Termin und Kandidaten:Was Sie zur Landtagswahl 2023 in Bayern wissen sollten

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Jeder Wähler hat bei der Wahl des bayerischen Landtags zwei Stimmen. Gleichzeitig findet die Wahl der sieben bayerischen Bezirkstage statt. (Foto: Angelika Warmuth/dpa)

Am 8. Oktober wird in Bayern der nächste Landtag gewählt. Welche Parteien treten an? Und kann man eine Stimme direkt für den Ministerpräsidenten abgeben? Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.

Von Kassian Stroh

Alle fünf Jahre bekommt Bayern einen neuen Landtag - das nächste Mal im Herbst 2023. Die Vorbereitungen laufen längst, die Parteien bereiten ihre Kampagnen vor, die meisten Kandidatinnen und Kandidaten sind nominiert. Worum geht es bei der Landtagswahl 2023, wie läuft sie ab und wer darf mitmachen? Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wann ist in Bayern Landtagswahl?

Am 8. Oktober 2023 wird in Bayern der nächste Landtag gewählt. Auf diesen Termin hat sich die Staatsregierung Mitte Dezember 2022 festgelegt. Auch die Bezirkswahlen werden an diesem Tag stattfinden.

Was und wer wird gewählt?

Die Bürgerinnen und Bürger bestimmen die etwa 200 Abgeordneten des neuen Landtags, also des bayerischen Landesparlaments. 91 von ihnen werden als Direktkandidatinnen und -kandidaten in den Stimmkreisen gewählt, 89 kommen über die Listen der Parteien ins Parlament - und manchmal gibt es noch ein paar Abgeordnete mehr, nämlich dann, wenn es zu Ausgleichsmandaten kommt (siehe unten "Wie funktioniert die Wahl?").

Nicht gewählt wird an diesem Tag der oder die Ministerpräsident(in). Es gibt in Bayern - genauso wie im Bund und anders als in den USA oder Frankreich - keine Direktwahl des Regierungschefs. Diesen bestimmt der Landtag, und das muss er spätestens vier Wochen nach der Wahl tun. Indirekt entscheiden die Bürger aber sehr wohl darüber, wer sie künftig regiert. Denn die Regierung in Bayern wurde fast immer von der Partei angeführt, die im Landtag die stärkste Kraft war, der CSU. (Mit einer Ausnahme: Von 1954 bis 1957 war Wilhelm Hoegner von der SPD Ministerpräsident, obwohl die CSU damals die größte Landtagsfraktion stellte.)

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Gleichzeitig mit der Landtagswahl werden im Übrigen auch die sieben bayerischen Bezirkstage für Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben neu gewählt, die aber weit weniger Befugnisse haben als der Landtag und dementsprechend weniger bekannt sind.

Welche Parteien treten zur Wahl an?

Insgesamt 19 Parteien dürfen diesmal antreten, das hat der Landeswahlausschuss entschieden. Das sind zum einen alle Parteien, die bisher schon im Landtag oder im Bundestag sitzen - also CSU, Grüne, Freie Wähler, SPD, AfD, FDP und Linke. Und zwölf weitere Parteien, von denen manche bekannter sind wie die ÖDP oder die Bayernpartei, andere hingegen eher Splittergruppierungen wie die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung oder die Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer. Die komplette Auflistung findet sich hier.

Ob diese Parteien dann auch für alle Regierungsbezirke Listen einreichen und ob alle ihre vorgeschlagenen Kandidaten zugelassen werden, ist fraglich. Somit steht letztlich erst Mitte August endgültig fest, wer wo zur Wahl antritt.

Kurioses Detail am Rande: Auch die CDU und der Südschleswigsche Wählerverband dürften eigene Listen für die Landtagswahl einreichen, denn auch sie sitzen im Bundestag. Dass sie tatsächlich antreten, ist aber nur eine theoretische Option.

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Das sind die Spitzenkandidaten

Bei den großen Parteien ist bereits klar, wer ihr Spitzenkandidat sein wird: Bei der CSU wird das Markus Söder sein, seit März 2018 Ministerpräsident und seit 2019 auch Parteivorsitzender. Die Freien Wähler werden erneut von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger in die Wahl geführt.

Die Sozialdemokraten und die FDP haben sich jeweils für ihren Fraktions- und Landeschef entschieden: Bei der SPD ist das Florian von Brunn, bei der FDP Martin Hagen. Die Grünen setzen wie 2018 auf eine Doppel-Spitzenkandidatur von Katharina Schulze und Ludwig Hartmann , den beiden Vorsitzenden der Landtagsfraktion. Auch bei der AfD führt ein Duo den Wahlkampf an, es sind Katrin Ebner-Steiner und Martin Böhm.

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Dem Landtag gehören aktuell 205 Abgeordnete an, 150 von ihnen sind Männer. Bei der Sitzverteilung fällt die verhältnismäßig hohe Zahl von acht Fraktionslosen auf: Fünf von ihnen haben im Laufe der Legislaturperiode die AfD-Fraktion verlassen, zwei die CSU-Fraktion und einer die SPD-Fraktion.

(Foto: SZ-Grafik/Bayerischer Landtag)

Der Landtag hat vier Hauptaufgaben:

  • Er beschließt die Gesetze, die in Bayern gelten: Die Regierung legt zwar meistens einen Entwurf vor, das letzte Wort aber hat das Parlament. Ein Problem für den Landtag ist, dass für viele Politikbereiche der Bund zuständig ist; der Landespolitik bleiben somit nur wenige Spielräume. Schulpolitik zum Beispiel ist reine Ländersache.
  • Er beschließt den Haushalt: Jeder Euro, den die Behörden des Freistaats ausgeben, muss vom Parlament genehmigt werden. Ganz gleich ob es um Gehälter für Lehrer und Polizistinnen geht, Zuschüsse für Klinik-Neubauten oder Regionalzug-Verbindungen.
  • Er wählt den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin und bestätigt dann auch die übrigen Mitglieder dessen Kabinetts.
  • Er kontrolliert die Regierung und die gesamte Staatsverwaltung: Das bedeutet nicht nur, dass Abgeordnete Anfragen an Ministerien richten können oder dem zuständigen Minister auf die Finger klopfen, wenn irgendwo geschlampt oder getrödelt wird. Das bedeutet auch, dass die Opposition im Parlament aufzeigt, was ihrer Ansicht nach politisch schiefläuft und wie sie es besser machen würde. In besonderen Fällen kann sie auch einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der Akten einsehen und Leute wie bei Gericht vorladen und vernehmen darf.

Wer regiert in Bayern?

Nahezu immer die CSU - mal mit, meist ohne Koalitionspartner: Seit 1946, seit der ersten Landtagswahl nach dem Krieg, ist der Ministerpräsident stets ein Christsozialer, mit Ausnahme der Jahre 1954 bis 1957, als Wilhelm Hoegner (SPD) die Staatsregierung führte. Aktuell regiert in Bayern eine Koalition aus Christsozialen und Freien Wählern, seit die CSU unter Markus Söder bei der Landtagswahl 2018 ihre absolute Mehrheit verloren hat.

Söders Kabinett umfasst aktuell 18 Personen: ihn selbst, vier Ministerinnen und zehn Minister, eine Staatssekretärin und zwei Staatssekretäre. Fünf von ihnen sind Freie Wähler.

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Wie funktioniert die Wahl?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme votiert er für einen Direktkandidaten in seinem Stimmkreis (davon gibt es 91 in Bayern). Seine Zweitstimme kann er einem Kandidaten auf einer der Listen der Parteien geben.

Für die Frage, welche Partei wie viele Sitze bekommt, sind - anders als bei der Bundestagswahl - nicht nur die Zweitstimmen maßgeblich, sondern die Gesamtzahl von Erst- und Zweitstimmen für eine Partei. Sie bekommt, wenn sie bayernweit mehr als fünf Prozent der Stimmen erhält ( Fünf-Prozent-Hürde), so viele Mandate zugeteilt, wie ihr anteilig nach ihrem Ergebnis zustehen. Diese Sitze gehen zuerst an alle gewählten Direktkandidaten dieser Partei, also an alle die, die in ihrem Stimmkreis die meisten Stimmen bekommen haben. Wenn der Partei dann noch weitere Sitze zustehen, gehen diese der Reihe nach an ihre Listenkandidaten, die die meisten Stimmen bekommen haben (auch dafür werden Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt). So schaffen es auch immer wieder Kandidaten auf hinteren Listenplätzen ins Parlament, weil sie bekannt sind und ihr Name von vielen Menschen angekreuzt wird. Hat eine Partei kein Direktmandat bekommen, werden ihre Sitze natürlich alle mit Listenbewerbern besetzt.

Gewählte Direktkandidaten ziehen immer in den Landtag ein (sofern ihre Partei die Fünf-Prozent-Hürde überwunden hat). Bei der Wahl 2018 gewann die CSU 85 Direktmandate, nach dem Gesamtergebnis hätte sie eigentlich nur 75 Abgeordnete stellen dürfen. Diese zehn kamen trotzdem in den Landtag (man spricht hier von sogenannten Überhangmandaten). Und damit das das Wahlergebnis nicht verzerrt, bekamen die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate zugesprochen. Deshalb hat der aktuelle Landtag 205 Abgeordnete, und nicht 180, wie in der Verfassung eigentlich vorgesehen.

Dieses Wahl- und Sitzverteilungssystem gilt im Übrigen auch für die gleichzeitig stattfindenden Bezirkstagswahlen - nur dass da weniger Mandate vergeben werden.

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Wer darf wählen?

Ihre Stimme abgeben dürfen alle Deutschen, die am Tag der Landtagswahl mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen oder sich hier "gewöhnlich aufhalten", wie es im Gesetz heißt, und nicht durch ein Gerichtsurteil das Stimmrecht verloren haben.

Alle diese Menschen dürfen auch als Kandidatin oder Kandidat antreten, sofern sie von einer Partei oder Wählergruppierung vorgeschlagen werden, die zur Wahl zugelassen sind (siehe oben "Welche Parteien treten zur Wahl an?").

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