messerstichen und Schlägen gegen den Kopf getötet hat. Auch die Frau wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sie habe den 32-Jährigen zu seiner Tat angestiftet, zeigte sich die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger überzeugt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau über Whatsapp dazu aufgefordert hatte, gleich zwei Männer wegzuschaffen: erstens ihren Liebhaber, zweitens ihren Gatten. Letzteres, davon geht das Gericht aus, habe nur deshalb nicht funktioniert, weil der 32-Jährige zuvor festgenommen wurde. Mit dem Urteil endet ein aufwendiger Indizienprozess, mehr als 20 Verhandlungstage waren für die Beweisaufnahme notwendig.
Der Prozess hatte schon spektakulär begonnen: Zur besseren Verständlichkeit hatten sich zwei Staatsanwälte die Rollen aufgeteilt, um triefende SMS vorzulesen. Der erste Ankläger verlas die Mitteilungen der nun wegen Anstiftung zum Mord verurteilten Frau; der zweite Ankläger jene des nun wegen Mordes verurteilten Mannes. Der Mann schrieb: "Da du mir alles bedeutest auf der Welt und nichts anderes. Nur du." Sie antwortete: "Hoffe beide sind bald weg."
Er gab zu verstehen, er wolle den "Pakt mit dem Teufel eingehen" und bitte vorsorglich "um Vergebung von Gott". Sie fand, dass "man langsam was machen" müsse. Dem Urteil zufolge hat der 32-Jährige den 27-Jährigen bei Lauf an der Pegnitz zunächst geschlagen und gewürgt, ihn anschließend in ein Waldstück geschleppt, ihm dort 27 Stichwunden zugefügt und mit einem Gegenstand erschlagen.
Der Täter habe in einem "hörigen Abhängigkeitsverhältnis" zu der Frau gestanden, die ihn zum Mord anstiftete. Der Frau sei dies durch ihre "manipulative Persönlichkeit" gelungen. Die Verteidigung hatte bereits zu Prozessbeginn die Anklage auf die "interpretative Fantasie der Staatsanwaltschaft" zurückgeführt. Sie hatte für Freisprüche plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.