Landtag:Tanzverbot an stillen Tagen bleibt

Eine klare Mehrheit im Landtag steht zum Tanzverbot an den sogenannten stillen Tagen. Neben den Grünen sprach sich am Donnerstag nur die FDP für eine Aufhebung der Regel aus. Zu den stillen Tagen zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiligabend. Laut bayerischem Feiertagsgesetz sind "öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen" mit fröhlichem Charakter an diesen Tagen in der Regel zwischen 2 und 24 Uhr untersagt. Das wollen die Grünen ändern, sie haben dazu einen Gesetzentwurf im Landtag vorgelegt: Sie fordern eine Gleichstellung aller Kultur- und Tanzveranstaltungen mit Sportereignissen - die sind, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag, erlaubt.

Das Tanzverbot sei nicht mehr zeitgemäß, argumentierte die kulturpolitische Sprecherin der Grünen, Sanne Kurz, unter anderem. Es sei nicht nachvollziehbar, warum man sich öffentlich beim politischen Aschermittwoch der CSU betrinken dürfe, es aber ein Tanzverbot gebe. FDP-Fraktionschef Martin Hagen argumentierte, man verbiete ja niemandem, die stillen Tage in stiller Einkehr zu verbringen. Es sei aber nicht Aufgabe des Staates, den Menschen vorzuschreiben, wie sie die Tage verbringen sollen - so lange niemand anderes gestört werde.

Die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler, aber auch SPD und AfD lehnten den Grünen-Vorstoß in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs ab. Dieser sei nicht erforderlich und nicht zeitgemäß, sagte der CSU-Politiker Norbert Dünkel. Es gehe auch nur um neun Tage - an den 356 anderen Tagen im Jahr könne man ungehindert ausgehen und feiern. Zuletzt hatte der Landtag 2013 einen Gesetzentwurf der damaligen CSU/FDP-Staatsregierung beschlossen und das Tanzverbot zumindest an einigen stillen Tagen gelockert. In den Nächten davor darf in Clubs und Gaststätten seither bis 2 Uhr morgens getanzt werden und nicht mehr nur bis Mitternacht. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag (da beginnt die Schutzzeit um Mitternacht) und Heiligabend (14 Uhr). Bei dieser Aufweichung "wollen wir es auch belassen", sagte Dünkel.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: