Süddeutsche Zeitung

Landtagsanfrage:FDP und Grüne rügen Einflussnahme auf Justiz

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Von Dietrich Mittler, München

Die Staatsregierung besteht auch weiterhin auf ihr Recht, in die Ermittlungsarbeit der bayerischen Staatsanwaltschaften durch Weisungen eingreifen zu können. Gleiches gelte für die Vorgabe, dass die Staatsanwaltschaften dem Justizministerium gegenüber grundsätzlich berichtspflichtig sind - so etwa "bei Strafsachen gegen Abgeordnete". Dies geht aus der Antwort auf eine schriftliche Landtagsanfrage der Abgeordneten Martin Hagen (FDP) und Toni Schuberl (Grüne) hervor. Allerdings werde von der Möglichkeit des sogenannten externen Weisungsrechts "faktisch so gut wie kein Gebrauch gemacht", heißt es seitens des Justizministeriums.

Das sehen Hagen und Schuberl als rechtspolitische Experten indes ganz anders: "Die Zahl von Hunderten Berichten der Staatsanwaltschaften zu einzelnen Verfahren an die Staatsregierung ist besorgniserregend", sagte Hagen. Das lege den Verdacht nahe, dass häufiger verfahrenslenkend eingegriffen werde und dies "ohne die Kontrolle des Parlaments möglich" sei. Geradezu skandalös finden beide, dass Prüfbitten, Anregungen und Hinweise seitens des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaften statistisch gar nicht erfasst werden. Das Ministerium hält dagegen: Jetzt die Häufigkeit solcher Prüfbitten und Hinweise festzustellen, sei "mit unzumutbarem Aufwand" verbunden. Der Grüne Toni Schuberl bleibt bei seinem Vorwurf: "Der politische Einfluss auf die Justiz ist so intransparent, dass das Parlament keine Chance hat, seine Kontrollrechte wahrzunehmen", sagte er.

Dies aber weist die Staatsregierung entschieden zurück: Wenn denn bayerische Justizminister von ihrem Einzelfallweisungsrecht Gebrauch machten, begründe das noch "keine Gefahr, dass der Anschein der politischen Beeinflussung konkreter Strafverfahren hervorgerufen wird". Und was die parlamentarische Kontrolle durch den Landtag betreffe: Jeder Abgeordnete habe die Möglichkeit, dem Justizministerium die Frage zu stellen, "ob in bestimmten Ermittlungsverfahren Weisungen erteilt wurden". Auf diese Weise, so das Ministerium, sei sichergestellt, dass der Landtag seinem Kontrollrecht nachkommen könne. Schuberl will sich mit dieser Antwort jedoch nicht zufrieden geben. Hier werde versucht, "sich mit Tricksereien aus der Affäre zu ziehen".

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Quelle:
SZ vom 17.10.2019
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