Verkehrsunfall in PassauMutter und Tochter getötet - Lastwagenfahrer verurteilt

Die Richterin sprach den 65 Jahre alten Fahrer der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen schuldig.
Die Richterin sprach den 65 Jahre alten Fahrer der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen schuldig. Armin Weigel/dpa

Der Lkw war auf einen Fußgängerweg in der Passauer Innenstadt geraten. Das Gericht sprach den 65 Jahre alten Fahrer der fahrlässigen Tötung schuldig.

Nach einem Unfall mit zwei Toten ist ein Lastwagenfahrer vor dem Amtsgericht Passau zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Lkw war in eine Passantengruppe auf einem Fußgängerweg in der Passauer Innenstadt geraten, eine Frau und ihre Tochter starben.

Die Richterin sprach den 65 Jahre alten Fahrer der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen schuldig. Der Mann muss zudem eine Geldauflage in Höhe von 4000 Euro zahlen.

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Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, am 29. Dezember 2023 beim Herausfahren aus einer Ladezone Brems- und Gaspedal verwechselt zu haben, wodurch der Lastwagen auf den gegenüberliegenden Fußgängerweg geraten sei.Dort erfasste er fünf Passanten: eine 37 Jahre alte Frau, deren elfjährige Tochter und neunjährigen Sohn sowie zwei 70 und 45 Jahre alte Frauen. Mutter und Tochter starben noch an der Unfallstelle. Der Neunjährige und die 70-Jährige erlitten schwere, die 45-Jährige leichtere Verletzungen. Die 70-Jährige muss seither mit dauerhaften körperlichen Einschränkungen leben.

Die Richterin sprach von menschlichem Versagen. In seinem letzten Wort bat der Angeklagte - selbst vierfacher Vater - um Entschuldigung. Es sei Schreckliches passiert, sagte er.Der Mann musste nach dem Unfall seinen Führerschein abgeben. Laut Richterin kann er ihn frühstens in einem halben Jahr zurückbekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunmonatige Bewährungsstrafe gefordert und die Verteidigung auf eine Geldstrafe plädiert. Die Richter setzten die Bewährung auf drei Jahre an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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