Landtagswahl in Bayern:Verfassungsgerichtshof billigt Stimmkreisreform

Schlappe für die Landkreise Wunsiedel und Kulmbach: Die Neueinteilung der Landtags-Wahlkreise ist rechtmäßig. Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof.

Die Neueinteilung der Landtags-Stimmkreise verstößt nicht gegen die Verfassung. Dieses Urteil gab der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Donnerstag in München bekannt. Damit wies das Gericht mehrere Popularklagen ab, unter anderem der Landkreise Kulmbach und Wunsiedel.

Es bleibt damit also bei der Verringerung der Zahl der Stimmkreise in der Oberpfalz und in Oberfranken von jeweils 17 auf 16. Auch die Zusammenlegung der beiden Stimmkreise Kulmbach und Wunsiedel ist laut Urteil mit der Verfassung vereinbar.

Gerichtspräsident Karl Huber sagte, der Grundsatz der Wahlgleichheit werde durch die Stimmkreisreform nicht verletzt - die Klagen seien deshalb unbegründet. Der Gesetzgeber habe wegen des Bevölkerungsrückgangs in Oberfranken und der Oberpfalz und wegen des Zuwachses in Oberbayern handeln müssen. Bei der Zusammenlegung der Stimmkreise Kulmbach und Wunsiedel habe der Gesetzgeber seinen Beurteilungsspielraum nicht überschritten.

Der Landtag hatte die Reform im vergangenen Herbst beschlossen - nach langem Tauziehen innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Die neue Aufteilung gilt von der Landtagswahl 2013 an.

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